Ja, wenn der Rechner vom Versandhandel gekauft wurde hat man 2 Wochen Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz.
Man kann ihn in den Ursprungszustand zurücksetzen.
Ja, wenn der Rechner vom Versandhandel gekauft wurde hat man 2 Wochen Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz.
Man kann ihn in den Ursprungszustand zurücksetzen.
Wenn es sich nicht wiederholt, würde ich nicht weiter drüber nachdenken.
du musst aufhören dich drpber zu ärgern und mit kommentaren darauf einzugehen! solange sie dich provozieren können, werden sie es auch weitermachen. also einfach ignorieren!
sie versuchen anders zu denken und dem sinn des lebens nachzugehen. und sie stehen hinter ihren erkenntnissen, egal was andere sagen, behaupten oder belegen können.