Obwohl ihr zusammen seit, hat doch jeder auch noch sein eigenes Leben und seine eigenen Freunde. Du kannst ihm doch nicht verbieten, Zeit mit seinen Freunden zu verbringen. 

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Ehrenamtliche Richter erhalten als Entschädigung je nach ihrer persönlichen Situation (aber das ist kein Verdienst, sondern eine Entschädigung!!!!!):

  1. Fahrtkostenersatz (§ 5),
  2. Entschädigung für Aufwand (§ 6),
  3. Ersatz für sonstige Aufwendungen (§ 7),
  4. Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 16),
  5. Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 17) sowie
  6. Entschädigung für Verdienstausfall (§ 18).

§§ des JVEG

Allein das Wort "Ehrenamt" müsste doch schon ausreichen um klar zu stellen, dass man dabei nicht wirklich etwas verdient!!

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Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, würde sie also normal 50 % erben beträgt der Pflichtteil 25%. Normal hätte sie ja nach gesetzlicher Erbfolge schon von ihrem Vater etwas erben müssen.

Also so wie ich deine Frage verstehe, geht es darum was sie von den Großeltern erbt, oder? Da ist es erstmal wichtig, ob es ein Testament gibt, oder ob gesetzliche Erbfolge Eintritt. Und erben kann man ja sowieso erst, wenn die Großeltern tot sind, vorher hat man da überhaupt keine Ansprüche. In diesem Falle ist die gesetzliche Erbfolge ein klein wenig komplizierter, aber wenn du willst, dann erklär ich dirs. Lg

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Ich hab noch bis vor kurzem zu jeder Tages- und Nachtzeit einen bh getragen ausser beim duschen, bis ich festgestellt habe, dass es sich ohne viel besser schläft, aber ich denke, das ist Geschmacksache. Das man vom vielen tragen Brustkrebs bekommt halte ich persönlich für ein ahnenmärchen...dann müssten Männer ja auch vom Unterhosen tragen Hodenkrebs bekommen ;)

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Ich weiß dass das jetzt ziemlich blöd klingen muss, aber vllt liest du mal "The Secret - für Teen Power" von Paul Herington

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Das kann man nicht pauschal sagen, das liegt im Ermessen des Richters, wenn's zu ner Verhandlung kommt. Da gäbe es dann die Verwarnung (da schimpft er euch nur und das wars) dann Auflagen (zb den Schaden wieder gut machen, sich beim Geschädigten entschuldigen, gemeinnützige Arbeit leisten usw.), Jugendarrest (Freizeit-, Kurz-, oder Dauerarrest) und Jugendstrafe (Freiheitsentziehung). Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das Strafmaß in eurem Fall besonders hoch ist, aber wie gesagt, das entscheidet wahrscheinlich der Richter.

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Hast Du ihr denn klipp und klar gesagt, dass Du kein Interesse hast? Wenn nicht, solltest Du das vllt tun. Und wenn das nicht hilft, erzähl ihr Du hast irgend ne tötliche Krankheit oder so, hab ich mal gemacht, seit dem lässt der Typ mich in Ruhe :)

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Luft anhalten, schlucken und an drei glatzköpfige Männer in Minirock und bauchfreiem Top denken -gleichzeitig versteht sich- ;-)

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Wir müssen viele Rückschläge auf unserem Weg zum erwachsen werden einstecken und ihr seit doch noch jung...du wirst noch einige andere Mädchen im Laufe deines Lebens kennen lernen, auch dann wenn du es am aller wenigsten erwartest, du wirst dich verlieben, mit einer zusammen kommen, ihr werdet euch streiten und wieder trennen, so ist das eben. Akzeptier es, dass sie nicht mehr von dir will und freu dich über eure Freundschaft, denn das ist auch etwas ganz wunderbares!! Und dann kannst du dich auch wieder nach anderen Mädchen umsehen, denn vergiss nicht: Auch andere Mütter haben schöne Töchter!! ;) Good Luck :)

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Vielleicht nimmst du Tabletten, die du nicht verträgst? Oder du hast Eisenmangel, davon kann man auch Haarausfall bekommen...

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