Die Unterbrechung der Verjährungsfrist findet nur für das Verfahren statt, das den Adressaten des Schriftstücks betrifft. Hat in Wahrheit ein anderer die Tat begangen, ist für die Verfolgung gegen diesen Betroffenen noch immer die Frist gültig, die am Tattag begann.

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Mieterhöhung nach halbem Jahr?

Hallo. Ich wollte mal fragen ob mein Mieter nach einem halben Jahr direkt mit einer Mieterhöhung kommen kann. Ich berufe mich da nämlich auf das BGB § 558 - Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dort steht nämlich Zitat: "wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist". Das muss vorrausgesetzt sein, damit er eine Mieterhöhung anfordern kann. Nun bis ich aber erst seit dem 15.06.2022 in der Wohnung, demnach ist die Frist von 15 Monaten noch nicht um und er kann somit doch eigentlich keine Mieterhöhung fordern oder? Im Mietvertrag steht allerdings folgendes: "Erhöhen sich die Betriebskosten, so ist der Vermieter berechtigt, diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften umzulegen und eine entprechende Erhöhung der Vorrauszahlung zu verlangen". Was gilt nun, Gesetzt oder was im Vertrag steht? Die neue Miete soll ab Januar 2023 gelten.

Hier der Auszug aus der Email die ich von meinem Vermieter bekommen habe:

Guten Abend Hr. XXX,

leider haben sich die Prognosen für die Energiekosten in unserer Wohnanlage noch einmal erhöht.

Daher nochmal eine neue Abschlagsrechnung für 2023.

Bitte ab Januar 2023 folgende monatliche Überweisung:

Miete: 235€ (unverändert)

Nebenkosten: 158€ (war vorher 106€)

=>Neuer monatlicher Betrag: 393€ (war vorher 341€)

Das ist übrigens die zweite E-Mail. Erst waren es nur 22€ jetzt sind es mittlerweile 52€ und wer weiß was bis Januar noch kommt.

Edit: Nach dem ich so einige Antworten gelesen habe, bedanke ich mich erstmal. Muss aber auch dazu sagen, dass ich es absolut frech finde teilweise echt aggressive Antworten zu bekommen Zitat: "Kannst du lesen?".

Ich als Leihe und mit meinen jungen Jahren kenne mich logischerweise nicht mit jeden Sachverhalt 100% aus und habe auch keine Unterstützung meiner Eltern oder ähnliches. Für mich war es bisher immer nur so, okay ich zahle miete, wieviel? Mehr hab ich mich nicht gefragt.

Daher wäre ich den betroffenen sehr verbunden in Zukunft respektvoll zu antworten und sich mal an die eigenen Nase zu fassen, denn mit sicherheit wisst ihr auch nicht alles und mögt es nicht als fast schon dumm beleidigt zu werden wenn ihr euch versucht weiterzubilden. Danke :)

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Was sich geändert hat sind anscheinend die Nebenkosten und nicht die Miete. Also da spielt der Mietspiegel gar keine Rolle. Wenn Strom und Gas teurer geworden sind hat der Vermieter keine Schuld. Eigentlich versucht er euch von höhere Nachzahlungen zu beschützen.

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Die Miete kann an den Mietspiegel angepasst und somit erhöht werden. Immer bis maximal 20% innerhalb von 3 Jahren. Nach einer Modernisierung kann auch die Nebenkostenvorauszahlung erhöht werden. Immer bis maximal 3€/qm und abhängig von den Modernisierungskosten. Wenn ich es richtig verstanden habe ,sie fragen ob der Vermieter beide Erhöhungen gleichzeitig wirksam machen darf. Die Antwort lautet Nein, nicht unkontrolliert. Es muss immer der Mietspiegel (soweit vorhanden) als Vorlage behaltet.

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Wohnung Eiskalt? Vermieter macht nichts?

Erstmal schönen Sonntag an alle,

unzwar habe ich folgendes Problem: Unsere Wohnung befindet sich im dritten Stock, über uns ein ungedämmtes Dach (Balken und Dachziegel das war's) und unter uns wohnt ein Nachbar, der nicht heizt, weil ihm immer warm ist und Frauen schnell frieren und er nichts dazu kann.

Nun habe ich das Problem, dass ich an einer Immunschwäche leide und konstante Temperaturen um die 20 grad brauche. Die Heizungen sind geregelt, gehen also aus, sobald eine Temperatur erreicht wurde und gehen danach aber auch für Stunden nicht mehr an. Nachts ist eine Nachtabsenkung drin. Ich habe aber den Eindruck, dass besonders dieses Jahr die Heizungen um einiges gedrosselt würden, denn um 19 Grad zu erreichen, muss ich auf die 5 drehen, was ja schon komisch ist.

Jetzt bin ich seit 2 Monaten dauererkältet und will es einfach nur warm und nicht zitternd durch die Wohnung rennen müssen. Die Farbe an der Wand platzt von Innen mittlerweile ab

Die Vermietung die gleichzeitig zur Stadt gehört meinte, dass es neue Vorgaben gäbe und sie wegen meiner Krankheit keine Ausnahme machen können, weil die Heizungen mit den Nachbarn verbunden sind und sie dann bei allen alles hochregeln müssen, was sie wohl nicht dürfen.

Dass der Nachbar nicht heizt, hätte angeblich nichts damit zu tun, dass ich kalte füße hätte. Ich würde ja übertreiben bla bla. Dann habe ich denen erklärt, dass dieses Haus keinerlei dämmung hat, weder böden noch die wände und wenn die Heizung ausgeht, kühlt alles sofort aus und habe denen ein Bild von der Wand, die nach außen zeigt geschickt. Ich soll das mit weißer Farbe übermalen und gut ist.

Irgendwelche Ideen was ich noch tun kann?

Ausziehen geht nicht, da ich Sozialhilfe bekomme und mein Mann zu wenig verdient neben seinem Studium...

LG

Aufgenommen innen

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Die Energiesparvorschriften gelten NUR für öffentliche Gebäude. Vermieter sind weiterhin verpflichtet tagsüber eine Mindesttemperatur von 19 Grad und Nachts mindestens 16 Grad im den Mietwohnungen zu erschaffrn. Was deinen Nachbarn betrifft, geht es natürlich niemandem an ob er heizt oder nicht, außer es steht im Mietvertrag, dass er verpflichtet ist. (bei mir ist das der Fall). Wenn nicht muss der natürlich damit rechnen, dass ohne Heizen bei einem ungedämmten Haus schnell Luftfeuchtigkeit/Schimmel usw. Bilden können wofür im Endeffekt nur er die Verantwortzng tragen wird.(was er durch kein Heizen spart, zahlt er doppel für Beseitigung des Schadens. )

Ich würde an deiner Stelle unbedingt zur Mietverein gehen.

Ich druck dir die Daumen.!

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Faustregel: in einer Mietwohnung muss tagsüber eine Mindesttemperatur von 19 bis 22 Grad Celsius herrschen können. Bei Nacht, also zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, sind es mindestens 17-18 Grad. Also den Vermieter schreiben und bitten dies unverzüglich zu ändern sonst droht ihm eine Mietminderung.

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Also das mit dem Feuerzeug würde ich an eurer Stelle ohne weiteres verweigern. Viel zu gefährlich und errinert an anderen Zeiten. Die Mühe für eine Mietminderung (und wenn wie viel? 30 Euro?) könnt ihr euch auch noch sparen. HV schreiben und einen neuen Boiler fordern. Keine Bitte und keine Höfflichkeit. Keine HV/kein Vermieter sollte seinen Mietern mit so einem Ding leben lassen.

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Du beschreibst hier eine toxische Beziehung zwischen den Angestellten und Chef. Das darf er natürlich für mehrere Gründe nicht machen aber ich rate dir ganz freundlich eine neue Stelle zu suchen. Vor allem für deine Psyche und Gesundheit.!

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