Hallo,

alles was du angesprochen hast bietet die InterRisk als Ontour-Paket. Alles drin : Unfall, Rücktransport, Kranken, Gepäck und und und.... Kosten ca 175 € pro Jahr. Gilt für Reisen weltweit und auch zu hause.

schönen Urlaub wünscht www.zweiter-rat.de

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Hallo Tuning10, tolle Ratschläge bis dahin, doch keiner ist auf den Hinweis eingegangen "Ich habe sehr schlechte Zähne". Eine Wahl zwischen den Toptarifen erübrigt sich dann sogar vielleicht, da du aufgrund deines schlechten Zahnstatus abgelehnt wirst. Ist derzeit keine zahnärtliche Behandlung angeraten, hast du noch Chancen. Die Hallesche Krankenversicherung hat einen Tarif, wo nur eine Frage gestellt wird. Ansonsten ist Barmenia, Deutscher Ring und CSS ratsam. Gruß zweiterRat.de

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Wenn du einen festen Betrag dort liegen hast, dann ja... i.d.R. machen das die Institute aber nur eineml jährlich bzw. immer dann, wenn dir Zinsen gutgeschrieben werden, wird die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% deines Zinsgewinnes abgezogen

zweiter-Rat.de

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Guten Tag, ich hatte den Fall gerade selbst. Bei einer Kündigung muss der Versicherungsnehmer und die volljährige versicherte Person unterschreiben, also beide. Die Kündigungsabsicht ist aber beim ersten mal zu akzeptieren. Sollte das Kind eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, muss bei Abmeldung in die gesetzliche Kasse die Kündigungsbestätigung übermittelt werden und die Versicherungsbestätigung der neuen Kasse muss zum Vorversicherer. Ich rate für das Kind eine kleine Anwartschaft weiter zu führen. Damit kann das Kind bei später ohne erneute esundheitsprüfung in die private Kasse mfg zweiter-Rat.de

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Jährlich ist ratsam. Es gibt aber auch Anbieter, dort kann man den Beitrag Einmalig zahlen. Durch das einmalige bezahlen der gesamten Beitragslast, halbiert sich der Aufwand nahezu und wenn nichts passiert, gibts den Großteil wieder steuerfrei zurück. Vorteil : das Geld ist HatzIV sicher investiert, bei BU fließt Geld in Form der Rente zurück und wenn nichts passiert gibts auch Geld wieder. Feine Sache. Mache ich oft mit meinen Mandanten ( die es sich leisten können ) Kosten des Einmalbeitrages zwischen 10-20 Td. www.zweiter-rat.de

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Stelle dir einfach 2 Fragen : 1.)Bin ich bereit eine neue Berufsausbildung zu machen die ca. 2 Jahre dauert ? ( Denn ohne Abschluss darf man keine Versicherungen mehr verkaufen ) 2. Liegt mir dieser Beruf überhaupt Produkte zu verkaufen, die man nicht essen, anfassen, fahren, und noch nicht mal benutzen möchte ?

www.zweiter-rat.de ( erster nach EU Recht eingetragener Versicherungsmakler der IHK OstBB

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Kommt auf die Art des Unternehmens an. Besteht die Gefahr jemanden anderen bei seiner Arbeit zu schädigen, braucht man die Betriebshaftpflicht. Sollten Waren und Maschinen vorhanden sein, braucht man die Inhaltsversicherung ( Schutz gegen Einbruchdiebstahl, Feuer etc... ). Der Unternehmer selbst sollte seine Arbeitskraft absichern mit Kranken und Berufsunfähigkeitsabsicherung evt. auch Unfallschutz. Es helfen dabei auch die Handels- oder Handwerkskammern. mfg www.zweiter-rat.de

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Die Frage stellt sich, warum Sie die Haft-PFLICHT kündigen möchten. Sollte das Tier verstorben sein, gilt das Sonderkündigungsrecht, wegen Risikowegfall. ( vielleicht einfach mal unter diesem Vorwand probieren ) Sonst ist die Haftpflicht schon wichtig zu haben. In Berlin ist diese Versicherung seit diesem Jahr sogar Pflicht. www.zweiter-rat.de

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Hier Formulierung die ich mit meinen Mandanten benutze : 4.) Der Makler wird hiermit beauftragt und bevollmächtigt, den Kunden gegenüber der jeweiligen Gesellschaft zu vertreten. Insbesondere ist der Makler berechtigt, Anzeigen u. Willenserklärungen des Kunden entgegen zunehmen, und verpflichtet, diese unverzüglich an die Gesellschaften weiterzuleiten. Insbesondere wird der Makler hiermit bevollmächtigt, nach Abstimmung mit dem Kunden Kündigungen zu bestehenden Verträgen auszusprechen, auch wenn diese nicht durch den Makler vermittelt wurden. Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Makler ist berechtigt, bei der Erfüllung seiner Aufgaben ggf. Untervollmachten zu erteilen. www.zweiter-rat.de

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Hier eine Formulierung die ich mit meinen Mandanten vereibare :4.) Der Makler wird hiermit beauftragt und bevollmächtigt, den Kunden gegenüber der jeweiligen Gesellschaft zu vertreten. Insbesondere ist der Makler berechtigt, Anzeigen u. Willenserklärungen des Kunden entgegen zunehmen, und verpflichtet, diese unverzüglich an die Gesellschaften weiterzuleiten. Insbesondere wird der Makler hiermit bevollmächtigt, nach Abstimmung mit dem Kunden Kündigungen zu bestehenden Verträgen auszusprechen, auch wenn diese nicht durch den Makler vermittelt wurden. Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Makler ist berechtigt, bei der Erfüllung seiner Aufgaben ggf. Untervollmachten zu erteilen. www.zweiter-rat.de

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