Mann kann mit 45 Sterben und ein schöneres Leben gehabt haben als ein 300 (?) Jahre alter Wal.

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Kunstfreiheit ist ein Grundrecht und in Deutschland geschützt durch Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG). Daher: Selbstverständlich erlaubt, so lange man die Grenzen zu möglichen Straftatbeständen wie Verleumdung oder Beleidigung nicht übertritt.

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Menschen, die die FDP wählen!

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Ich glaube du suchst das Berghain Spiel! Das findet am Wriezener Bahnhof in Berlin Friedrichshain statt, dort gibt es meist am Freitag oder Samstag eine lange "Spielnacht" und man versucht dann irgendwann sich aus den schlüpfrigen Darkrooms zu befreien. UV Licht haben die da auch viel.

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  1. Ob das deine Frau gutfinden würde, wenn sie wüsste das du da rumschnüffelst in ihrem Privatzeug?

  2. Wenn sie Männer als Freunde hat ist das doch okay, heisst ja nicht gleich dass sie fremdgeht. Aber das einzige was bleibt, ist dann wohl mit ihr drüber zu reden, damit sich deine Ängste verflüchtigen oder bestätigen und du dann eine Handlungsgrundlage hast.

  3. Wenn schon Schnüffeln dann richtig, nutze diesen Link hier http://translate.google.de/translate_t?hl=&ie=UTF-8&text=DEINTEXT&sl=sr&tl=de# und gib an der Stelle wo "DEINTEXT" steht die Serbischen Wörter ein, dann wird dir zumindest der Gesprächsinhalt auf deutsch übersetzt!

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Die Wahrscheinlichkeit einen Ordnungsrüffel von der Richterin zu bekommen, so bald dein Essensvorgang irgendwie akustisch oder durch Gerüche die anderen Verfahrensbeteiligten oder Zuschauer stört ist hoch. Also Kleinigkeiten kein Problem, bei Döner wirds kritisch. Aber vor dem Saal kein Problem, in der Pause oder so.

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  1. Defragmentiere deinen rechner (bei Windows > Zubehör > Defra...)

  2. Antivir-Durchlauf: chip.de/downloads/AntiVir-Free-Antivirus_12998486.html

  3. Ein Tool zum runterschmeissen der AdWare: chip.de/downloads/Ad-Aware-Free_13000824.html

Falls 1-3 nicht hilft: Backup machen, Formatieren, System neuaufsetzen.

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Irgendwo hatte ich gelesen das jeder 9. oder jeder 11. letztes Jahr sich beim Arztbesuch oder Arztbehandlung eine Krankheit erst eingefangen hat. Ich denke die Wahrscheinlichkeit im Wartezimmer ist geringfügig hoch, speziell aber dann, wenn du neben hustenden Leuten sitzt, Stuhlteile + Türklinken mit blanken Händen anfässt und in den Bunte-Magazinen rumblätterst, also überall da wo Keime in einer besonders hohen Konzentration vorkommen. Darauf verzichtet sollte es keine Probleme geben.

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Welche Nachteile würden denn eintreten? Für mich spricht nach dem Lesen nichts dagegen ihn Anzuzeigen, es wäre auch den anderen damit geholfen. Er kann dich ja deswegen schlecht rauskicken. Lieber jetzt handeln, anstatt er den Unsinn weitermacht!

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Ich habe mir vor einer Woche via Ebay einen Flachbildschirm 19 Zoll geholt und meinen 19 Zoll Röhrenmonitor damit ersetzt. Preis: 40 Euro gebraucht. Ergebnis: 1a, mehr Platz auf dem Schreibtisch, bessere Optik und die Farben sind auch anders (besser). Ich ärgere mich nur, dass ich das nicht schon früher gemacht hab. Weg mit der alten Kiste :)

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JA! Wenn der Totschlag ein minderschwerer Fall ist. Dann trifft statt §212 der § 213 Minder schwerer Fall des Totschlags ein:

War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Falls das nicht zutrifft, dann regulär nach §212 nicht unter 5 Jahren.

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