Vor einen Stop Schild ist genauso anzuhalten (das Auto muß zum Stehen kommen) für vor einer Roten Ampel mit Grün Pfeil.

Erst danach darf man weiterfahren.

Das ist auch der Unterschilf zum Zeichen Vorfahrt gewähren, hier muß man das Fahrzeug nicht anhalten, wenn es die Verkehrssituation zulässt.

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Es ist das nichtbeachten einer Auflage und kostet 25 EUR Verwarngeld.

(§ 75 Nr. 9 FeV in Verbindung mit Nr. 169 des Bußgeldkatalogs)

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Du erhältst zum Beispiel eine Rechnung, die bis zu einen bestimmten Datum bezahlt sein muß.

Geht in der genannten Frist kein Geld ein, befindet man sich in Zahlungsverzug.

Der Gläubiger kann nun auf deine Kosten einen Anwalt mit der Eintreibung der Forderung beauftragen.

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Es wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis, was eine Geldstrafe, oder nach Jugendstrafrecht Sozialstunden nach sich zieht, außerdem auch den Entzug der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Sperrfrist von ca. 9 Monaten.

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Wenn du das Mofa um gefahren hast, so hat die Besitzerin dich vermutlich wegen Unfallflucht Angezeigt.

Sollte es zur Verurteilung kommen, so droht eine Geldstrafe in Höhe von ca. 1 netto Monatsgehalt und 7 Punkte.

Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist aber einen Schaden von ca: 1300 EUR möglich.

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Auf ein mofa darf nur eine Perrson, es liegt schon ein Fahren ohne Führerschein vor, wenn es eine Rückbank für eine 2. Person gibt.

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Eine Sanktion ist möglich, aber da der Gesetzgeber dazu Verpflichtet ist, das Existenzminimum und das ist der Alg 2 Satz zu gewährleisten, kann man andere Geldleistungen beantragen.

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Mit deiner Schwester einen Untermietvertrag anfertigen und bei der ARGE vorlegen.

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Wenn du nicht freiwillig die Speichelprobe abgibst, beseht die Möglichkeit, das nein Richter dieses Speichelprobe anordnet und dann kannst du mit Polizeigewalt dazu gezwungen werden.

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Beantrage doch einen Vorschuss und belege diesen Notwendigkeit mit einen aktuellen Kontoauszug. Antrag ist u.a hier zu finden: http://www.erwerbslosenforum.de/an.htm?phpMyAdmin=ASU3b4RbdQuBXuReAAKUIf6MkMc

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Wenn der Arbeitsvertrag keine eigenen Kündigungsfristen enthält, gilt §622 BGB. http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Bedenke aber, was wenn du dann eventuell Sozialleistungen beziehen willst, es eine Sperrfrist gibt.

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Die wichtigste Frage ist, welche Adresse steht im Führerschein, eine Deutsche, oder eine Tschechische, wenn eine Deutsche, kannst du es ganz vergessen, da du den Führerschein unrechtmäßig erworben hast, man muß nämlich mindestens 185 Tage in den Land Wohnen, um einen Führerschein ausgestellt zu bekommen. Auch ist der Führerschein unrechtmäßig erteilt worden, wenn du damit eine MPU Auflage in Deutschlangumgangen bist. Trifft was ihr auf dich zu?

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Bei der FSST um Fristverlängerung bitten, da sonst bei Nichteinhaltung der Frist der Entzug der Fahrerlaubnis ansteht.

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Das hört sich danach an, das jetzt eine MPU folgt, denn Ihr muß man 6 Monate Abstinenz nachweisen.

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Du willst und doch nicht sagen, das du um 5000 EUR reicher bist, oder?

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Falsch gelesen.

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Du hast doch selber schon deine Frager beantwortet, oder? Die Eigenkündigung aus Gesundheitlichen Gründen ist rechtens, wenn der Grund auch nachgewiesen werden kann.

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Das klinkt nach Einstellung nach §153a StPO, wenn das so ist, so steht deine Schuld fest. Falls bei dem Unfall Schaden entstanden ist, bezahlt deine Versicherung nicht, bzw, nimmt dich in Regress.

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