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MFG

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Gibt es im Insolvenzverfahren eine Verpflichtung zum P-Konto?

Hallo zusammen,

ich befinde mich in der sogenannten "Wohlverhaltensperiode" des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Im Rahmen meiner Selbstständigkeit hatte das Finanzamt eine sehr hohe Forderung an mich und verwehrte mir die Ratenzahlung. Nachdem der "Fiskus" mein Einkommen bei meinen Auftraggebern gepfändet hatte (als Selbstständiger hat man keinen pfändungsfreien Betrag) musste ich meine Selbstständigkeit beendet und SGB II Leistungen beantragen.

Seinerzeit wandelte ich mein Girokonto in ein sogenanntes P-Konto um, damit ich die Sozialleistungen dann auch erhalten konnte.

Ich beantragte darüber die Verbraucherinsolvenz, da ich die Schulden nicht aus eigener Kraft ausgleichen konnte. Das Verfahren wurde im November 2013 eröffnet und seit März diesen Jahres befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase.

Gott sei Dank konnte ich im vergangenen Jahr eine Teilzeitstelle finden, um zumindest aus der SGB II- Nummer raus zu kommen und die Chancen stehen nicht schlecht, dass ich in absehbarer Zeit aus der Teilzeit- eine Vollzeitstelle machen kann.

Durch einen Arbeitgeberwechsel kam es nun dazu, dass ich einmalig ein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze bezogen habe. Der pfändbare Anteil wurde durch den Arbeitgeber ordnungsgemäß an den Treuhänder gezahlt und der Restbetrag gem. Pfändungstabelle ging auf mein Konto.

Da ich dort jedoch das P-Konto führe, wurde mir nicht der Pfändungsfreibetrag ausgezahlt sondern lediglich der Betrag in Höhe von 1.045,-- €. Die Sparkasse teilte mir mit, dass sie aufgrund der Vereinbarung zum P-Konto lediglich monatlich diese 1.045,-- € an mich auszahlen könnte (alleinstehend ohne Unterhaltsverpflichtungen).

Als ich das P-Konto daraufhin auflösen wollte, um den vollständigen Betrag gem. Pfändungstabelle erhalten zu können teilte mir die Sachbearbeiterin des Treuhänders mit, dass ich* verpflichtet* sei, ein sogenanntes P-Konto zu führen.

Mein Lebenspartner hat vor kurzem sein eigenes Insolvenzverfahren abgeschlossen und er hatte während der ganzen Zeit kein P-Konto, sondern ein normales Guthabenkonto bei der Sparkasse.

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen und mir mitteilen, ob es diese seltsame Verpflichtung vielleicht als Gesetzesänderung erst seit kurzem gibt?

Danke im Voraus und liebe Grüße

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Willkommen im club, kopf hoch

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Mfg

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