Das Grundgesetz unterscheidet zwischen „Jedermannsrecht“ und „Deutschenrechte“
Die „Deutschenrechte“ wurden bewusst so formuliert (Alle Deutschen haben …)
Auch wenn es sich bei manchen Grundrechten um reine Deutschenrechte handelt, haben Ausländer:innen einen Schutz durch diese Grundrechte, der sich aus der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG ableitet.
De facto bedeutet es es macht fast keinen Unterschied ob man Deutsch nach Artikel 116 ist oder nicht.
Jedoch sind die Formulierungen wie ich finde nicht mehr Zeitgemäß. Die Formulierungen der „Deutschenrechte“ sollten „jedermannrechte“ werden.
Meine Frage:
Wieso haben die Gründmütter/väter unterschieden ob jemand „Deutsch“ ist oder nicht?
Sollten alle „Deutschenrechte“ auf „Jedermannsrechte“ umformuliert werden?