Ich denke innerhalb der Behörde ist das kein Problem, lediglich wenn du diese Informationen nach außen trägst. Du kannst dich ja auch mit anderen Sachbearbeitern über einen Fall austauschen, wenn du dir unsicher bist.
Wenn du so schnell danach die Pille danach genommen hast, sind die Chancen eigentlich ziemlich gut, dass sie gewirkt hat.
Wenn du es nicht angibst, ist es ein Sozialbetrug. Und für das Bafög musst du nichts tun, also kann es dir auch gekürzt werden, wenn du genug Geld verdienst.
Nein, ist nicht schlimm.
Ich würde dir empfehlen, offen das Gespräch mit ihr zu suchen. Es kann sein, dass sie sich nicht traut, dir zu sagen, dass sie sich die Zeit lieber für etwas anderes nimmt. Es ist zwar nicht einfach, darüber zu sprechen, aber besser jetzt als später.
Du kannst zu einen Anwalt für Anwaltshaftung gehen, der dann gegen deinen bisherigen Anwalt vorgeht, sofern dir aus seinem Handeln Schäden entstanden sind.
Schau am besten in deinen Vertrag, oft wird bei Fällen, in denen alles unter Betrag X oder nur mit einem ersten Beratungsgespräch alles geklärt ist, keine Selbstbeteiligung abgezogen. Ansonsten, wie schon richtig gesagt, zahlst du die volle Summe.
Sieht mir nach einer Betrugsmasche aus. Wenn du dir sicher bist, dass da nichts dran sein kann, kannst du es ignorieren. Nur wenn Post vom Gericht im gelben Umschlag kommt, musst du widersprechen.
Du musst den Freistellungsauftrag 1x pro Bank einrichten, wenn du dort mehrere Konten hast wird das automatisch angewandt.
Wenn du die gezahlte Steuer zurück haben möchtest musst du eine Steuererklärung abgeben. Das ist aber keine große Sache, für die Kapitalerträge brauchst du nur den Mantelboden und die Anlage KAP ausfüllen. Es ist aber wichtig, dass wenn du noch weitere Einkünfte hast, zum Beispiel aus nichtselbstständiger Arbeit, dass du das alles vollständig und korrekt mit angibst.
Wenn er dir auf der Datingapp vorgeschlagen wurde kann man das Gleiche ja auch in die andere Richtung schließen, weil du anscheinend auch wieder auf einer Datingapp unterwegs bist…
Je nachdem wie hoch der Aktienanteil in deinem ETF ist gibt es auch einen Teilfreistellung, dann zahlst du nochmal weniger Steuer.
Wenn der Hammer über 250 Euro und max. 800 Euro kostet, wäre es ein GWG. Ansonsten einfach in den Aufwand buchen. Wenn der Hammer sogar über 800 Euro kostet (vergoldet oder so 🤣) müsstest du ihn über mehrere Jahre abschreiben.
Wenn du nur Einkünfte als Azubi von deinem Ausbildungsbetrieb hast kannst du es eigentlich auslassen, da du nicht zur Abgabe verpflichtet bist. Die Denkweise "Einmal freiwillig abgegeben, ab jetzt muss ich immer abgeben" ist nicht korrekt, sondern es wird für jedes Jahr neu geschaut.
Vergiss nicht, dass du auch praktische Zeit absolvieren musst, also nicht direkt nach dem Studium die Prüfung machen kannst.
Dann bist du beschuldigt und nicht eine fremde Person.
Dann schau doch in den Mandatsvertrag. Dort stehen Kündigungsfristen für das Mandatsverhältnis, falls du das komplett kündigen möchtest. Ich würde es aber gegebenenfalls noch offen lassen, falls du einzelne Fragen hast.
Du kannst ihm ja einfach schreiben, dass du dieses Jahr deine Steuererklärung selbst machen möchtest, damit er damit planen kann.
Ja, das kannst du dann als Werbungskosten gehen die Mieteinnahmen gegenrechnen.
Wenn du noch nicht 14 bist kann da strafrechtlich eigentlich nichts passieren. Höchstens dass die Person dich bzw deine Eltern zivilrechtlich auf Schadensersatz/Schmerzensgeld verklagt, das halte ich aber für sehr unwahrscheinlich.
Du kannst beim Deutschen Patent- und Markenamt schauen, ob so eine Marke bereits eingetragen ist. Falls nein, sollte das eigentlich kein Problem machen.
Wenn es Dir ohne ihn besser ging, würde ich nicht zurück schreiben.