Es gibt kleine Messgeräte die man in die Nähe des Mikrowellenofens halten kann um eventuell austretende Mikrowellenstrahlung zu messen. Vielleicht besorgst du Dir mal so eines wenn Du Sorge hast.
Schau Dich doch mal in einem Baumarkt um. In der Abteilung für Gartengeräte gibt es sicherlich blaue Harken. Was genau die allerdings in einem Badezimmer zu suchen haben ist mir schleierhaft.
Diese Schlussrechnung ist völlig normal. Das sind die angefallen Verfahrenskosten. Das Du die zu tragen hast wird Dir in einem der ersten Gerichtsbriefe mitgeteilt worden sein. Auch, dass die Verfahrenskosten bis zum Abschluss gestundet werden. Jetzt sind sie eben fällig. Die Antwort von BurgN ist vollkommen richtig. Mehr Möglichkeiten gibt es nicht. Und eine Ratenzahlung wird man Dir sicher gewähren.
Es gibt unzählige Fussballvereine in Krefeld!
Am besten meldest Du Dich bei dem an, der am nächsten bei Dir zu Hause liegt. Wenn Du Talent hast, wird man Dir das sagen. Und wenn nicht - Dann auch!
In jedem Falle ist für Anfänger ein kleinerer Verein erstmal die bessere Wahl. "SC Bayer 05 Uerdingen" oder "KFC Uerdingen" würde ich Anfängern erstmal nicht empfehlen.
Auch " KTSV Preussen" oder "VfR Fischeln" sind nicht wirklich was für Anfänger.
Versuchs erst mal mit "BV Union", " CSV Marathon" oder "SC Viktoria". Ausserdem hat jeder noch so kleine Vorort einen Verein.
Trennungsunterhalt wird natürlich nur dann geschuldet, wenn das Einkommen des einen Ehegatten höher ist als das Einkommen des anderen Ehegatten. Ist dieser andere Ehegatte (In diesem Falle wohl Du, da Du ja danach fragst) nicht in der Lage, ein gleich hohes Einkommen zu verdienen, so kann er Trennungsunterhalt verlangen.
Während des Insolvenzverfahrens und in der anschließenden Wohlverhaltensphase wird vom Einkommen Deines Partners jeden Monat der jeweils pfändbare Teil einbehalten. Wie hoch dieser pfändbare Teil ist richtet sich auch nach der Anzahl der Unterhaltspflichten. Wenn er also Dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist, wird ihm dadurch weniger gepfändet. Somit muss er selbstverständlich seiner Unterhaltspflicht auch nachkommen.
Im Klartext: Natürlich muss er Trennungsunterhalt zahlen während er das Insolvenzverfahren durchläuft.
Allerdings auch nur in einer Höhe, die Eurem gemeinsamen Einkommensbild entspricht während Ihr noch zusammen gelebt habt. Man spricht hier vom sogenannten "prägenden Einkommen".
Von zusätzlichem Einkommen, welches erst nach der Trennung neu hinzutritt, soll der andere Ehegatte nicht profitieren. Es soll nur der in der Ehe vorhandene Lebensstandard aufrechterhalten werden. Einkünfte, die den damaligen Lebensstandard nicht geprägt haben, bleiben außen vor. Dies gilt z.B. für
- Gestiegenes Einkommen wegen eines Jobwechsels nach der Trennung
- Überstunden, um die nach der Trennung höherem Lebenshaltungskosten abzudecken
- Hinzutreten neuer Einkommensquellen nach Trennung.
Du bekommst also nicht mehr Unterhalt wenn Dein Ex-Partner demnächst vielleicht mehr verdient.
Ich hoffe das hilft Dir erstmal weiter.
Wolf
Hallo Aquarelia
Wenn Dein Vermieter nicht als Gläubiger beim Insolvenzantrag mit angegeben wurde, darfst Du bei Ihm auch während der Wohlverhaltensphase Schulden abbauen. Das neben der Ursprünglichen Mietschulden auch noch andere Kosten anfallen die Du zu tragen hast, ist leider normal. Biete Deinem Vermieter eine für Dich tragbare Ratenzahlung an.
Nur wenn er bei der Insolvenzeröffnung mit in der Gläubigerliste stand, darfst Du an ihn keine Zahlungen leisten. Das wäre sonst eine "Gläubigervergünstigung" und könnte Dich die Restschuldbefreiung kosten.
Wolf
Hallo Diamondbarbie
Das kommt ganz darauf an, wann das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Wenn das Insolvenzverfahren selbst noch nicht abgeschlossen ist, dann wird die Rückerstattung zur Verwertung mit in die Masse fließen. D.h. Das Finanzamt wird das Guthaben gleich an den Treuhänder auszahlen.
Wenn das eigentliche Insolvenzverfahren bereits abgeschlossen ist und die "Wohlverhaltensphase" begonnen hat (Schlusstermin kommt vom Amtsgericht per Post meist mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung), dann wird nur noch der pfändbare Teil des Einkommens an den Treuhänder abgeführt und sonst nichts. In diesem Falle ginge auch das Guthaben aus der Steuererklärung an Euch.
Noch etwas zur Sicherheit.
Solltet Ihr Deine Mutter beim Insolvenzantrag als Gläubigerin angegeben haben, so dürft Ihr ihr selbstverständlich nichts von der Rückerstattung auszahlen. Dies würde eine sogenannte "Gläubigervergünstigung" darstellen und könnte zum Verlust der Restschuldbefreiung führen.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Wolf
Hallo Pepelondon Eine Ratenvereinbarung mit dem Stromlieferanten zu treffen sollte nicht allzu schwierig sein. Auf dein Insolvenzverfahren sollte das überhaupt keinen keinen Einfluss haben.
Da Du - wie Du schreibst - bereits seit eineinhalb Jahren im Insolvenzverfahren bist, sollte das eigentliche Insolvenz- und Wertermittlungsverfahren bereits abgeschlossen sein. So das eigentlich nur noch der pfändbare Teil deines Einkommens an den Treuhänder abgeführt wird und du sonst eigentlich wieder frei in allen Handlungen bist. Sollte dies noch nicht der Fall sein, sprich Deinen Treuhänder ruhig einmal darauf an. Das eigentliche Insolvenzverfahren sollte in der Regel nach etwa einem Jahr abgeschlossen sein.
Allerdings solltest Du nach Abschluss der Ratenvereinbarung diese zwingend erfüllen. Und die neuen Abschläge dürften zukünftig deutlich über zwanzig Euro liegen. Aber das hat man Dir mit der Endabrechnung sicher schon mitgeteilt. Dein Monatsbudget wird sich also enorm reduzieren.
Kopf hoch und weiter. Sieben Jahre sind schnell vorbei.
Kein Talent und keine Idee haben die meisten die bei "Das Supertalent" auftreten. Und genau das ist Deine Chance. Zieh das ganze ins Lächerliche und mach ne Comedy-Nummer draus. Dann hast du schon so gut wie gewonnen.
Also wenn wir mal unterstellen, dass die bestellten Waren ordnungsgemäß bezahlt werden, fällt der klassische Warenkreditbetrug weg. Allerdings verstößt die Vorgehensweise eindeutig gegen § 263 Stgb., weil sich hier jemand unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Vermögensvorteil (in Form von Waren) verschafft . In solchen Fällen dehnt sich das Strafmaß von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Haft.
Hier ist der Paragraph dazu:
***§ 263 Strafgesetzbuch Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.***
Hallo gano08
Es ist ein vollkommen normaler Vorgang, dass der Eintrag in der Schufa erst nach drei Jahren gelöscht wird. Die Zeitrechnung der drei Jahre beginnt allerdings nicht mit dem Termin der Erteilung der Restschuldbefreiung sondern definitiv erst mit Ablauf der Wohlverhaltensphase. Das heisst im Klartext:
Ca. Ein Jahr Insolvenzverfahren => Ca. 6 Jahre Wohlverhaltensphase
Exakt 7 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt die Dreijahresfrist bei der Schufa. Mit anderen Worten: Deine Schufa ist 10 Jahre nach Insolvenzeröffnung wieder sauber. Daran ist nicht zu rütteln.
Eine neue Wohnung kannst Du aber dennoch suchen. Ein Insolvenzverfahren ist keine Krankheit sondern ein völlig legitimer, kaufmännischer Vorgang. Dem potenziellen Vermieter von Beginn an reinen Wein einschenken ist hier die oberste Devise. Das schafft vom ersten Moment an Vertrauen. Ich wünsche alles Gute!
Wolf
Capo 1, 2, 3, oder welche Zahl auch immer bedeutet, dass Du zum spielen der Akkorde - so wie sie im Buch dargestellt sind - einen Capodaster in den angegebenen Bund klemmen sollst. Ein Capodaster transponiert die Tonlage.
Hallo Ladina
Ein Guthabenkonto reicht völlig aus. Nach der Eröffnung leitest Du alle Geldeingänge hierhin. Laufende Kredite oder Ratenzahlungen die eh mit in Insolvenz laufen sollen, lässt Du einfach mit der alten Bankverbindung weiterlaufen. Du machst dann alles was du Banktechnisch machst nur noch über das Guthabenkonto und lässt das alte einfach "an die Wand fahren". Darum kümmert sich später der Insolvenzverwalter.
Das Spiel ist automatisch unterbrochen in dem Moment in dem der Ball zum ersten Mal die Torlinie passiert hat. Das heraus- und dann wieder reinspringen des Balles findet also somit nicht während des Spieles statt und kann deswegen auch keine Folgen haben.
Hallo Sammi
Die Idee deiner Bekannten ist grundsätzlich gar nicht so abwegig. Nach Abschluss des eigentlichen Insolvenzverfahrens (also etwa ein bis zwei Jahre nach Eröffnung)und der angekündigten Restschuldbefreiung, wird nur noch der pfändbare Teil deines regelmässigen Einkommens (Arbeitslohn/Gehalt) an den Treuhänder überwiesen und es ist ab dieser Zeit durchaus erlaubt wieder Vermögenswerte anzusammeln. Davon wird nichts mehr gepfändet. Es wäre - in Abstimmung mit dem Treuhänder (Insolvenzverwalter) auch möglich so einen Mietkaufvertrag abzuschliessen. Allerdings sollte man beachten, dass der eine oder andere Gläubiger daraus eine große Welle machen könnte und die Restschuldbefreiung anfechtet. Dann müssten Gerichte und Anwälte bemüht werden um diese Dinge zu klären. Das alles lohnt den Aufwand nicht. Mein Tipp:
Warte die paar Jahre ab. Bringe das Verfahren ordentlich zu Ende. Und beschäftige Dich dann mit dem Mietkauf. Da du in dem Haus wohnst, nimmt es Dir ja keiner weg.
... und wenn unter den drei Punkten noch ein weisser Vogel abgebildet ist, dann ist der Träger "gans (z) blind". Ok! War nur ein Scherz. Sorry. Aber das drückte so...
Könnte auch der Petersplatz in Rom sein. Das Bild ist sehr klein.
Grundsätzlich kann das jede Bank tun.
Ein Insolvenzverfahren ist kein Verbrechen sondern ein völlig legitimer Vorgang.
Man sollte bei der Beantragung eines Guthabenkontos aber auf jeden Fall auf sein Auftreten achten. Das heißt: "Kleine Brötchen backen". Jemand der in "Frack und Zylinder" nach einem Guthabenkonto trotz Insolvenz fragt wirkt schnell unglaubwürdig. Einfaches und schlichtes aber verlässliches Auftreten ist die halbe Miete. Dann klappt das auch.
Auch die Wortwahl spielt eine Rolle. Ein Satz wie "Ich durchlaufe zur Zeit ein Insolvenzverfahren und benötige ein Girokonto auf Guthabenbasis", fasst die gesamte Situation in einem mal inklusive Antrag zusammen. Wenn der Herr oder die Dame am Schalter daraufhin zum weiteren Gespräch bittet ist der Fisch schon so gut wie gegessen.
Viel Erfolg!
Ich würde mir ne andere WG suchen. Soll der Typ doch zusehen wie er alleine über die runden kommt.
Hallo natrium64
Leider ist Dein Insolvenzverwalter im Recht. Du solltest dringend die angebotene Ratenzahlung annehmen und so deine Genossenschaftsanteile sichern. Würden die Anteile verpfändet, verlierst du quasi zwangsläufig Deine Wohnung. Lediglich eine hochgradige körperliche Behinderung oder sehr schwere Krankheit könnten Dich davor schützen.
Dein Insolvenzverwalter wird Dir angemessene (zahlbare) Raten anbieten.
Sorry, aber positivere Antwort ist leider nicht möglich!