Du bist gesetzlich verpflichtet das Fahrzeug "parkfertig" abzustellen, wenn du dies nicht tust handelst du fahrlässig. Dazu gehört auch das Fahrzeug mit der Feststellbremse zu sichern, wenn es nötig ist.

Und Mann da entstehen schon Kosten, wenn jeder sein Auto 5 Jahre lang fahre und einmal die Handbremse nachgestellt werden muss bzw. wie oft fährt man mit angezogener Handbremse los? Ich glaub das is eher schädlich. Dagegen halten muss man halt, wenn sich das Fahrzeug selbständig macht und auf ein anderes Fahrzeug in ein Gebäude oder Schausfenster rollt... hmmmmmm... is bestimmt kein Pappenstil

Man muss halt darauf achten, wenn das Fahrzeug länger steht setzen sich die Bremsen oft fest, was dann sehr unschön wieder gelöst werden muss. Bei meinem Polo 6N war das damals sehr laut und ungut für Reifen, Achse, Lager etc.

Tatsache ist und dies sagt der Gesetzgeber in §14 der StVo:

(1) Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

**(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern. **

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