Hey... meine Tochter äußerte den Wunsch nach Work and Travel durch Australien ebenfalls.

Sie hat ihre Wohnung, den Job, alles Notwendige gekündigt und hat über eine Organisation gebucht, um Ansprechpartner dort (in Notlagen) zu haben. Im April 2012 geht es los. Wir stecken in der vollen Vorbereitungsphase. Sie hat jetzt ihren Reisepass bekommen, dann kann das Visum beantragt werden. Soweit, wie ich es in den Unterlagen gelesen habe, muss man 5000 AUD (z. Zt. ca. 3.890 EUR) für die Genehmigung des Visums nachweisen. Das Visum kostet natürlich auch Geld.

Der Hin- und Rückflug kostet ca. 2.000 EUR.

Also wir schätzen die Kosten zwischen 6.000 und 7.000 EUR, die der ganze Spaß kosten wird.

Aber , wenn man die Möglichkeit hat, dann sollte man diese Erfahrung unbedingt machen.

LG

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Also ich denke, der Hausverwalter muss noch TOPs nach der Begrüßung beider Eigentümerversammlung aufnehmen und abhändeln.

Viele Grüße

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Hier gibt es keine gesetzliche Frist. Wenn Du eine Nachzahlung in der Abrechnung hast, würde ich die Füße still halten und nicht bezahlen. Geht es aber um ein Guthaben, mahne nach ca. 4 Wochen die Bearbeitung Deines Schreibens an. Geht es um richtig viel Geld, würde ich nen Anwalt beauftragen, wenn der Vermieter nicht reagiert.

Viele Grüße

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er muss in der steuerklasse I bleiben.... wenn er unterhalt zahlt, hat er für jedes kind 0,5 Freibetrag, also quasi bei 2 kindern 1,0 kinderfreibetrag..

die steuerklasse II (die günstiger ist) bekommt man nur als alleinerziehende(r), voraussetzung ist jedoch, dass das oder die kinder im gleichen haushalt leben...

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Ich gehe davon aus, dass du in einer Eigentümergemeinschaft integiert bist und der Stellplatz von dem Gemeinschaftseigentum umschlossen ist. Wenn es so ist, stell den Antrag auf der nächsten Eigentümerversammlung dieses Thema als Tagesordnungspunkt mit einer Beschlussfassung abzuhändeln. Kannst ja sagen, dass Du die Kosten dafür alleine übernimmst. Dann kriegste den Beschluss wahrscheinlich zu deinen Gunsten abgestimmt.

Viel Glück

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Sorry, Deine Freundin muss wohl alle Betriebs- kosten bis zur Beendigung des Mietvertrages bezahlen. Auch wenn sie dort nicht mehr wohnt. Stell Dir vor du wärst 3 Monate zur Kur o.ä. Dann müsstest Du doch auch die Nebenkosten bezahlen, auch wenn Du nicht anwesend bist. Steht die Wohnung nach Ablauf leer bis zu einer Neuvermietung, zahlt der Eigentümer die Nebenkosten.

LG

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