Hallo,
also ein Tanzstudio konnte ich jetzt nich explizit finden aber es dürfte sehr nah dran sein.
5 b) Tonträgerwiedergabe in Fitness- und Sportstudios u.ä.
Pauschalvergütungssatz
jährlich
bis zu 100 m² -> 174,60 €
bis zu 200 m² -> 320,30 €
je weitere
angefangene 200 m² -> 116,50 €
vierteljährlich
bis zu 100 m² -> 48,02 €
bis zu 200 m² -> 88,08 €
je weitere
angefangene 200 m² -> 32,04 €
monatlich
bis zu 100 m² -> 17,46 €
bis zu 200 m² -> 32,03 €
je weitere
angefangene 200 m² -> 11,65 €
Quelle: http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/tarife/tarifead/tarifm_u.pdf
Was du angesprochen hast gilt nur für die Weiterverwendung des Liedes durch andere Künstler und nicht für das Abspielen der Musik in eurem Tanzstudio.
Wenn also ein Künstler ein Lied neu aufnehmen möchte und diese Frist ist abgelaufen, dann kann er dies tun, ebenso darf das Stück dann von jedem verwendet werden z.B. zur Untermalung von Videos.
Das grenzt jedoch nicht die Gema aus.
Gruß