Das versammlungsrecht regelt spezielle Regeln.
Bei einer Versammlung darf man sich nicht vermummen. Grundsätzlich müssen umgangssprachlich 2 Merkmale des Gesichtes erkennbar sein.
heißt: man sieht deine Augen und deine Nase ->keine Vermummung
man sieht nur deine augen->Vermummung