Hey, ich denke das hat ganz viel mit deinem selbstbewusstsein zu tun auch das schüchtern sein. Ging mir genauso. Das muss langsam wachsen, es wird nicht funktionieren, dass du von jetzt auf gleich zum Casanova wirst. Bei mir kam es mit der Lehre und dem Job, man wächst nummal mit seinen Aufgaben. Anfangs hätte ich mich am liebsten ins hinterzimmer verkrochen um bloß nichts mit Leuten zu tun zu haben, weil ich so schüchtern war, noch dazu mich absolut hässlich fand. Heute könnte ich es mir nicht mehr vorstellen ohne Kundenkontakte zu arbeiten. Naja Übung macht den Meister und deshalb rate ich dir suche das Gespräch mit anderen Leuten, sei es in der Schule oder im Job. Man kann das nur lernen,wenn man anfängt sich zu trauen, damit wächst auch das Selbstbewusstsein, wirst du sehen!
Oh, das ist ja echt schwierig. Wennhier kein begründeter Verdacht besteht,dass der Mann gewalttätig wird, bzw. Noch nichts konkretes in diese Richtung vorgefallen ist wird die Polizei bzw. Das Gericht wohl nichts unternehmen (können) Es wäre vielleicht eine Lösung, dass die Frau mit den Kindern vorübergehend in ein Frauenhaus zieht, bis der Mann eine Wohnung hat... Sicher nicht die beste Lösung aber wenn sie große Angst haben vielleicht doch besser als mit dem ex unter einem Dach.
Viel Gemüse, vollkornprodukte, abends keine Kohlenhydrate und vor allem wenig Fett und keine Fertigprodukte dazu zählt auch gezuckertes Müsli und die vermeindlich 'gesunden' Cornflakes. Weiß ja nicht wie du dich zur Zeit ernährst bzw. inwiefern du dich schon mit gesunder Ernährung beschäftigt hast?! Mit etwas Bewegung geht's dann aber doch besser. Vor allem fühlt man sich nach dem Sport super, man hat etwas getan und hat mehr Ansporn sich bewusst zu ernähren sonst war ja die ganze Anstrengung umsonst ;-) so geht es mir zumindest aber mit einer Ernährungsumstellung dürfte auch erstmal was weggehen. Viel Erfolg!
Ausschließliche Gesetzgebung bedeutet,dass die Gesetzgebungsbefugnis allein dem Bund obliegt. Ein Bundesland darf hier keine abweichenden Regelungen treffen wie zum Beispiel im Währungs-, Geld- und Münzwesen usw. Siehe auch Art. 73 Grundgesetz dort steht geschrieben für welche Gebiete der Bund die alleinige Gesetzgebungsbefugnis besitzt. In der konkurrierenden Gesetzgebung liegt die Gesetzgebungsbefugnis bei den Ländern. Die Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung sind in Art 74 Grundgesetz beschrieben. Zum Beispiel der Naturschutz, das Jagdwesen und das Vereinsrecht. Der Bund kann im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung das Gesetzgebungsrecht der Länder nur dadurch ersetzen,dass er von seiner Kompetenz auch wirklich Gebrauch macht, d.h. Mit dem Erlass eines Gesetzes. Hier gilt dann Art. 31Grundgesetz 'Bundesrecht bricht Landesrecht' Zum besseren Verständnis der ganzen Angelegenheit einfach mal die Art. 70-75 Grundgesetz lesen. Es steht alles drin ;-).