Rvl

Führerschein abgeben

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StVO VwV Zu § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren Absatz 2 ||.

Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) und an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“, an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) oder an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 kommen inhaltlich auch zur Anwendung, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist .

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§2 der StVO regelt das.

Ist erlaubt. Achtung! Bundesstraßen gibt es auch in Dörfern und in Städten, verstehe dementsprechend nicht, wie man trotzdem darauf kommen kann, dass das verboten sein könnte??

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Die sind nicht nur ungeimpft, sie sind auch ungebildet.

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