Kommt drauf an willst du dich bei der Gamestar z.B. bewerben, ist es schon fast Pflicht Gamer zu sein, willst du dich bei der Bank bewerben lass es weg interessiert den Personaler eh nicht. Wenn du aber z.B. Spiele moddest oder generell gerne programmierst, kann dass schon wieder sinnvoll sein wenn du dich auf eine Stelle als Programmierer bewirbst. Man kann an dieser Stelle keine allgemeine Auskunft geben, gib im Zweifelfall einfach gar keine Hobbies an, ist besser als irgendwie sowas nichts sagendes wie "Lesen" oder "Wandern" anzugeben, dass für viele Berufe keine Relevanz hat.

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Mach das bitte NICHT! Du bist 12, hast kein Geld, hast keine Möglichkeit zu arbeiten damit also deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, hast keine Möglichkeit eine eigene Wohnung zu mieten oder zu unterhalten. Du wirst wohl oder übel noch 6 Jahre irgendwie aushalten müssen, falls es wirklich schlimm ist. Wenn du Missbrauch erleidest oder du schlimmere Dinge erleiden musst, hier ein paar Telefonummern:
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (falls du weiblich bist): 116016
Und wenn du männlich bist kannst du hier anrufen, wenn du Gewalt erleidest: 0800 123 99 00
Solltest du seelischen Beistand benötigen:
https://www.telefonseelsorge.de/
Und natürlich hast du auch das Recht, dich an das Jugendamt zu wenden:
Telefon-Hotline: 09 11 /2 31 33 33
Du bist nicht allein, aber weglaufen ist keine Option, dass löst nichts.

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Runescape an sich ist ab 12 Jahren freigegeben gewesen , so war damals als ich jung war, man hat die Alterseinstufung allerdings auf 16 Jahren erhöht wegen den Ingame Käufen, die man vor allem in Runescape 3 tätigen kann. Da es auch keine Elterliche Freigabe wie z.B. bei WoW gibt, ist es halt schwierig zu kontrollieren ob Kinder und Jugendliche dort Geld ausgeben. Zwar gilt eine beschränkte Geschäftsfähig ab 14 Jahren, da die USK aber halt nur 0, 6, 12, 16 und 18 als Rating hat, ist das Spiel halt ab 16 freigeben, ist halt bisschen dumm, da Jugendliche ab 14 Jahren, ja bedingt Geschäfte tätigen dürfen (Taschengeldbeträge), aber ja so ist das halt. Ich hoffe das genügt als Antwort.

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