Der Begriff "Wasian" bezieht sich ausschließlich auf Asiaten mit weißer Hautfarbe, genauer genommen auf das Volk der Sami (eingedeutsch auch Samen genannt), welche eigentlich Asiaten sind, aber ein großer Teil über weiße Hautfarbe verfügt, obwohl sie ursprünglich von Asien ins Gebiet des heutigen Skandinavien und Russland kamen und dort das Sapmi Land bewohnen, welches es als solches nicht mehr gibt, da sie diskriminiert und wie die indigenen Stämme Amerikas in Camps gesteckt wurden, man ihre Kultur verbieten wollte und die von ihnen besiedelten Gebiete übernahm. Die Sami gelten ebenso als indigenes Volk, nur dass sie sich in Gegensatz zu den native americans nicht in Amerika aufhalten, sondern in Skandinavisch-russischen Raum beheimatet sind, Mal abgesehen von den Sami die außerhalb von Sapmi leben.

Der Norwegische Staat und zwei Firmen aus der Schweiz haben sogar illegalerweiße Windturbinen auf heiligem Land der Sami installiert, dabei hatten sie zuvor sogar von norwegischen Gerichten und zuletzt auch vom obersten Gericht Norwegens einstimmig Recht bekommen und die Firmen hätte die Turbinen dort nicht bauen dürfen. Sie haben es dennoch getan, sowie in Betrieb genommen und weigern sich diese wieder abzubauen. Hinter dem Bau steckt auch viel Geld finanziert von der großen Kredit Bank Credit Suisse und der Energie Konzern BKW, welcher auch am Projekt beteiligt ist. Der Staat interessiert sich mehr für das Geld als das Rechtssystem, welches nicht etwa irgendein Gericht der Sami war, sondern eben das eigene norwegische Rechtssystem.

Die Sami haben wie erwähnt unter anderem weiße Hautfarbe und sogar zum Teil blonde Haare, gleichzeitig asiatisches Aussehen, einschließlich der Augen zum Beispiel. Ebenso gibt es Sami die großteils asiatisch aussehen und jene die gänzlich asiatisch aussehen. Der Ausdruck Wasian oder Mehrzahl Wasians, den du online findest würde den Sami von aussehenstehenden im english sprachigen Raum gegeben, da sie eben unter anderem weiße Asiaten, also white asians (wasians) sind.

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Rechtlich gesehen kann man als Vermieter die Wohnung umgehend kündigen und sogar auf Schadensersatz klagen, insbesondere wenn man den Nachweis hat dass es andere 'echte Wochenendheimfahrer' gab denen man die Wohnung nicht gegeben hat und dadurch einen Verlust wie in Form von Höhe und Dauer der Mietzeit erlitten hat oder anderweitig ein Schäden entstanden ist oder noch entsteht, während die Person bevorzugt wurde und im guten Glauben sie würde Sie nur den Zwecken entsprechend nutzen, die Wohnung bekommen hat.

Wohnungen für Wochenendheimfahrer, auch Monteurwohnung genannt sind rechtlich anders angelegt was Steuer und Vermietungsrechte betrifft. So können Wohnungen vermietet werden in Gebieten die sonst nicht als Privatwohnungen vermietet werden dürfen. Der Staat setzt genau Regeln wer wo und wie wohnen beziehungsweise vermieten darf. So gibt es sogenannte 'Industriegebiete'. In solchen dürfen nur Firmen/Industriegebäude und keine Wohnungen stehen mit Ausnahme für rein berufliche Zwecke. Ebenso in sogenannten 'Mischgebieten'. Dort darf unter Auflagen auch Privatwohnungen existieren.

Sollte die Person nicht umgehend ausziehen wenn Sie fristlos gekündigt wurde kommt noch hinzu daß ab dann ein Gerichtsverfahren angestrengt werden kann zur Zwangsräumung.

Hierbei wird dann, nachdem ein Gericht die Zwangsräumung angeordnet hat, die Wohnung vom Vermieter entsprechend mit Polizei, Schlüsseldienst und Möbelpackern betreten, um den Räumungspflichtigen Mieter gegenfalls auch 'gewaltsam' aus der Wohnung zu entfernen.

Die eventuel vorhanden privaten Möbel und Gegenstände des Mieters werden dann entsprechend eingelagert, auf Kosten des Mieters, ebenso werden die Schlösser ausgetauscht.

Sämtliche Räumungskosten von Gericht, zu dem Polizeieinsatz, bis hin zu Einlagerung und Schlosswechsel werden zu Lasten des Mieters gelegt. Sollte derjenige sich weigern den Schaden zu bezahlen werden Pfändungen gerichtlich geltend gemacht.

Dies bedeutet dass das Einkommen bis zur Pfändungsgrenze des jeweiligen Betrags gepfändet werden können. Bei einer Person alleine und single liegt er derzeit bei 1250,00€ monatlich die zum Leben bleiben. Der Rest wird sowohl beim Arbeitgeber als auch bei der Bank und anderen Geldanlagen wie Bausparen gepfändet.

Wichtig ist, wenn man Schulden hat als Schuldner, bei der Bank ein sogenanntes P-Konto einzurichten, da sonst die Bank mehr pfänden kann beziehungsweise muss und das Geld auf dem Konto, in dem Beispiel die 1250,00€, nicht geschützt sind.

Ebenso kann ein P-Konto nur für ein Bankkonto eingerichtet werden. Es nützt also nichts zwei Konten mit je maximal 1250,00€ einrichten zu wollen, da dass zweite Konto vollständig gepfändet werden kann, unabhängig von Höhe des Betrages.

Ebenso werden grundsätzlich auch die Privatsachen des Mieters gepfändet, mit Ausnahme lebenswichtiger Grundlagen bzw. Standards wie ein einfacher Kleiderschrank, Küche und das Auto falls es für die Arbeit nachweißlich notwendig ist. Dies kann jedoch grundsätzlich durch ein günstigeres Modell ersetzt werden und das Auto wird verpfändet während die Differenz dann als Pfändungssumme an den Gläubiger geht.

Zum Beispiel wenn jemand einen neuen Mercedes Benz AMG besitzt kann dieser gegen einen gebrauchten Ford Focus ausgetauscht werden, da auch ein gebrauchter Ford Focus, obwohl ein komplett anderer Wagen, vollkommen ausreichend ist um zur Arbeit zu kommen beziehungsweise diese zu erledigen.

Ebenso darf man entweder einen Fernseher oder ein Radio oder ein Smartphone oder ein Laptop besitzen und der Rest kann gepfändet werden, da ein Gerät genügt um an notwendige Informationen wie Nachrichten zu kommen, da heute alles digital auf dem Telefon und so weiter leicht erreichbar ist, im Gegensatz zu früher wo alles Analog war und der Fernseher die einzige Informationsquelle.

Sollte sich eine Grundweigerung des Mieters herausstellen, sowohl was die Bezahlung der Schulden betrifft, als auch das nicht erscheinen bei Vorladung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung kann Haftbefehl gegen die Person geltend gemacht werden und so eine Erzwingung der Abgabe der Vermögens Auskunft erfolgen. Schulden können derzeit im Extremfall über 30 Jahre hinweg ab Festsetzung durch Gericht geltend gemacht und gepfändet werden.

Bei grundsätzlicher Weigerung oder sogar absichtlicher Täuschung wie nicht Nennung von finanziellen Rücklagen die zur Pfändung genutzt werden können, kann ein Gericht auch eine Haftstrafe bezüglich der Schulden erwirken, sodass der Mieter sprich Schuldner für eine von Gericht festgesetzte Dauer in die jeweilige Haftanstalt, sprich Gefängnis, muss und auch weiterhin seine Einnahmen unter Zwang gepfändet werden mit entsprechenden Kosten zu Lasten des Schuldners, wie Anfrage sämtlicher Banken ob Vermögenswerte unter den Daten des Schuldners vorliegen und die Kosten damit die Banken entsprechende Werte abtreten zur Pfändung. Eine Bank ist auch bei Gerichtsbeschluss zur Herausgabe verpflichtet, auch ohne den Schuldner zu informieren und kann die Herausgabe nicht verweigern.

Dies wäre jetzt der Extremfall von dem was passieren kann. Desweiteren stellt dies grundsätzlich keine Rechtsberatung dar, sondern ist ein rein fiktives Beispiel anhand der oben genannten Anfrage und Stichpunkte. Für eine genaue rechtliche Beurteilung benötigt es eine individuelle Betrachtung des jeweiligen Falles und das kann nur durch eine jeweilige Betrachtung durch einen Anwalt erfolgen, den man hinzu zieht. Ebenso sind eventuelle kommende gesetzliche Änderungen des Miet- und Pfändungsrechts vorbehalten. Andere Ausgangslagen und Fakten können das Resultat verändern, wie zum Beispiel das im Mietvertrag keine Erwähnung ist das die Wohnung ausschließlich als Pendlerwohnung/Wochenendheimfahrerwohnung/Monteurwohnung genutzt werden darf und dergleichen. Desweiteren ist die Antwort basierend auf aktuellem (Stand 2021) in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht und die Rechtslage beziehungsweise deren Folgen kann und wird in anderen Ländern anders aussehen.

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