was meinst du mit "eine Leistung mehr als normal ausgleichen"? Es gibt einbringungspflichtige Kurse, deren Noten dann so wie sie sind im Zeugnis stehen - daneben gibt es belegpflichtige Kurse, die eingebracht werden KÖNNEN. Von diesen Kursen (Sport, Musik, Geschichte etc., sofern sie NICHT Prüfungskurse und nicht einbringungspflichtig sind), kann aber nur eine begrenzte Zahl eingebracht werden. Sie können auch andere leistungen nicht direkt ausgleichen, aber die Gesamtpunktzahl erhöhen. Allerdings gibt es noch andere Regeln, so dürfen nur eine bestimmte Zahl von Kursen unter 5 Punkten sein - aber das ist wirklich von Bundesland zu Bundesland verschieden - du solltest da dringend deinen Tutor, deinen Vertrauenslehrer oder den Oberstufenkoordinator fragen, damit es nachher nicht zu spät ist!
Italien hatte schon vor dem Ersten Weltkrieg ein Geheimabkommen mit der Entente geschlossen, in dem es Südtirol versprochen bekam, wenn es sich im Krieg neutral verhielt. Es gab für Italien auch keine Verpflichtung, in den von Deutschland und Österreich forcierten Krieg einzutreten.
mädchen und jungen getrennt unterrichten? handyverbot? ganztagsschule? skateboard-verbot in der innenstadt? ...
genau die reihenfolge!
na ja, du bist in der zeit weiterhin über die schule versichert und bist schulpflichtig. wenn du an dem tag nicht beim praktikum bist und die schule dich nicht beurlaubt hat, bist du ohne versicherungsschutz. ein gebrochenes bein kann teuer werden..... die schule darf dich nur dann beurlauben, wenn ein gewichtiger grund vorliegt (beerdigung, hochzeit etc.), eine Beurlaubung aus buchungstechnischen Gründen wird- zumindest an unserer Schule- nicht genehmigt!
nein, sie kann nicht einfach aus Krankheitsgründen von der Schule geschmissen werden. Aber, sie kann in den Fächern u.U. nicht bewertbar sein. Dann kann sie aber das Jahr widerholen. Dies ist bei Krankheit auch freiwillig möglich. Die Schule kann aber die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangen.
Es spielt keine Rolle, ob Lehrer oder nicht. Wenn man geschlagen wird, darf man innerhalb einer angemessenen Zeit zurückschlagen. Das ist dann ein Akt der Nothilfe/Abwehr. Eine feste Zeitbegrenzung gibt es nicht, das entscheidet dann immer die Situation und das Gericht hinterher (Einzelfallentscheidung).Es gibt auch nicht den Tatbestand der Beamtenbeleidigung, weil ein Beamter nicht mehr Persönlichkeitsrechte hat als ein Nicht-Beamter.
unter Umständen kannst du FAhrgeld von der Gerichtshilfe bekommen.
so oder so: man kann NUR mit Zustimmung der ABGEBENDEN schule wechseln! sie müssen ja auch planungssicherheit usw. haben.
eigentlich unerheblich, denn auch der duden ist nur EIN wörterbuch unter vielen. er ist KEIN amtliches dokument und spricht vielfach auch nur Empfehlungen aus! übrigens habe ich mal gehört, dass lexika und wörterbücher absichtlich fehler einbauen, um sich vor plagiaten zu schützen....
natürlich dürfen sie das. es ist ja kein original. es stimmt auch nicht, dass schulen ein original aufbewahren müssen. es gibt genau eines: das, was du bekommst. wenn hier von kopien die rede ist, sind es auch kopien - das heißt abzüge vom origina, das dann mitgebracht werden muss. wenn in der sek I zeugnisse noch mal gemacht werden, dann entweder gegen vorlage des alten (bei fehlern) oder weil es sich eben nicht um ein abgangszeugnis handelt.
das wird in den Bundesländern (nur die sind dafür zuständig, nicht der Bund und auch nicht der Bundestag) geregelt und immer wieder angepasst. Im Osten wird nicht verbeamtet, die Westländer tun es alle. Auch, um so dem Lehrerengpass zu begegnen, denn das ist schon attraktiv. Und wie soll man sonst gute Leute motivieren, wenn nicht mit den paar Privilegien. Aber von mir aus müssen Lehrer nicht unbedingt Beamte sein. Haben wir eben bald franz. Verhöltnisse...freu mich schon auf 4 wochen Lehrerstreik mit geschlossenen Schulen usw. Denn eines ist klar: DIESE sch...Schul/Arbeitsbedingungen würden sich Angestellte kaum gefallen lassen!!!!
mit einer FHR und einer abgeschlossenen Berufsausbilung kannst du innerhalb deiner Fachrichtung an einer normalen Universität ein Berufsschullehramt studieren (in Hamburg z.B. wäre es dann die Studienrichtung "Lehramt Oberstufe berufsbildende Schulen"). Dort würdest du deine Fachrichtung studieren und ein weiteres Unterrichtsfach (deutsch, Geschichte, Englisc usw.) Für den Wirtschaftsbereich kannst du Diplomhandelslehrer werden. Dort studierst du Wirtschaft und Pädagogik. Aber erkundige dich doch mal an einer Uni in deiner Nähe oder auch beim Arbeitsamt, viele Ämter haben eine eigene Abteilung für Hochschulfragen!
die nachprüfung hat gerade den sinn, einem schüler die chance zu geben, zu zeigen, dass die Schwächen, derentwegen man durchgefallen ist, behoben wurden! daher ist es selbstverständlich, dass die themen geprüft werden, die vorher ungenügend oder mangelhaft waren! die nachprüfung hätte keinen sinn, wenn man das prüft, was unproblematisch war. dann könnte man ja auch gleich eine nachprüfung in deutsch oder so machen!
sehr wichtiges thema! ich persönlich würde einen ordner mit einlagen (nach fächern sortiert) anlegen und den in der schule dabei haben. dort dann eine bestimmte anzahl an leeren blättern einheften, so dass man gleich reinschreiben kann. vorteil: man kann auch die zettel der lehrer gleich einheften, kann man bei Heften nicht. außerdem hast du immer alle unterlagen dabei (falls mal ne freistunde unverhofft kommt, könnte man HA. machen, die noch offen sind oder man kann mal in deutsch was in seinem geschichtsordner nachschlagen, wenn man bspsw. in beiden fächer gerade das thema aufklärung hat!) ab und zu immer mal nachsortieren, nachlesen etc.! wichtig ist auch, dass du mitschreibst, auch wenn der lehrer dich nicht direkt auffordert oder was an die tafel schreibt. (macht er weniger, wirst du sehen!) es ist eben etwas uni-mäßig.... Genieße es und nimm die Herausforderungen an, die auf dich zukommen!!
weil es auch für das fach deutsch eine fachsprache gibt!
richtig, die zeugniskonferenz muss dem zustimmen und das tut sie nur in absoluten ausnahmefällen, z.B. wenn du länger krank warst oder so. denn: 1.) schüler sind im grunde versetzt, auch wenn sie freiwillig wiederholen, d.h. viele schüler hängen das jahr nur ab, sie bestehen das wiederholte jahr auch dann, wenn sie lauter 6er hätten! 2. es macht keinen guten eindruck bei lehrern, denn wiederholer vergrößern die klassengrößen des nachfolgenden jahrgangs, stören u.U. ein eingespieltes klassenteam, 3. wiederholer kosten geld, denn jedes jahr in der schule kostet Kohle! 4. bringt es dem einzelnen schüler meist kaum was. geh lieber ein jahr ins ausland und wiederhole das verpasste jahr!
und wer macht die abiprüfungen? wer bereitet die mündlichen prüfungen vor? wer organisiert die wandertage? DAS IST KEINE FEIZEIT FÜR LEHRER!!!! wann korrigieren lehrer die klassenarbeiten? in den ferien, an den wochenenden! ich weiß, dass man solche rechnungen nicht ernst nehmen soll, aber das ist echt dumm und vor allem in sich völlig unlogisch! (wie schon vorgänger sagt: ferientage und wochenendtage doppelt abgezogen...usw.!) ein freund von mir war werbemensch, hat dann lehramt studiert und referendariat, war dann auf ner halben stelle (!!) und ist mit wehenden fahnen in die werbebranche zurück! Ihm war die halbe stelle in der schule zu stressig!!!!
in niedersachsen liegt es im ermessen der schulleitung und der baulichen gegebenheiten. schön wärs, wenn unsere schulen alle "moderne wärmedämmung" hätten!!! in unserem schulgebäude knallt die sonne rauf und die kleineren schüler haben sauna-temperaturen! und die kann man nicht unbedint mit Berufstätigen gleichsetzen! Hitzefrei wird daher auch nur für die Klassenstufen 1-6 erteilt. die älteren müssen in der tat da durch...
also, in bestimmten fällen kann das schulamt entsprechend hausunterricht erlauben, dann kommen lehrer deiner schule zu dir! da müssten sich deine eltern mal beim zuständigen schulamt schlau machen! jedenfalls: KEIN GELD AUSGEBEN!! du hast nicht nur Schulpflicht sondern auch ein RECHT auf Schule!