Hey :) mir wurde mitgeteilt, dass mein Arbeitszeugnis zwar mit der Note „Gut“ (2) bewertet werden würde, aber vielleicht entspricht dies durch gewisse Schlüsselwörter nicht der Wahrheit.

Hier das Zeugnis:

Frau X , geboren am … , war vom … bis zum … als Verkäuferin in unserem Unternehmen beschäftigt.

Als Verkäuferin gehörte es zu ihren wesentlichen Aufgaben,

  • durch stets freundliches Verhalten gegenüber unseren Kunden dazu beizutragen, dass diese sich bei uns wohl fühlen, 
  • durch sorgfältige Kassenarbeit für korrekte Abrechnungen zu sorgen und zu gewährleisten, dass alle Artikel richtig kassiert wurden,
  • nach Einteilung des Verkaufsstellenverwalters die Warenauffüllung vorzunehmen und dabei die verkaufsfördernde Darbietung sicherzustellen,
  • übertragene Aufgabengebiete, wie die Bearbeitung von Obst und Gemüse, X aktuell, Sonderplatzierungen, Zigarettenständern, Brot, Kuchen, Tiefkühlkost selbstständig wahrzunehmen,
  • zur Sauberhaltung der Verkaufsstelle beizutragen.

Jederzeit arbeitete Frau X umsichtig, gewissenhaft und genau.

Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.

Frau X war ehrlich, fleißig, pünktlich und zuverlässig.

Sie war stets freundlich zu unseren Kunden.

Frau X verlässt unser Unternehmen mit dem heutigen Tag. Für die Zukunft wünschen wir ihr alles Gute.