Wenn das Fahrzeug ein eigenes amtliches Kennzeichen besitzt, unterliegt es den Bestimmungen des §29 StVZO und muss damit zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden. Das trifft auch zu, wenn es nur in der Garage stehen würde und nie gefahren wird. Gruß HUM
Seit 01.01.2010 ist die ehemalige Abgasuntersuchung als reine Messung in die Hauptuntersuchung integriert. In der TÜV-Prüfstelle wird beides gemacht und man erhält nur einen Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung. Anerkannte Abgaswerkstätten können auch weiterhin die Abgasmessung durchführen. Die Bescheinigung("Nachweis") darüber ist dem TÜV-Prüfer dann zur Hauptuntersuchung vorzulegen. Die Werkstatt wird Dir dann den AU-Nachweis mit aushändigen. Er hat aber rechtlich nach der HU keine Bedeutung mehr. Gruß HUM
Beleuchtungseinrichtungen unterliegen gemäß §22a der StVZO einer Bauartgenehmigungspflicht. In dieser wird der Verwendungsbereich der Leuchte genau festgelegt( Anbauort, Schaltung, evtl. paarweise, Leuchtmittel u.s.w.). Du kannst also nicht irgend etwas anbauen. Wenn die erworbenen Leuchten nicht zulässig sind, steht irgend ein Hinweis auf der Verpackung, wie etwa "im Bereich der StVZO nicht zulässig" oder "Nur für Schau- und Werbeveranstaltungen"... Eine vorhandene E-Nummer ist kein Garant für Zulässigkeit. Es gibt auch Glühlampen für Boote... Gruß HUM
Die Straffreiheit richtet sich je nach Kommune oder Bundesland. In Berlin und anderen Kommunen kostet es schon am nächsten Tag 15 EUR (Polizeiverordnung). Aber bitte nicht vergessen: Mit abgelaufener Plakette entsteht Unrecht. Nicht zur HU zu gehen ist grobe Fahrlässigkeit. Kein Versicherer muss zahlen.... mit den bekannten Folgen. Gruß HUM
Weil die Konkurrenz (Neudeutsch: Mitbewerber) das mit allen Mitteln verhindern will. Da spielen nicht nur DEKRA, GTÜ und KÜS eine Rolle. Große Prüfkonzerne wie die Schweizer SGS agieren im Hintergrund... Gruß HUM
KAT kaputt heisst, Abgasmessung wird nicht bestanden. Damit keinen TÜV. Das ergibt "Erhebliche Mängel". Dann neuen oder gebrauchten KAT reinbauen und zum TÜV zur Nachprüfung. Aber die 4 Wochen Frist beachten sonst wird eine neue HU zum vollen Preis fällig! Gruß HUM
Keiner hat Vorfahrt. Es gilt §1 der StVO. Gruß HUM
Sportluftfilter benötigen ein Teilegutachten. Das liegt dem Gerät immer bei, es sei denn, dass er nicht zulässig ist. Mit dem eingebauten Filter und dem Teilegutachten musst Du zum TÜV zu einer Anbauabnahme nach § 19/3 StVZO. Erst dann darfst Du so fahren. Gruß HUM
Ein Fahrzeug mit einem amtlichen Kennzeichen (also nicht stillgelegt) unterliegt der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO, unabhängig davon wo es abgestellt ist oder wie es benutzt wird. Gemäß HU-Richtlinie beginnt die Frist für die nächste HU mit dem Datum der neuen HU. Wenn die neue HU verspätet durchgeführt wird dann beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr in dem die HU hätte durchgeführt werden müssen. Also es wird in Deinem Fall zurückdatiert. Gruß HUM
Für amtliche Kennzeichen gilt die StVZO: Die erste Buchstabenkombination (1, 2 oder 3 Stellen) gibt immer den Zulassungsbezirk an. Der Rest ist frei wählbar. Die Zulassungsbehörde kann aber Kennzeichen reservieren, so wie Du auch Dein Wunschkennzeichen aussuchen kannst. Aber es kann nur ein freies und nicht vergebenes Kennzeichen ausgegeben werden. Neuerdings ist es in einigen Bundesländern möglich beim Umzug im eigenen Bundesland das erstmals ausgegebene Kennzeichen mitzunehmen. Gruß HUM
Ein Tipp aus meiner Arbeit: Reiche erst das Geld über den Tresen, wenn Du einen neuen TÜV von einer namhaften Organisation (TÜV oder DEKRA) in der Hand hast. Wenn das nicht passiert ist, spielen sich bei uns dann sehr oft Dramen ab, weil der Technische Zustand haarsträubend ist und viel Geld in Nachhinein investiert werden muss... Gruß HUM
Die einzige Frage ist doch, was Dein TÜV-Prüfer dazu sagt. Also fahr hin und frage mal höflich an. In der Regel bekommst Du eine sachgerechte Antwort. Als Fachmann denke ich, dass Dein "Topf" bearbeitet wurde. Ein Durchrosten passiert in der Regel außen und nicht innen. Du braust also eine originale und intakte Abgasanlage oder einen genehmigten Sportschalldämpfer. Übrigens hat der Fahrzeughalter den Verwendungbereich nachzuweisen (Auszug aus ABE oder EG-Genehmigung). Gruß HUM
Die TÜV-Plakette am hinteren amtlichen Kennzeichen wird mit Ablauf des angezeigten Monats (Zahl, die oben steht) ungültig. Ab diesem Tag ist es Unrecht. Die Überziehung wird nach Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeld-Katalog geahndet. In vielen Bereichen/Kommunen gibt es bereits in Polizeiverordnungen die Festlegung, dass man bereits am Folgetag nach Fristablauf 10 bis 15 EUR zahlen muss. Wenn dann erhebliche Mängel vorhanden sind, hat man 1 Monat Zeit zur Mängelabstellung (aber nur wer pünktlich ist). Das Gesetz sagt dazu, dass sich bei "Erheblichen Mängeln" die Gültigkeit der Prüfplakette um einen Monat verlängert. Wenn Du also im Juni dran warst, dann gibt es Fristverlängerung bis 31. Juli (Nicht aber 1 Monat ab Deiner Untersuchung). Gruß HUM
Eindeutig Nein, weil eine Klimaanlage in PKW nicht vorgeschrieben ist. Der Prüfingenieur überprüft das Fahrzeug nur auf Vorschriftsmässigkeit im Sinne der StVZO! Komfortanlagen wie Klima, Radio und Navi sind reine Privatsache. Gruß HUM
Keine Werkstatt kann den TÜV machen. Dazu muss immer ein Prüfingenieur kommen. Besser, wenn Du gleich zur nächsten TÜV-Prüfstelle fährst. Bedenke immer: die Werkstatt verdient am TÜV NICHTS. Es sollte also schon etwas kaputt sein an Deinem Auto... Gruß HUM
Es ist eben ein Unterschied, wenn man statt zum TÜV in die Werkstatt geht. Beim TÜV gibt es eine Gebühr (HU + AU zusammen). In der Werkstatt zahlst Du die TÜV- Gebühr und dazu die Abgasmessung, die durch die Werkstatt gemacht wird. Preise schwanken von insgesamt 69,- bis ca. 150 EUR. Wer damit nicht einverstanden ist, muss das vor der Auftragsunterschrift prüfen... Gruß HUM
Die Plakette am hinteren amtlichen Kennzeichen wird mit Ablauf des angezeigten Monats ungültig. Also dann beginnt das Unrecht. Die Höhe der Bestrafung steigt nur langsam an. Aber Probleme gibt es meißt bei Unfällen... Gruß HUM
Der TÜV prüft ca. 130 Prüfpunkte, wobei der Zahnriemen nicht geprüft werden kann, weil der in einem geschlossenen Gehäuse läuft. Aber Du selbst kannst im Serviceheft nachschauen, wann der Zahnriemen gewechselt wurde. Es gibt Wechselfristen von 90 Tkm bis 180 Tkm je nach Hersteller und Typ. Aber generell anzuraten ist ein Wechsel nach spätestens 6 Jahren wegen Gummialterung. Dem TÜV-Prüfer kannst Du nichts in die Schuhe schieben, weil er für den Zustand Deines Fahrzeuges nicht verantwortlich ist, auch wenn er mal etwas übersehen sollte. Außerdem hat Dein Fz.-Hersteller für Dein Fahrzeug Wartungsintervalle festgelegt, die eingehalten werden müssen. Dann wäre der Zahnriemen auch zeit- und sachgerecht gewechselt worden. Gruß HUM
Das "83 U" bedeutet einen Lastindex 83 = 487 kg max. Radlast und Geschwindigkeitsindex U = 200 km/h max. zul. Höchstgeschwindigkeit. Die mindestes erforderliche Profiltiefe beim TÜV beträgt 1,6 mm auf der gesamten Reifenlauffläche. Deshalb kommst Du mit 3 mm durch den TÜV. Aber aufpassen: Mit 3 mm Restprofil kann es bei hohen Geschwindigkeiten und Nässe sehr schnell zum Ausbrechen kommen. Auch Aquaplaning ist sehr schnell möglich, weil die Wassermenge durch die geringeren Profilzwischenräume nicht schnell genug abfließen kann. Gruß HUM
Mal ein ganz anderer Gedanke: Warum wird bei Pit-Stop und anderen Werkstätten ein niedrigerer Preis gemacht, als bei TÜV und DEKRA??? Die eigentliche HU kostet fast gleich. Aber die Werkstatt lässt den Preis ihrer Abgasmessung nach. Warum eigentlich, wer hat hier was zu verschenken??? Die Realität sieht anders aus. Es muss dann etwas am Fahrzeug gefunden werden, damit kräftig repariert werden kann. Denkt immer daran: Das Werkstattpersonal steht unter starkem Verkaufsstress (NICHT Verschenkungstress)!!! Also das beste ist bei einem intakten PKW sofort TÜV oder DEKRA-Prüfstelle aufzusuchen. Und wenn Du früh gehst, kannst Du auch am Tage noch reparieren lassen, weil in der Regel am gleichen Tag keine Nachprüfgebühr fällig wird (Bericht wird geändert).Gruß HUM