Naja im Prinzip gilt „gekauft wie gesehen“ aber dies gilt nur solange keine arglistige Täuschung besteht und du dem Käufer den Schaden nicht unterschlagen hast.
Also wenn der Käufer sich vor dem Kauf ein Bild vom Auto gemacht hat und den Wagen für gut befunden hat, dann hat er nach dem Kauf keinen Rechtsanspruch für irgendwelche Schäden, denn er hatte die Möglichkeit diese bei der Besichtigung zu deklarieren.
Das Fazit ist du musst ihm den Schaden nicht erstatten.

er müsste nachweisen das die Schäden bereits vor dem Kauf da waren und vor Gericht würde dies Ergebnislos aus gehen. Aussage gegen Aussage. Also keine Sorge du hast nichts zu befürchten!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.