Nicht genau richtig:
Im Klartext: Wenn das Lied bei der GEMA registriert ist, muss man es da anmelden,
"sonst ist das Ganze kein Problem." DOCH!
Ansonsten ist nämlich ein Einverständnis des Urhebers vom Original erforderlich
Da die Gema die bei ihr registrierten Künstler vertritt entfällt das Nachfragen beim Urheber des Originals bzw der Plattenfirma.