Ich nehme an, du möchtest nicht wissen, wie gut die Glaswand isoliert (das wäre weitgehend unabhängig von der Temperatur), sondern ob die Wärmekapazität des Glases zusmmen mit dessen Temperatur einen Einfluss auf die Erwärmung des Inhalts hat. Ja, das hat sie; aber der Einfluss ist kleiner als man denkt. Wenn 2 Körper ihre Tempertur miteinander "vermischen", ist der jeweilige Beitrag proportional zur Wärmekapazität, Glas hat eine spezifische Wärmekapazität von 0,5 J/gK (Joule pro Gramm und °Kelvin), der Inhalt (im Wesentlichen Wasser) 4,18 J/gK. Selbst wenn man die Wärmekapazität auf das Volumen bezieht, ist der Unterschied noch beträchtlich: 1,35 J/cm³K bzw. 4.18 J/cm³K. Wenn (nach einigen Minuten) sich die Temperatur des Glases und der Flüssigkeit ausgeglichen haben, geht der Wärmeaustausch mit der Umgebung genau so schnell wie mit einem anfangs warmen Glas.

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Vergiss nicht, die Geschindigkeit umzurechnen: 1 m/sec = 3,6 km/h

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90°-geografische Breite ist die Kulminationshöhe bei Tag-und-Nacht-Gleiche. Bei Wintersonnwende (Minimum) muss davon 23.44° subtrahiert, bei Sommersonnwende (Maximum) dazu addiert werden (23.44 = geografische Breite der Wendekreise).

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Desto Schwerer

Option b ist richtig. In der Frage sollte ja nur die Luftreibung, nicht die Reibung der Kufen auf der Eisbahn vernachlässigt werden. Wenn die Reibung der Kufen reine Festkörper-Reibung wäre, hätte das Gewicht des Rodlers in der Tat keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit. Die Reibung wird aber dadurch vermindert, dass die Oberfläche des Eises unter den Kufen angeschmolen wird (je größer das Gewicht, umso stärker), deshalb ist der schwerere Rodler schneller unten. Auch das Anwärmen der Kufen (verboten) erreicht den gleichen Effekt.

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Du darfst auch freiwillig MWSt. zahlen. Wenn dein Netto-Gewinn kleiner ist als die Summe aller MWSt.-pflichtigen Ausgaben (Wareneinkauf + Ladeneinrichtung + Reparaturen + Transporte + ...), fährst du damit besser, weil du die Vorsteuer abziehen darfst. Du zahlst somit nur die auf deinen Gewinn entfallende MWSt..Die MWSt.-Befreiung für Kleinunternehmer rechnet sich nur für diejenigen, die überwiegend Dienstleistungen anbieten.

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Nimm eine Vogelfeder, spanne ihren Kiel (das Ende, wo die Feser in der Haut angewachsen war) z.B. mit einer Schraugzwinge horizontal ein. Simuliere den Gegenwind beim Flug mit einem Haarföhn und beobachte, was passiert

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