§ 240 SGB V beschäftigt sich mit freiwilligen Mitgliedern. Die Ehefrau ist aber nicht hauptberuflich sondern nebenberuflich selbständig. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt höchstens 10 Std.

Gemäß BVerfG, Beschluss vom 22. 5. 2001 - 1 BvL 4/96 [4]

Eine selbständige Erwerbstätigkeit wird hauptberuflich ausgeübt, wenn sie nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt<<

Trotzdem beantwortet das nicht die Frage warum bei der Beitragsberechnung nicht die Unterhaltszahlungen mit einfliessen.

Nochmal zur Verdeutlichung: Zur Berechnung wird das Bruttoeinkommen des Ehemanns mit einberechnet, weil beide verheiratet sind und somit nicht nur Rechte sondern auch Pflichten entstehen bzw. für einander übernommen wurden. Das ist klar und auch verständlich. Aber wieso die Unterhaltszahlungen (in diesem Fall von über € 7000,-/Jahr) als nicht betrachtungswürdig erscheinen ist mir unklar.

Im §240 (1) steht übrigens ein toller Satz:

Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt.<<

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Moin Sassicaia, ich kenne Dein Problem. Mir erging es mit meinen Brauversuchen ähnlich und dann habe ich diesen Shop hier entdeckt:

www.Honigwein-Shop.de

Die haben einen qualitativ hochwertigen und trotzdem günstigen Met/ Honigwein in verschiedenen Sorten im Angebot, die lecker und zudem noch ungeschwefelt sind.

Da bekommst Du dann auch das passenden Trinkgefäß :-)

Viele Erfolg!

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Moin,

kurz zu mir:

Ich bin ebenfalls Inhaber eines Internetversandes alkoholischer Getränke. Bei uns wird ebenfalls jeder Besteller von Alkoholika um die Zusendung des Personalausweises gebeten. Wie sonst (abgesehen von dem zeitaufwändigen Postidentverfahren) sollte ein Versand von alkoholischen Getränken das Jugendschutzgesetz einhalten? Wie sollte sich ein Waffenhändler (Deko-, Schaukampfwaffen etc.) von seiner Kundschaft das Alter anzeigen lassen?

Des Weiteren ist es mir nicht klar, was ich mit dem Personalausweis sonst anfangen sollte.

Zum Schluß noch eines. Fällt mir auf, daß der eingescannte Personalausweis ein gefaktes Bild aufweist oder irgendetwas unkenntlich gemacht wurde wird der Kunde nicht beliefert, da ich davon ausgehen muss, daß hier etwas nicht stimmt.

Viele Grüße

Jens Wolpert

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Das kommt auf die Witterung und den Met an.

Bei normalen Temperaturen sollte man Met/ Honigwein am besten bei Zimmertemperatur trinken, da der enthaltene Honig so am besten sein volles Aroma entfalten kann.

Gekühlt schmeckt ein Kirschmet (Wikingerblut) an Sommerabenden sehr erfrischend und lecker.

In der kalten Jahreszeit kann man die meisten Metsorten auch erwärmen. Jedoch sollte er nicht über 55 Grad erwärmt werden, da sonst die antibaktierielle Wirkung des Honigs verloren geht. Dann ist es keine Met-izin mehr ;-)

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