Eigenbedarfskündigung für 2 Wohnungen?

Guten Abend,

wir wohnen seit fast 30 Jahren im eigenen Reihenhaus und haben zusätzlich noch ein 5 -Parteien-Miethaus als Altersvorsorge. Nun haben wir aufgrund Familienzuwachses unseres Sohnes unser Wohnhaus auf ihn überschrieben mit Nießbrauchrecht.

Aufgrund der Umstände überlegen wir nun, ob wir als nächste große Maßnahme in unser Miethaus übersiedeln und so den Platz freimachen für die junge Generation.

In den Haus sind die Wohnungen alle recht klein sind (65qm, 3 Raum-Wohnung). Wir sind es gewohnt auf 110qm zu leben, die sich auf 3 Etagen plus Keller verteilen. Können wir 2 Parteien im Erdgeschoß unseres Hauses eine Eigenbedarfskündigung zukommen lassen, diese Wohnungen dann verbinden und für uns nutzen? So hätten wir 130qm (eigentlich einen Raum zu viel). Erdgeschosswohnung, weil mein Mann inzwischen 4 künstliche Gelenke hat, mit denen er aber im Moment noch gut klar kommt.

Wir wollen nächste Woche zu Haus und Grund gehen, aber dort ist erst Donnerstag wieder Sprechstunde. Nun hätten wir gerne von Ihnen ein Vorabauskunft, ob unser Verlangen abgeschmettert werden kann aufgrund der Größe der Wohnung. Nur eine Wohnung, auf 65qm, das ist uns doch zu eng.

Die Mieter unten haben durch ihre Mietdauer 3 bzw. 6 Monate Kündigungsschutz. Sie sind sowieso sauer auf uns, weil wir nach mehr als 10 Jahren eine Mieterhöhung nach dem neuen Mietspiegel gefordert haben, was alle unverschämt fanden. Und erklärt haben, sie wollen sich eine neue Wohnung suchen (was aber nichts zur Sache tut).

Unser Sohn wohnt mit Frau und Säugling in einer Wohnung bei uns im Mietshaus, aber unter dem Dach. Die Wohnung mit ihnen zu tauschen, wäre aufgrund der Treppen für meinen Mann nicht auf Dauer zumutbar.

Dürfen wir uns Hoffnungen machen, dass unser Vorhaben nicht scheitert?

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Lasst euch am besten am Donnerstag beraten. Eigenbedarf durchzusetzen ist nicht mehr einfach. Es spielt auch eine Rolle wie viele Ersatzwohnungen in eurer Region vorhanden sind. Die Sache das ihr zwei Wohnungen kündigen möchtet macht es nicht leichter. Ebenfalls könnte es problematisch werden, ein Mietverhältnis einer schwangeren Frau zu beenden, da dies vermutlich besonders berücksichtigt wird. V.G.

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Bei großen Sammelkonten der Aareal Bank aktuell 0.1 oder 0.05% in die Richtung... Also nicht der Rede wert dies extra zu berechnen ;) V.G. 

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Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Mietende im Jahr 2019 ist erstmals wirksam. Ein früheres Mietende bedarf einer schriftlichen Aufhebungserklärung welcher von dir und dem Vermieter unterschrieben wird. Ist sowas nicht unterzeichnet worden - musst du nicht aus der Wohnung. Es gibt keine Rechtsgrundlage für ein Vertragsende.

Viele Grüße

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Hallo,

also ich verstehe die Anfrage deines Vermieters wie folgt: Du würdest am 1. Eines Monats ein Guthaben erhalten. Der Vermieter würde dies gerne behalten und du solltest am 15.ten einfach entsprechend das Guthaben von der Miete einbehalten. Somit seid ihr wieder auf null.

Ich kenne diese Vorgehensweise. Dies spart dem Vermieter etwas Arbeit. Bist du dir sicher das er tatsächlich deinen Zahlungstermin "umkrempeln" wollte?

Viele Grüße

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Hallo,

der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein.

Er kann wenn die Möglichkeit besteht eine Mieterhöhung versenden sobald er im Grundbuch steht.

Hierbei hat er sich jedoch auch an geltendes Recht zu halten. Mieterhöhungen mit Mietspiegel können erst nach 12 Monaten erneut verlangt werden und 15 Monate nach der letzten Erhöhung wirksam werden. Des Weiteren darf sich die Miete innerhalb 3 Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöhen. In bestimmten Städten und Gemeinden sogar nicht mehr als 15 Prozent. Google hier nach der Kappungsgrenzensenkungsverordnung.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Viele Grüße

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Hallo,

habe diese Frage zufällig gefunden. An sich versteh ich nicht warum du erst jetzt findest das dein Bruder groß ist und er erst jetzt das ausnutzt? Er muss ja wahrscheinlich schon länger größer als du sein und ggf. auch stärker. War das früher nicht schon Thema?

Vlt ist er ja jetzt bereits ausgewachsen und du wächst noch ein gutes Stück. Das ganze würde sich dann größentechnisch wieder anpassen. Vlt ist hier ja auch schon was passiert die letzten Wochen.

Du musst dir jetzt irgendwie seine Anerkennung verdienen. Körperlich wird dies vermutlich schwer. Ggf. hast du es schon probiert. Du könntest Ihn bspw. aber auch fragen, ob er dich nicht mal zum trainieren mitnimmt. Evtl. kann gemeinsames Training die Lösung sein. Er würde dich dann vlt.sogar dabei unterstützen selbst stärker zu werden.

Viele Grüße

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Du solltest erst einmal im Mietvertrag nachlesen, ob bzgl. des Kellers etwas geregelt ist. Bei Mietverträgen unseres Unternehmens wird direkt darauf hingewiesen das Keller Feuchtigkeit aufweisen können. Ist dies nicht der Fall muss man bedenken, dass Ihr den Keller bereits bei der Besichtigung so übernommen habt und sich die Mietsache nicht verschlechtert hat. Auch wenn hier evtl. mit einem größeren juristischen Aufwand eine minimale Mietminderung möglich ist, denke ich nicht dass der Vermieter den Schaden (Feuchtigkeit) beseitigt, da dies meist ein enormer finanzieller Aufwand ist.

Lediglich meine Einschätzung! Bei rechtlichen Fällen hilft der Mieterschutzverein!

Ich hoffe trotzdem eine kleine Hilfe und viele Grüße

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Es handelt sich wohl eher nicht um einen Härtefall. Dieser liegt vor, wenn die Mieterin Schwanger ist oder die Mieterin schwer krank ist. Ein Kind im Kindergarten reicht wohl kaum aus. Viele Grüße

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Wenn du schon einen Kammerjäger eingeschaltet hast, würde ich mir genau überlegen noch weitere Kosten zu produzieren. Des weiteren hört sich dieser Mangel, wenn es ihn tatsächlich gibt, eher wie ein geringfügiger Mangel an und berechtigt wohl auch in Zukunft zu keiner Mietminderung. Ich würde auf die angebliche Ratte erst mal nicht mehr eingehen.

Viele Grüße

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Euer Vertragspartner ist euer Vermieter. Wenn dieser die Zustimmung zum aufstellen gibt könnt ihr das vorerst machen. Allerdings können die anderen Eigentümer von Ihrem Vermieter die Beseitigung verlangen, da es sich um die Veränderung der äußeren Ansicht des Objektes handelt. Dies muss von allen Eigentümern gemeinsam beschlossen werden. Es ist also fraglich ob sich der Aufwand und Ärger lohnt...

Viele Grüße

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