Fakt ist das wir lt. § 2 SGB V der Zahnersatzrichtlinien nicht vor der Genehmigung des HKPs anfangen drüfen. Schönen Abend noch.

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Fakt ist aus der Praxis das ich letzten einen Versicherten hatte der auch Härtefall war und die nicht die Kosten übernommen haben. Da die Zusatzversicherung nur aufstockt und wenn man Härtefall hat dann ist kein Betrag zu zahlen . Du kannst aber trotzdem mal ein Dupliktat hinschicken vielleicht übernimmt Sie ja doch etwas für die Verblendung es gibt tausend Wege nach Rom vielleicht ist der Vertrag ja nicht so schlecht .... Bitte auf keinen Fall platt machen da sich ab nächstes Jahr die Kosten beim Zahnersatz erhöhen da die GOZ bei den Mehrkosten greift. Falls man nämlich nicht mehr Härtefall ist , ist Sie lebensnotwendig. Schönen Abend noch.

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Geniale Frage: Würdest Du ein Auto mit Sklis versichern Nein... Du hast Handlungsbedarf, bedeutet für die Versicherung die schliessen alles aus und Du hast eine Wartezeit von 8 Monaten. Bedeutet das die Versicherung diese Implantate und die Suprakonstruktion ausschliessen wird. Keine Chance. Schönen Tag noch.

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Fakt ist wenn der ZA eine Befundung nach FZ 1.1 feststellt das die Kronen defekt sind und ein HKP über die GKV gemacht wird ist die Erfahrung lt. Versicherungscheck in der Praxis das man von dem genehmigten HKP noch eine Kopie machen sollte und zur Barmenia schicken sollte die wollen auf jeden Fall vorab den HKP haben sonst reduziert sich der Erstattungsbetrag. So wie tommy 0802 gesagt hat verblocken lassen und in der Front Keramikschultern mit machen lassen wenn das Zahnfleisch zurückgehen sollte dann sieht man nicht das Metall sondern die Keramikschulter. Schönen Tag noch.

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Na ja wenn ich das von Patienten gefragt werde stelle ich folgende Frage , wissen Sie eigentlich wie die totalen Prothesen halten. Antwort OK totale Prothese durch das Vakkum was man erzeugt saugt Sie sich fest deshalb werden auch bei der Herstellung sogenannte Funktionsabformungen gemacht wo die Lippen und Wangenbewegungen und durch den Nasenblastest die Haltbarkeit hergestellt wird. Im Unterkiefer ist kein halt vorhanden da die Prothese nur durch die Lippen und Wangen und Zungenbewegungen auf dem Kieferkamm gehalten wird. Die Patienten sind alle samt unzufrieden. Leider Kassenleistung Regelversorgung hätte man da nur 2 Zähne dann hätte man die Möglichkeit einer Cover Denture Prothese mit Teleskopkronen zu machen. Wenn Du jetzt wissen willst was Du machen kannst das Zauberwort heisst : Kugelkopfimplantate denn nur so kannst Du die Prothese zum halten bekommen. Es funktioniert wie ein Druckknopfsystem die Kugel auf dem Implantat und in der Prothese das Gegenstück. Privatleistung und die Prothese kann umgearbeitet werden. Schönen Abend noch.

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Fakt ist das wir lt § 2 SGB V Ze-Richtlinien auf den Zahnersatz nach der Eingliederung 2 Jahre Garantie geben müssen. Wenn jetzt die Assitenzsärztin beim ZA angestellt ist und er als Behandler auf dem HKP vermerkt ist dann haftet der ZA als Inhaber. Wenn es eine Praxisgemeinschaft ist in dem die ZA als Inhaberin drinnen ist dann wird Sie haften weil es auch auf dem HKP so vermerkt ist. Schönen Tag noch.

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Das kommt drauf an in der Regelversorgung vestibuär Verblendet und NEM Bei den Zähnen 15-25 und 34-44 kostet einen sogenannte Stiftkrone ( gegossener Stiftaufbau und Krone ) Ohne Bonus ca. 360 Euro 20% Bonus ca 280 Euro 30 % Bonus cc 250 Euro Härtefall keine Kosten Bei einer Gleichartigen Versorgung NEM und alles weiss bei Ohne Bonus ca 650 Euro bei 20% Bonus ca. 550 Euro bei 30 % Bonus ca 500 Euro und Härtefall sind es noch 350 Euro. Schönen Tag noch.

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Das Zauberwort heisst Air Flow und ist eine Privatleistung und in der PZR ( Professionelle Zahnreinigung ) enthalten. Schönen Abend noch.

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Fakt ist das man das mit dem FZ nicht genau sagen kann da man nicht bei Dir weiss ob a. noch der FZ 2.7 und FZ 1.5 dazukommt. Fakt ist das wenn Du eine Regelvorsorgung gemacht bekommst bei einer Brücke folgendes beachtet werden muss nach § 2 SGB V der Zahnersatzrichtlinien: Brücken gehen nur wenn nicht mehr wie 4 fehlende Zähne im Kiefer sind und keine Freiendsituation vorliegt. Fakt ist das die Verblendgrenze im Oberkiefer von 15-25 und im Unterkiefer von 34-44 geht und dies nur vestibulär und die Brücke aus NEM ist. Fakt ist auch das Dein Gehalt massgeblich ist wenn Du Härtefall beantragst. MC Fit na ja lassen ist Fernost produzieren und Entabnahme ist in Deutschland. Deine Entscheidung. Schönen Tag noch.

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Na ja wenn mich das eine Mutter in der Praxis fragt dann heisst die Antwort immer mitbringen bei den Untersuchungen der Eltern und irgendwann wird es den Mund aufmachen die Kids kommen ab 2 Jahre und ab 3 Jahren kann man in unserer Fachsprache eine FU 1 und FU 2 machen ( Früherkennung von Karies ) damit man im Vorfeld schauen kann ob etwas anliegt bevor mit 6 Jahren lt. Bonusheft die IP1 - IP 5 Individualprophlaxe gemacht wird. Anbei mal ein Bild was keine Seltenheit ist von Tee mit Honig und Cola bei einem 5 jährigen. Schönen Abend noch.

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Fakt ist das wir verpflichtet sind lt. Gesetz wenn der Patient Härtefall auf den HKP bekommt und dann Arbeit bekommt den HKP zur Kasse zu schicken zwecks Umänderung in den normalen Ohne Bonus. Nachlesen kann man das ganze unter § 2 SGB V Zahnersatzrichtlinien. Schönen Tag noch.

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Zahnersatz bei Unfall

Hallöchen ihr.

Ich habe einmal eine Frage zum Thema Zahnersatz.

Ich hatte am 31. Oktober 2000 einen Unfall, bei dem ich einen vorderen Schneidezahn verloren habe.

Nach dem Krankenhaus sagte mir die mich behandelnde Zahnärztin, dass ich mit damals 15 Jahren noch zu jung für einen Stiftzahn sei.

Ich muss erst 21 Jahre alt sein, da mein Gebiss noch wächst.

Provisorisch bekam ich dann eine Zahnersatz-Spange, die ich auch heute noch immer trage.

Als ich dann im Jahr 2006 endlich 21 Jahre alt war, hat mir meine zuständige Krankenkasse gesagt, dass sie absolut keinerlei Kosten für einen richtigen festen Zahnersatz übernimmt. Die Krankenkasse hat es begründet mit der Aussage, dass sie mir ja damals im Jahr 2000 schon die Spange komplett bezahlt hat.

Damals und auch von 2000 bis 2006 sagte mir meine Zahnärztin aber immer, dass mir die Krankenkasse die Kosten für den festen Zahnersatz zu 100 % erstattet, da der Grund hierfür in einem nicht selbst verschuldeten Unfall liegt.

Jetzt ist es mittlerweile schon 5 Jahre später als 2006 und ich habe immer noch diese olle Zahnspange, die mir manchmal auch schon rausfällt. Ich muss sie bei jedem Essen rausnehmen, da die Essensreste immer dran kleben bleiben. Und das mit jetzt 26 Jahren. Das ist für mich ganz furchtbar.

Ich habe mir schon sehr oft überlegt, mir einen richtigen Stiftzahn setzen zu lassen, so dass mir nicht ständig die Spange rausfällt.

Aber wie soll ich das machen?

Jetzt - Jahre später zahlt die Krankenkasse nicht einen Cent, obwohl das damals ein Unfall durch Fremdverschulden war.

Was soll ich da machen?

Ich kann mir den festen Stiftzahn nicht leisten, da mir die Zanhärztin damals kalkuliert hat, dass es wohl bei ca. 4.000 bis 5.000 EUR liegt. Das Geld habe ich aber nicht.

Soll ich jetzt mein ganzes noch so langes Leben mit einer Spange oder gar ohne Zahn rumlaufen, da die Kasse nichts übernimmt und mir die Spange immer öfter rausfällt?

Ein Kumpel von mir war 1991 das letzte Mal beim Zahnarzt. Seit dem nie wieder. Dem machen sie jetzt das Gebiss heil und zahlen alles zu vollen 100 %. Und mir gar nichts? Obwohl ich immer hingegangen bin, ein volles Bonusheft habe und es ein Unfall war?

An der Stelle des fehlenden Schneidezahns hat sich mein Knochen und Zahnfleisch schon total zurückgebildet, da ja keine Kräfte mehr darauf wirken.

Es wäre eine größere OP notwendig um den Knochen wieder aufzubauen, zu stabilisieren, bis man einen Stift einsetzen könnte.

Was soll ich da machen?

Ich möchte endlich weg von dieser ollen Spange und einen richtigen Stiftzahn drin haben.

Wie kann ich die Krankenkasse (BARMER GEK) davon überzeugen, dass sie die Kosten dafür übernehmen.

Da muss es doch irgendwas geben.

Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.

Einen schönen Tag noch.

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Fakt ist wenn das ein Unfall war ist der gemeldet worden bei der Unfallkasse muss ein Aktenzeichen existieren. Du warst 15 Schulunfall? dann ist auf jeden Fall ein Unfall bei der Schule gemeldet worden wenn ja ist die Krankenkasse draussen. Die hat damit dann nicht zu tun. Wenn der Unfall bei der Unfallkasse gemeldet wurde und da ein Aktenzeichen vorliegt dann hast Du Glück denn alles was mit dem Zahn zusammenhängt übernimmt die Unfallkasse dann auch Implantate. Was Du drinnen hast nennen wir in unserer Umgangssprache ein Interimsersatz was nicht auf Dauer sein sollte. Allso mache Dich schlau und schaue ob da ein Aktenzeichen vorliegt dann Unterlagen anfordern Anruf genügt und ZA kann einen Heil- und Kostenplan befunden. Schönen Abend noch.

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Ich formuliere es Dir so: Die Verbraucherzentrale hat 4 Din A 4 Seiten die Zusatzversicherungen erhalten und da kannst Du Dich informieren. Aus der Praxis empfehle ich nach der Durchsicht von Kosten-Leistungs-Faktor die Barmenia den ZG Tarif. Die bezahlen unbegrenzt die Implantate was Du bei den anderen Versicherungen nicht hast. Ausserdem wenn das ein Unfall war ging es dann über die Unfallkasse wenn ja sind die Unterlagen Lebenswichtig denn die müssen dann alles bezahlen was mit dem Unfall zusammen hängt soll bedeuten das da ein Aktenkennzeichen vorhanden sein sollte. Schönen Abend noch. Zusatzversicherungen machen auf jeden Fall Sinn.

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Fakt ist das er Dir zwei getrennte HKPs geben sollte da lt. § 2 SGB V der chir. Teil der Implantation eine Privatplan ist und das Implantat wenn es ein zweiphasen Implantat ist auch erst mal 3 Monate einheilen sollte. Der HKP für die Krone ist im HKP eine andersartige Versorgung soll bedeuten wenn Du den Anteil von der Krankenkasse für eine Brücke haben willst musst Du den bei Ihr einreichen, wenn die Krone auf dem Implantat ist wird der HKP abgerechnet und Dir werden die Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Dann gehst Du mit der Rechnung und dem Orginalplan zur GKV und holst Dir den Festgeldzuschuss ab. Es gibt nur eine Indikation für einen Kronenzuschuss als Festgeldzuschuss wenn die Nachbarzähne Kariesfrei sind ansonsten gibt es einen Festgeldzuschuss für eine Brücke. Schönen Abend noch.

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Na ja ich formuliere es Dir so: Es ist keine Seltenheit das die Provesorium hält aber ich bitte eins zu bedenken das es nicht so dicht ist wie ein Krone, das unter dem Provesorium durchaus die Karies weiter gehen kann und was dann? Der Eckzahn hat im Gebiss die stärkste Wurzel und den lohnt es zu erhalten. Wenn Dir die Kosten zu teuer sind dann lasse Dir die Regelversorgung der Krankenkassen aufstellen, bedeutet das die Zähne im OK von 15-25 und im UK von 44 - 34 vestibulär verblendet werden und in NEM sind nach hinten gibt es Gusskronen in NEM Wenn Du nicht viel Geld hast dann wird dies über Härtefall von der Krankenkasse ganz bezahlt. Wenn Du aber mehr haben willst dann geht nur die Gleichartige Versorgung. Schönen Abend noch.

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Na ja wie in diesem Bild ist es so wenn die Karies in unserer Fachsprache bis unter das Zahnfleisch geht wird es schwierig sein eine gescheite Füllung zu legen dann hilft in unserer Fachsprache nur noch die Excision ( Entfernung des Zahnfleisches durch kautern ) Schönen Abend noch.

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Fazit nach dem Einlesen und meine persönliche Meinung dazu: 1. PZR 2 x im Kalenderhalbjahr bis 60 Euro. 2. Zahnersatz Verblendungen nur bis zu 5er OK und UK ! 6er , 7er und 8ter nicht dabei selbst zu zahlen. 3. wer herausnehmbaren Zahnersatz hat der wird nicht beachtet da er als fehlender Zahn gilt soll bedeuten wenn einer eine totale Prothese hat sieht die Versicherung dies als fehlende Zähne an und muss im Vorfeld mit höheren Betrag abgedeckt werden. 4. Keine Sachkostenliste Labor gut. 5. Auf jeden Fall bei Implantaten und KFO und ZE sollte HKP nach Genehmigung der Kasse vorgelegt werden wegen Kostenübernahme 6. 90 % auf die Regelversorgung bei ZE Achtung bei Härtefall keine Erstattung seitens der Versicherung. 7. Mit Bonusheft wird für Ohne Bonus 80 % , 20 % Bonus 85% und 30 % 90 % erstattet bei einer Gleichartigen Versorgung. 8. Implantate unbegrenzt und Knochenaufbau wird bezahlt. 9. Leistungsbegrenzung: 1. Jahr 1000 Euro, 2 Jahr 2000 Euro , 3 Jahr 4000 Euro, 5. Jahr 5000 Euro. Fazit von mir da gibt es besser . Schönen Abend noch.

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Fakt ist nach dem Einlesen und meine persönliche Meinung zur Versicherung: 1. Leistungen für PZR werden bis 100 Euro im Jahr übernommen 2. Kunststoffüllungen werden nur übernommen ab 30 Euro Abzug der AG Füllung bedeutet das die einflächigen Füllungen mit einem Betrag von 28.75 Euro nicht drunter erst ab 2 , 3 oder mehrflächigen Füllungen. 3. Keine Sachkostenliste vom Labor erhalten bei ZE ist gut. 4. Verblendungen werden nur bis zu 6 er bezahlt OK und UK ! 7er und 8ter nicht muss Patient bezahlen ! 5. Auf Regelversorgung 100 % bedeutet bekommt einer Härtefall ist die greift die Versicherung nicht. 6. Leistungsbegrenzung: 1+2 Jahre 750 Euro, 3-4 Jahre ( Kalenderjahre ) 1500 Euro. 7. Versicherung bei ZE bei einer gleichartigen Versorgung : Bonusheft von 70% , 75 % und 80% des Rechnungsbetrags. 8. Bindungsfrist 2 Kalenderjahre! 9. Was nicht genau daraus hervorgeht was wird von dem chir. Heil- und Kostenplan der Implantate übernommen an Geld. Es wird nur von 4 Implantaten gesprochen und das kein Knochenaufbau übernommen wird. Fazit von mir da gibt es bessere Versicherungen. Schönen Tag noch.

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Fakt ist das Du die Ursache beheben musst , es ist in der Praxis keine Seltenheit das das Zahnfleisch gerade in der UK Front sehr stark geschollen ist. Du solltest a. zum ZA um Dir dort mal Zahnstein entfernen zu lassen dann solltest Du Dir die Einbüschelbürste zeigen lassen mit der Du am Zahnfleischrand das Zahnfleisch ranmassieren solltest und dann noch die Interdentalbürstchen. Dann eine Woche später solltest Du eine PZR machen lassen. Schönen Abend noch.

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Fakt ist das dies von der GKV genehmigt werden muss und das Du dann nur die Kassenvariante nehmen kannst / Regelversorgung. Antrag bei der Krankenkasse stellen auf Härtefall und wenn dies benehmigt wurde ist für den Härtefall auf die Regelversorgung nicht zu bezahlen. Die Befundung hat sich aber geändert und man muss sehen ob man bei festsitzenden Zahnersatz bis zu 4 fehlende Zähne ohne Freiendsituation hat oder ob Herausnehmbar ab 5 fehlende Zähne vorhanden ist ausserdem muss eine Gesamtplanung seitens des Zahnarztes gemacht werden. Schönen Abend noch.

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