??? Eine etwas merkwürdige Frage. Invitatia ad offeredum kann man eigentlich nicht per se aufzählen. Klassisch würde man sagen: Eine Zeitungsanzeige. Aber das wäre falsch, denn eine Zeitungsanzeige kann auch bereits ein verbindliches Angebot sein. Es kommt also wie so oft auf den Einzelfall an.

Alles, was eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots darstellen kann, kann auch eine invitatio ad offerendum sein.

Das KANN - aber MUSS nicht - sein:

  • Zeitungsanzeige
  • Werbeprospekt
  • Verkaufs-/Werbeveranstaltung
  • Flugblatt
  • Die tausend Essens-Prospekte in deinem Briefkasten

...aber alles kann auch direkt ein Angebot sein. Maßgeblich kommt es darauf an, ob ein Bindungswille desjenigen Vorhanden ist, der das Ganze in die Welt setzt.

KURZER NACHTRAG: Kann es sein, dass du vielleicht erstmal wissen möchtest, WAS eine invitatio ad offerendum überhaupt ist?!

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Eine richtige vorgekaute Antwort bekommst du von mir nicht, schliesslich sind es ja Hausaufgaben und in der nächsten Klausur sollst du es ja auch verstehen! :-)

Osmose (nicht Osmoose - kein Moos!) ist grob gesagt der Grundsatz: Alles möchte sich möglichst gleichmäßig verteilen. Innen soll genauso viel sein, wie aussen. Wäre nichts im Weg, würde der entsprechende Stoff sich überall gleichmäßig verteilen (= Ausgleich der Konzentration). Doch der Stoff wird geblockt. Durch halb-durchlässige (= semi-permeabel) Materialien (Material = Membran) können bestimmte Stoffe passieren, andere nicht.

Machen wir das Club-Beispiel: In dem Club ist noch nix los. Draussen ist die Konzentration von Partygängern höher als drinnen (= Konzentrationsgefälle). Die Leute draussen möchten sich im Club verteilen, so dass auch der Club gut besucht ist. Allerdings steht da noch der kritische (= semi-permeable) Türsteher (= Membran) im Weg, der nicht jeden durchlässt. Alle vom Typ "korrekt" (= z.B. Zuckermoleküle) dürfen rein, die konkret krassen Checker (= z.B. Salzmoleküle) bekommen nur ein "AldaaaDuKomschHierNetRein". Allerdings wollen auch nicht alle "korrekten" Partygänger in den Club, wenn er zu voll ist, so dass immer ein Gleichgewicht zwischen den Leuten drinnen und draussen besteht, weil es sonst bei Überfüllung auf der Straße gemütlicher ist als im Club. Der Clubbesitzer ist die Osmose, denn er will, dass dank dem Türsteher nur die für ihn interessanten zahlenden Gäste reinkommen und die nutzlosen Troublemaker draussen bleiben.

Den Begriff "Salzioden" kann ich nicht verwerten - würde entweder Salz-Iod (Jodsalz) oder viel mehr Salz-Ionen. Meines Wissens nach gibt es bestimmte Membrane, die nur Salz-Ionen durchlassen.

Beachte: Es gibt Membrane für alle möglichen Zwecke. Das mit Salz und Zucker im Club-Beispiel war nur ein Beispiel, es kann genauso gut anders herum sein.

Noch ein einfaches Beispiel für Osmose: Du hast einen frischen Apfel, den du auf den Tisch legst. Die Aussenluft ist trocken, der Apfel innen feucht. Deshalb diffundiert durch die semi-permeable Haut des Apfels das Wasser aus dem Apfel nach draussen, da dort die Konzentration geringer ist und der Apfel schrumpelt. Wäre aussen die Luftfeuchtigkeit genauso hoch wie die Konzentration im Apfel, so würde sich das Wasser im Apfel nicht bewegen, da es sich nicht ausgleichen wollen würde. Der Apfel würde nicht schrumpeln.

Ich hoffe, das hat dir ein wenig weitergeholfen. Schreib doch mal deinen Satz-Entwurf hier rein!

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Gute Frage, Daumen hoch!

Meiner Meinung nach bringt der fragant nicht viel. Es zeigt nur, wie viel du schreiben kannst bzw. schon geschrieben hast.

Einzige sinnvolle Aussage bietet meiner Meinung nach ein Antworten/Hilfreichste-Anworten-Verhältnis (Bitte einführen als Symbol! :-). Einige Platin-Fraganten kommen auf weniger als 0,1%... das bedeutet, von 1000 Antworten, die sie gegeben haben, war nur eine einzige so hilfreich, dass sie es verdient hatte, ausgezeichnet zu werden. Da weisst du dann, wo der Troll wohnt...

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Hallo Mugowsky,

das reine Anlegen der Adresse ist kein rechtswidriges Verhalten.

Allerdings kann der Gebrauch, vor allem bei Bestellungen den Tatbestand der Urkundenfälschung (sog. Täuschung über die Identität) oder des Betrugs (wenn er vorhatte, die Waren nicht zu bezahlen) erfüllen. Daher steht die Möglichkeit einer Anzeige bei der Polizei offen. Allerdings nur, wenn du hinreichende Gründe darlegen kannst, dass der Verwandte deinen Namen tatsächlich GEBRAUCHT und du dies nicht nur vermutest.

Zivilrechtlich ist sein Verhalten ein Eingriff in dein allgemeines Persönlichkeitsrecht, sofern du darlegen kannst, dass er genau dich meint und exakt deine Identität nachahmen will. Kann schwierig werden, sofern du z.B. Max Mustermann heisst! ;-) Diesem Eingriff kann dann mit einer Unterlassungsklage begegnet werden.

Yahoo selbst wird wohl nicht tätig werden, erst auf behördlichen oder richterlichen "Zuspruch". Yahoo müsste nämlich sonst selbst umfangreich Erkundigungen und Nachweise bei dir und dem Verwandten einholen und wie gesagt, das REINE ANLEGEN einer solchen Adresse ist nicht verfolgbar. Deswegen wird Yahoo sich hier - vermutlich - wohl zunächst nicht die Finger verbrennen wollen.

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ebay als Packet angegeben als Päckchen verschickt und jetzt nicht angekommen

Hallo,

ich habe bei ebay etwas von Privat ersteigert (Wert ca. 350 Euro). PayPal Zahlung war nicht möglich also musste ich dies per Überweisung tätigen. Der Verkäufer hat ca. 300 Bewertungen und alle zu 100% Positiv. Da ich selber auch bereits seit zig Jahren bei ebay bin (haupsächlich ersteigern) und noch nie Probleme hatte bin ich erstmal davon ausgegangen, dass dieser Verkäufer nicht den anschein eines Betrügers macht und ich per Überweisung zahlen kann. Hätte er nicht so viele Bewertungen und auch noch zu 100% hätte ich erst gar nicht - in Anbetracht, dass PayPal nicht möglich ist - mitgesteigert.

Nun zum Problem: Unter Verpackung und Versand war angegeben 6,90 Euro Standardversand DHL Paket ( NICHT Päckchen). In der Artikelbeschreibung selber war nichts vermerkt. Da eben Paket angeben, sah ich keinen Grund nochmal nachzufragen ob er versichert oder unversichert verschickt. Ein Paket ist mit 500 Euro versichert und verfügt über eine Verfolgungsnummer. Verschickt wurde der Artikel vor über einer Woche und ist bis heute noch nicht bei mir angekommen. Ich habe heute morgen auch bereits mal den DHL-Fahrer abgefangen und ihn gefragt ob er sich daran erinnern kann in den letzten Tagen etwas für mich in der Nachbarschaft abgegeben zu haben. Aber dies war nicht der Fall. Ich habe jetzt schon mehrmals mit dem Verkäufer hin und her geschrieben. Er behauptet, das abgeschickt zu haben. Bei der 4ten Mail hat er dann durchblicken lassen, dass er den Artikel nicht wie bei ebay angegeben als Paket sondern als Päckchen verschickt hat. Daher auch keine Verfolgungsnummer. Dem Verkäufer scheint die Sache nicht sonderlich zu interessieren. Was kann ich also jetzt machen. Bzw. wie sieht die rechtliche Lage aus?

Fakt ist ja: - Bei Privatverkauf geht das Versandrisiko auf den Käufer über. - Bei den Kosten für Verpackung und Versand kann man rechtlich nicht auf die Versandart
schließen.

Aber: - Es war ja angegeben DHL Paket. - Verschickt hat er es per DHL Päckchen.

Wie ist hier nun die Rechtslage? Bzw. welche "sinnvollen" Maßnahmen kann ich ergreifen? Ich kann zum Anwalt gehen, oder noch etwas abwarten, wenn nichts mehr ankommt kann ich ihm eine Betrugsabsicht unterstellen und Strafanzeige stellen. Bringt das aber etwas? ich sehe darunter jetzt erstmal nur Aufwand und Kosten.

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In der Auktionsbeschreibung war als Versandart "DHL Paket" angegeben. Der Verkäufer hat dies nicht eingehalten und es als Päckchen verschickt (Nachweis? => Verkäufer ist verpflichtet, das Abschicken zu BEWEISEN).

Das Abschicken als nichtversichertes Päckchen ist eine Pflichtverletzung der Primärleistungspflichten aus dem Kaufvertrag ("Versand mit DHL Paket"). Dadurch ist dir ein Schaden i.H.v. 350 Euro entstanden. Diesen Schaden hat der Verkäufer vermutet und hier auch nachweisbar verschuldet. Deshalb hast du einen Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs. 1 i.V.m. 433 Abs. 1 BGB.

Nochmal kurz: Du hast KEINEN Anspruch mehr auf die Ware, da der Verkäufer EGAL ob versichert oder unversichert durch das Abschicken den Gefahrübergang herbeigeführt (angenommen er hat tatsächlich verschickt, evtl. ist sogar das fragwürdig) hat. Das Versenden unversichert/versichert ändert nichts am Gefahrübergang sondern gibt rein einen Anspruch gegen den Transportdienstleister. Aber da der Verkäufer entgegen der Artikelbeschreibung gehandelt hat, ist er dir schadensersatzpflichtig.

Beauftrage im Notfall einen Anwalt mit der Rückführung deines Kaufpreises.

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Hallo Koolboy,

zum Glück ist das Urheberrecht in nahezu allen (westlichen) Staaten dasselbe bzw. gelten die selben Grundsätze. Der Wichtigste in allgemeiner Form:

Du darfst nichts, was nicht deiner Feder entsprungen ist, als dein Werk ausgeben oder es ohne Erlaubnis des Urhebers verwenden.

Aus diesem Grundsatz lassen sich alle deine Fragen beantworten:

  1. Texte auf die Seite kopieren ohne Elaubnis des Urhebers: Nein, es ist nicht dein Werk!

  2. Texte auf die Seite kopieren mit Erlaubnis des Urhebers: Geht immer!

  3. Texte auf die Seite kopieren mit Angabe der Quelle: Es kommt drauf an, ob du die Erlaubnis des Urhebers hast. Für Wikipedia gilt hier etwas besonderes: Am Ende jeder Seite findest du normalerweise einen Hinweis auf die „Creative Commons Attribution/Share Alike“-Lizenz, die es dir gestattet in einem bestimmten Rahmen Texte und Teile selbst auf deinen Seiten zu verwenden. Das ist dann quasi eine "automatisierte" oder generelle Erlaubnis des Urhebers.

  4. Verlinken dürft ihr immer, dabei macht ihr euch keine Inhalte einer anderen Person zueigen. Ihr verweist nur auf sie. Um es trivial zu machen: Das ist quasi so als ob du jemand anderem einen Einkaufs- oder Essens-Tip gibst. Also eine reine Empfehlung eines Angebots eines Dritten.

Viel Erfolg mit eurem Projekt!

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Die findest du normalerweise in jedem guten Gastro-Bedarfs-Markt.

Die "Bubble Tea Strohhalme" sind meiner Meinung nach nichts anderes als normale kurze, breithalsige Strohhalme, wie sie auch für kurze Cocktail-Gläser verwendet werden.

Wer sie auf jeden Fall hat, ist die METRO. Ob da eine in deiner Nähe ist, ist natürlich die andere Frage. Ansonsten mal bei Google Maps nach Gastro-Bedarf suchen. In "normalen" Geschäften wie Tengelmann, Aldi, etc. muss ich gestehen, sind die mir allerdings noch nie über den Weg gelaufen...

Viel Erfolg!

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Rein theoretisch brauchst du KEINE Erlaubnis des Rechteinhabers der Spiel-Urheberrechte.

Allerdings nur, wenn du die ganze Lösung alleine mit deinen eigenen Worten, eigenen Grafiken und eigenen Zeichnungen darstellen kannst.

Und da ist der Knackpunkt: Spiele-Lösungen, die kommerziell verkauft werden, haben alle Bildmaterial & Kartenmaterial AUS dem Spiel drin. Und um diese Ausschnitte verwenden zu dürfen, benötigst du die Erlaubnis des Rechteinhabers. Mit einer reinen Text/Grafiken-Lösung wirst du gegenüber der Konkurrenz keine Einnahmen erzielen können. Kostenlose Text-Lösungen gibt es für nahezu jedes Spiel im Netz.

Um richtig Geld zu verdienen, musst du wie die Firma PRIMA (http://www.primagames.com) extrem nahe mit den Spieleherstellern zusammenarbeiten. Dort "sucht" auch niemand den Lösungsweg, sondern bekommt ihn direkt von den Entwicklern zur Verfügung gestellt. Auch sucht niemand, bis er alle wichtigen Items im Spiel gefunden hat. PRIMA bekommt hier direkt eine Liste mit allen Items im Spiel zugesendet - und zwar wirklich allen!

Wenn du also deinen Plan durchziehen möchtest, müsstest du es PRIMA mehr oder weniger nachmachen!

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§ 2247 Abs. 1 BGB erfordert eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung des Erblassers.

Einzige Möglichkeit wäre, das "Testament" im Rahmen eines Nottestaments (§§ 2249 ff BGB) den Erklärungsempfängern vorzusingen. Dann würde das Ganze funktionieren. Für das Nottestament gelten allerdings strenge Anforderungen.

Sido's Variante würde nicht funktionieren, da es für diese Art der Testamentserrichtung erstens an dem notwendigen "Live-Publikum" i.S.d. §§ 2249 ff BGB fehlt, zweitens keiner der vorgeschriebenen "Notfälle" vorlag und drittens die Gültigkeit nach § 2252 BGB bereits abgelaufen wäre, da er immer noch lebt.

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Hallo Powerbass,

der Postbote ist inzwischen kein Beamter mehr, sondern nur noch "normaler" Angestellter.

Abgesehen davon hatte er noch nie die Rechte & Pflichten eines Polizisten da dieser VOLLZUGSbeamter von PAG & LStVG ist. Die Rechte & Pflichten eines Polizisten gehören schlicht nicht zum Aufgabenbereich eines Postboten.

Ich denke als Postbote brauchst du vor allem Übung und Geschick. Post austragen kann jeder. Aber die schier unendliche Menge an Post in annehmbarer Zeit ausliefern zu können, erfordert Organisationstalent, ordentliche Ausdauer und ein Geschick mit Menschen umzugehen, da diese dir bei gutem Kontakt weiter helfen, dein Arbeitspensum zu bewältigen (z.B. durch Weitergabe nach verreiste Nachbarn, etc.). Und das brauchst du bei jedem Wetter - egal ob es draussen 40cm Schnee oder 40 Grad hat oder das Wasser 40cm hoch auf dem Gehwegen steht. Insgesamt darfst du diesen Job wirklich nicht unterschätzen!

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Hallo TomTom70,

bei einer Auszeichnung mit falschen Angaben werden diese versprochenen Eigenschaften Teil des Kaufvertrags. Du hast also ein Recht darauf, dass der Artikel auch tatsächlich diese versprochenen Eigenschaften hat.

Allerdings gibt das in der Realität Probleme: Machen wir ein Beispiel: Der Verkäufer preist einen VW Golf XYZ an, der jetzt - ganz neu - auch fliegen kann. Rechtlich gesehen hast du einen Anspruch darauf, einen fliegenden Golf XYZ zu bekommen. Da dies allerdings (momentan) für jedermann UNMÖGLICH ist, braucht der Verkäufer nach § 275 Abs. 1 BGB nicht zu leisten. Du kannst dann natürlich zurücktreten und Schadenersatz verlangen, hast dadurch aber nicht viel gewonnen.

Bei deinem Zelt verhält es sich ähnlich. Du hast nur einen Anspruch auf genau das Zelt (Marke, Typ), das angeboten wurde. Wenn es die Eigenschaften nicht hat, ist es dem Verkäufer auch unmöglich, zu leisten, da es das Zelt XYZ auf der ganzen Welt nicht mit diesen Eigenschaften gibt. Dass es IRGENDEIN Zelt auf der Welt gibt, dass die vereinbarten Eigenschaften hat, ist leider irrelevant, er schuldet dir nur genau das Zelt dieser Marke und diesen Typs. Da es dieses Zelt aber nicht mit diesen Eigenschaften gibt, ist ihm die Leistung unmöglich und er muss quasi nicht leisten. Du bekommst selbstverständlich dein Geld wieder.

Die einzige Möglichkeit für dich, einen Vorteil aus diesen Umständen zu schlagen, ist, einen Artikel zu gebrauchen und anschliessend dem Verkäufer mit Verweis auf die fehlenden Eigenschaften zurückzugeben. Dadurch kann ihm ein finanzieller Schaden entstehen und vielleicht überlegt es sich dann mal, seine Artikel anständig auszuzeichnen.

Aber wirklich gewonnen hast du dadurch auch nichts, ausser Zeitverlust und Rumärgern. Deshalb am Besten den Verkäufer mit Nicht-Kaufen strafen. Oder falls du schon gekauft hast: Mit Hinweis auf die fehlenden Eigenschaften zurückbringen! Auch möglich: Eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung!

Viel Erfolg!

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Hallo Kreativvogel,

das würde durchaus funktionieren, aber nur wenn sich der Mobilfunkanbieter darauf einlässt. Und das wird in der Regel nicht der Fall sein. Normalerweise wollen die Mobilfunkanbieter, dass Vertragspartner und Gebühren-Schulder ein-und-dieselbe Person/Firma ist, da es sonst eben zu den angedachten Problemen bei der Geltendmachung von Forderungen kommt.

Was du natürlich einfach machen kannst, ist deine Bankverbindung dahingehend zu "ändern", dass bei der anderen Person abgebucht wird. Schlägt diese Abbuchung aber fehl, so wird der Anbieter wieder auf dich zurückkommen.

Völlig der Verantwortung entziehen kannst du dich daher nur, wenn du unter Zustimmung des Mobilfunkanbieters einen kompletten Vertragsinhaber-Wechsel durchführst. Das wird in der Regel gemacht, wenn der neue Vertragspartner auch die Bonität besitzt, um selbst einen neuen Mobilfunkvertrag abzuschliessen.

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Hallo melaniesophie,

mal ganz kurz in eine andere Richtung gedacht:

Kann es unter Umständen sein, dass deine Überlegungen gar nicht zum Tragen kommen, weil die Wasserleitungen/Uhren weder in eurem Eigentum noch im Eigentum des Nachbarn stehen, sondern sonderrechtsfähiges Zubehör auf dem Grundstück sind, dass sowohl von euch als auch vom Nachbarn geduldet werden muss, da es sich um öffentliche Versorgungseinrichtungen im Rahmen eines bestehenden Anschluss- & Nutzungszwangs an das Wassernetz handelt?!

Das wäre nämlich mein erster Gedanke. Wäre das richtig, so wären Wasserleitung & Wasseruhr bis zum sog. Übergabepunkt Eigentum des lokalen Wasser-Versorgers und müssten aufgrund des öffentlich-rechtlichen Anschlusszwangs von euch auf eurem Grundstück geduldet werden. Wie dieser Anschluss-Zwang dann konkret umgesetzt wird, ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit und wenn es logisch und technisch sinnvoll ist, durch euren Keller zu gehen, könnt ihr nicht mehr viel dagegen tun. Zumal es sich bei der Ausübung des Anschlusszwangs durch Verlegung der Rohrleitungen um einen wohl längst bestandskräftigen Verwaltungsakt handelt (hierfür zählt die erstmalige Verlegung, nicht der Kauf).

Soweit meine Meinung. Würde mir der Fall im Examen begegnen, hätte ich ihn so gelöst. Aber natürlich ohne Gewähr... :-)

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Hallo Ninischatz,

meiner Ansicht nach spricht nichts dagegen. Auch wird das Kanufahren auf diversen Webseiten beworben, z.B. auf http://www.outdoor-aktiv.com/index.php?option=com_content&view=article&id=128:die-woernitz-eine-tagestour&catid=34:flussbeschreibungen&Itemid=54

Eine landesgesetzliche Regelung, die das verbietet, gibt es nicht. Allerdings kann das zuständige Wasserwirtschaftsamt Benutzungsbeschränkungen aus Gründen des Allgemeinwohls und der Gefahrenabwehr erlassen. Wenn du 100% sichergehen willst, müsstest du beim Wasserwirtschaftsamt nachfragen. Meiner Meinung nach kannst du dir das aber sparen und einfach drauf los paddeln! :-)

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Hallo floisachen,

das Handy IST gebrandet (wahrscheinlich Telekom). Zitat Artikelbeschreibung: "Netzbetreiber / EU-Geräte, z.B. Vodafone (APN/Zugangspunkte vorkonfiguriert, Logo)"

Ist aber gar kein Problem, ist im Nu entflasht - ohne Probleme, ohne Stress. Hab ich selbst bei meinem gemacht.

Einfach das hier nachmachen: http://www.pocketpc.ch/samsung-omnia-7/118033-anleitung-firmware-update-omnia-7-a.html

Ist in kürzester Zeit geschehen und danach hast du ein "freies Handy", das an ZUNE angeschlossen die regulären Updates bekommt. Wichtig: Nicht die aktuellste Firmware von der Seite runterladen sondern genau die beschriebene. Die darf ruhig alt sein, es geht nur um das De-branden, die Updates bekommst du nachher alle über ZUNE und bist dann auch auf dem aktuellen Stand.

Viel Erfolg!

P.S.: Wenn du absolut sichergehen willst, dass es sofort klappt, such bei eBay noch nach einem "USB Jig". Das ist ein kleine Adapter, der das Handy beim Anschalten auch bei GESPERRTEM BOOTLOADER (was bei einigen Modellen der Fall sein soll) sofort in den Download-Mode versetzt. Hatte es von einem Anbieter aus Sachen für ca. 8 Euro schnell und zuverlässig im Briefkasten.

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Hallo Schmusekatze,

hab die Frage gerade entdeckt, hoffe die Anwort interessiert dich nach 12 Tagen immer noch! :-)

Europarecht ist trotz der großen Erwartung wieder nicht drangekommen. Wird also für November "noch heisser".

Sachenrecht in Reinform ebenfalls nein, es waren jedoch durch die Bank weg schuldrechtliche Züge gefragt. Ein Drittsemester mit ausgeprägten Schuldrechts- & BGB-AT-Kenntnissen wäre der absolute Champ in dem Examen gewesen... :-(

Auch die Arbeitsrechtsklausur war diesmal extrem ausserordentlich. Keine Einzige Kündigung zu prüfen, nur AGB-Prüfung (soweit ich mich erinnere).

Auffällig im Strafrecht war, dass neben der erwarteten Revisionsklausur zum zweiten Mal in Folge ein wörtliches Verteidiger-Plädoyer gefordert wurde...

Falls du noch mehr wissen willst, gib Bescheid. Hab die Original-Klausuren grad verliehen, bekomm sie aber bald wieder.

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Hallo Andygirl24,

irgendwie macht deine Frage nicht so recht Sinn: Du hast keine Ahnung was das Samsung Omnia 7 ist und was es kann, aber du brauchst es unbedingt... Das bin ich eigentlich nur von Apple-Kunden gewohnt, die alles kaufen, hauptsache der Apfel ist drauf.

Also: Das Omnia 7 ist ein Smartphone mit dem Betriebssystem Windows Phone 7 von Microsoft. Ich habe das Gerät jetzt seit einem Monat privat und geschäftlich im Einsatz und bin soweit zufrieden. Es tut, was es soll und taugt zum Arbeiten. Betonung liegt auf Arbeiten. Wenn du ein Spielzeug willst, sollte es doch ein Iphone oder Android-Gerät sein.

Man merkt allerdings, das Microsoft auf Teufel-komm-raus mit Apple mithalten wollte und ein völlig unausgereiftes Betriebssystem auf den Markt geworfen hat. Die ganzen Funktionen sollen alle noch kommen. Als kleines Beispiel: Du kannst weder für den Klingelton noch für den Wecker einen eigenen Sound (MP3) auswählen, nur die Standardtöne... das erinnert an mein erstes Handy von Nokia im Jahre 1998.

Das macht sich auch auf dem Marketplace (=AppStore) bemerkbar, auf dem sich gerade einmal 25000 Anwendungen tummeln. Viel zu wenig um ernst genommen zu werden...

Das Dilemma soll alles mit einem Update namens "Mango" im September behoben werden, durch das zahlreiche neue Funktionen hinzukommen und das Betriebssystem endlich in einen konkurrenzfähigen Zustand versetzen sollen.

Momentan werden sämtliche Windows-Phone-7-Geräte von Microsoft aktiv gesponsert, um sie endlich unter die Leute zu bringen. Daher bekommst du das Gerät zum absoluten Spottpreis. Derzeit bestes Angebot ist ein Angebot auf eBay mit einem sog. "Schubladenvertrag" (d.h. du hast einen Vertrag, den du sofort bei Erhalt kündigst und nicht verwendest und dann das Handy über die monatliche Grundgebühr abzahlst) für effektive 118,80 Euro - WENN DU UNTER 25 JAHREN BIST. eBay-Link: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=130561465183

Über 25 Jahren bekommst du das Handy ohne Vertrag für ca 180-200 Euro bei eBay neu und von Händler.

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Was DancehallGyal schreibt, ist absoluter Schwachsinn:

Das 2. Staatsexamen hat mit der Uni nichts mehr zu tun. Das 1. Staatsexamen, auch Universitätsexamen genannt, ist der akademische Abschluss und wird von der Universität abgehalten.

Das 2. Staatsexamen ist die Staatsprüfung, hat mit der Universität nichts mehr zu tun und untersteht ALLEINIG dem Landes-Justizprüfungsamt.

Zum Ablauf Referendariat/2.Examen auch meine Antwort hier:

http://www.gutefrage.net/frage/interesse-an-jurastudium#answer25664088

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Normalerweise schliesse ich mich bei so bereits ausgetretenen Fragen nicht mehr an, nachdem hier allerdings in allen Antworten massiv in die falsche Richtung gelaufen wird, möchte ich noch was hinzufügen:

Sich zu bedanken kann durchaus rechtliche Auswirkungen haben!

Zum Beispiel bei einer Schenkung. Eine Schenkung ist ein gegenseitiger Vertrag, der durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Dies bedeutet, der Schenker macht ein Angebot, dem anderen etwas schenken zu wollen und der andere muss dieses Angebot auch annehmen. Nimmt er es nicht an, so kommt die Schenkung nicht zustande.

Normalerweise wird auf die Annahme, die eben z.B. durch ein Bedanken ausgedrückt wird, durch den Schenker verzichtet. Nehmen wir aber z.B. den Fall, dass dir jemand etwas auf den Tisch stellt und sagt er schenkt es dir. Du sagst nichts und freust dich. Zwei Stunden später nimmt der Schenker die Sache wieder mit. Auf Nachfrage teilt er dir dann zu Recht mit, dass du sein Geschenk nicht angenommen hast (auch wenn du dich innerlich gefreut hast). Rechtlich gesehen hast du nun, wenn der Schenker nicht mehr will, auch nachträglich keine Möglichkeit mehr, die Schenkung anzunehmen, da das Angebot erloschen ist.

Nur soviel zu der Meinung der anderen, Nichtbedanken sei rechtlich völlig unerheblich.

Deswegen sei dir stets bewusst, wo du nachfragst: Hier auf gutefrage.net laufen wohl maximal eine Handvoll Leute rum, die das Jurastudium abgeschlossen haben und auch qualifizierte Antworten geben kann. Der Rest blubbert nur, was es neulich in der BILD gelesene hat... ;-)

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Hallo partyevent,

falls dein Benehmen wirklich war, wie beschrieben, hast du geringe bis keine Chancen, Geld zurückzubekommen.

Durch dein Benehmen hast du den Veranstalter bzw. seinen Leistungsträger dazu gebracht, von seinem Rücktrittsrecht nach § 324 BGB Gebrauch zu machen, da du eine vertraglichen Nebenpflicht - nämlich die Rücksichtnahme auf andere Reisende, das Hotel und deren Angestellte verletzt hast.

Da du für diesen Umstand nach § 326 Abs. 2 BGB überwiegend bzw. allein verantwortlich bist, entfällt deine Pflicht zur Zahlung des Reisepreises nicht, weshalb der Veranstalter ihn behalten darf.

Einzig und allein diskutieren könnte man über den Punkt, ob dein Verhalten wirklich so schlimm war, dass der Veranstalter gezwungen war, dich aus dem Hotel zu werfen und dich nicht vorher zu Ermahnen. Aber nachdem du das gar nicht weiter ausgeführt hast, nehme ich an, ihr habt euch auch entsprechend aufgeführt... Wenn dem so war, nehmt es als Lehrgeld und überlegt es euch das nächste Mal, wem ihr alles auf die Kronjuwelen steigt! ;-)

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