Die Polizei wird wesentlich besseres zu tun haben, mach dir keine Sorge, die würden ihr eher zeigen wo der Maurer das Loch hinterlassen hat als ernsthaft auf sowas einzugehen xD
Hi ^^
Natürlich kannst du auch Balettschläppchen tragen, wie schon gesagt wurde sie sind bequem, sind günstig und man kann sich in der Wohnung mit bewegen, hatte bisher auch immer welche und bin damit ganz gut zurecht gekommen.
Da musst du gucken ob du irgendwo eine Gehorsamsprüfung ablegen kannst für den Hundführerschein, da solltest du dich aber lieber bei deiner Stadt in der du wohnst schlau machen bzw beim dortigen Amt, die können dir das genauer sagen ^^
Wenn den nicht hast darfst den hund auch nicht frei laufen lassen und kannst das Pech haben 25 bis 35€ Strafe zahlen zu müssen ^^
Anstatt dich zu fragen WIE du an so ein Zeug ran kommst solltest du dich mal lieber Fragen ob die Ehe, so wie sie besteht überhaupt noch sinnvoll ist!
Wenn ich sowas höre krieg ich wirklich das pure k+tzen, egal ob er was illegales plant oder nicht, das ist dann SEIN Problem so hart es dann auch klingt.
Für dich hat es ganz andere Probleme und zwar würdest du an deinem Mann Körperverletzung begehen wenn du ihm irgendwas einflößt, wer sagt dir überhaupt ob er die Sachen überhaupt verträgt? weißt du das? Wenn nein lass die finger von so einem Unsinn!
Entweder du redest klartext mit deinem Mann oder du lässt es sein und reichst die Scheidung ein!
ganz ehrlich, wer geschlechtsverkehr haben "will" sollte auch den Anstand und den Poppes in der Hose dazu haben und seine Karten offen auf den Tisch legen ^^
Was sind das denn für Antworten? Das Gespräch kann sie allein führen - Ja ABER der Arzt wird ihr nicht einfach so die Pille verschreiben also den Arzt will ich mal sehen der DAS mitmacht, hier geht es nicht nur um die Geschäftsfähigkeit sondern auch um die GEISTIGE Reife kopfschüttel
Welche Altersgrenzen gibt es?
Juristen unterscheiden zwischen der Geschäftsfähigkeit, die notwendig ist, um einen Behandlungsvertrag mit dem Frauenarzt zu schließen und der Einwilligungsfähigkeit in die medizinische Behandlung. Für die Frage, ob der Arzt die Eltern hinzuziehen muss, und ob er ihnen gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, ist vor allem die Einwilligungsfähigkeit entscheidend.
Die Geschäftsfähigkeit hängt nur vom Alter, nicht von der individuellen Reife eines Menschen ab: Bis zum vollendeten siebten Lebensjahr ist man geschäftsunfähig, bis zum 18. Geburtstag beschränkt geschäftsfähig. Für die Einwilligungsfähigkeit gibt es keine fixe Altersgrenze. Der Arzt muss in jedem Einzelfall die geistige und sittliche Reife und Fähigkeit des Patienten prüfen.
Ab wann kann man ohne Eltern zum Arzt?
Die Einsichts-, Urteils- und Einwilligungsfähgikeit muss individuell und auf den konkreten Eingriff, also zum Beispiel das Verschreiben der Pille zur Empfängnisverhütung, hin geprüft werden. Unter Juristen und in der Rechtsprechung ist es umstritten, ob ein einwilligungsfähiger Patient automatisch auch alleine entscheidungsbefugt ist, das heißt ob die Eltern informiert werden müssen oder nicht.
Es gibt also keine Sicherheit für Kinder, Jugendliche, Eltern und Ärzte, wann genau die Eltern hinzugezogen werden müssen beziehungsweise wann eine Jugendliche alleine vom Frauenarzt die Pille zur Verhütung bekommen kann. Es ist immer eine Abwägung des Arztes im Einzelfall, ob er die Eltern informiert.
Ein Großteil der Juristen, die sich mit dem Thema befassen, ist der Ansicht, Minderjährige sollten selbst entscheiden können, ob sie in eine Behandlung einwilligen oder nicht, wenn sie die erforderliche Reife besitzen. Diese Sicht ist umstritten. Die Alternative wäre das Vetorecht des Kindes für den Fall, dass die Eltern alleine einer Behandlung zustimmen.
Nach Meinung der DGGG können Minderjährige ohne Mitspracherecht der Eltern über eine Behandlung entscheiden, wenn der Arzt sie für einwilligungsfähig hält.
Empfehlung für Gynäkologen
Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht der DGGG empfiehlt folgendes Verfahren:
Hält der Arzt die Minderjährige eindeutig für einwilligungsfähig, kommt es allein auf ihre Einwilligung an. Auch das Aufklärungsgespräch ist allein mit ihr zu führen. Hält er sie noch nicht für einwilligungsfähig, haben die Eltern über die Einwilligung zu befinden. Das Aufklärungsgespräch kann allein mit ihr geführt werden; die Minderjährige sollte einbezogen werden.
Für die schwierigen Fälle, in denen der Arzt sich nicht sicher ist, empfiehlt die DGGG den Kontakt mit den Eltern, insbesondere um zuverlässige Informationen über eventuelle Krankheiten der Minderjährigen und in der Familie zu bekommen.
Schweigepflicht gegenüber den Eltern
Auch gegenüber den Eltern kann es eine ärztliche Verschwiegenheitspflicht geben. Ist eine minderjährige Patientin noch nicht einwilligungsfähig, muss der Arzt die Behandlung sogar mit den Eltern besprechen. Hält er seine Patientin dagegen für einwilligungsfähig, kann die Minderjährige auf der Schweigepflicht bestehen. Dann darf der Arzt den Eltern auch keine Auskunft geben.
Regeln für die Pille
Bei unter 14-jährigen Patientinnen ist in der Regel davon auszugehen, dass das Mädchen noch nicht einwilligungsfähig ist.
Also BITTE, sei vernünftig und berede das mit einem Erziehungsberechtigten, bevor du sonst wo allein hinrennst!
Hi
Am besten lesen sich deine Eltern das mal auf Wikipedia genauer durch.
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum
Im Grunde macht man sich aber bevor man was online stellt vorher sowas schlau WAS man denn alles braucht, erspart einem bekanntlich viel Stress und Ärger ^^
Hallo
am besten eine neutrale Rollenspiel Plattform suchen, bei Howrse sind sie gerade mal geduldet und kann auch einige Probleme mit sich führen wenn ihr Themen anschneidet die nichts für kleine Kinder sind. Finde es eh recht sinnfrei Rollenspiele auf Howrse zu betreiben wo es doch unendlich viele andere Angebote gibt wo man nicht gekarmat wird und wo man selbst alles steuern kann, Forum zum beispiel oder privater Chatraum ^^
Also ohne Ausbildung kannst du das ganze schon mal vergessen, du kannst ja schließlich kein Rechtsanwalt oder Doktor werden ganz ohne Ausbildung ^^ dein Wunsch und guten Willen in allen Ehren aber das ist mehr als unrealistisch
Wow, wenn ich mir hier so manche Kommentare genauer durchlese hab ich gute Lust mich fremdzuschämen, liebe Leute was bildet ihr euch eigentlich ein? meint ihr wirklich das Hilft der Fragestellerin/den Fragesteller bei seinem Problem wirklich weiter? Wirklich...Pfui!... Mal an alle Pseudopsychologen...übernehmt mal etwas Verantwortung für euch und Andere.
@ anonym26121998 Bitte wende dich an einen Psychologen denn dort kann dir wirklich weiter geholfen werden, hier im Internet gibt es wie man sieht zu viele Hobby-psychologen die scheinbar keine Ahnung haben und sowas mit ihren kommentaren nur noch weiter verschlimmern anstatt zu helfen.
Offiziell darf man erst ab 13 Jahren gerademal 2 Stunden Zeitung austragen. Bei Hunden würde ich aufpassen denn auch da sollte man wirklich Ahnung haben, wenn nämlich was passiert zb der Hund dich/euch beißen sollte dann hat schließlich der Hundebesitzer ein Problem. Das gleiche gilt auch beim Babysitten, ich als Mutter von 2 Kindern würde einem 12 Jährigen Kind NICHT erlauben auf meine Kinder aufzupassen.
Entweder warten bis ihr Alt genug seid oder euch das Taschengeld mit Hausarbeit aufbessern da lässt sich sicherlich mit den Eltern was ausmachen ^^
Hallo,
Am besten meldest du dich bei dem Jugendamt was in deiner neuen Wohnstelle ist, die werden sich dann automatisch mit dem Jugendamt wo deine Eltern sind kurzschließen, am besten erzählst du der Mitarbeiterin alles in Ruhe und ihr überlegt dann wie es weiter geht.
Klar man baut mist und dann wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist sind es andere Schuld nur man selbst nicht. Vor dem Erstellen eines Accounts hätte man sich ja mal die Regeln und Agb´s durchlesen können beziehungsweise durchlesen sollen. ^^
Am besten bleibst du auf den Hauptaccount und lässt die oder den anderen links liegen, die werden nach einer Weile automatisch gelöscht, oder aber du wartest ab und löschst den überflüssigen Account anschließend und bleibst dann auch auf deinem Hauptaccount ^^
Sorry, aber Mitleid kann man für sowas wirklich nicht haben, da sind die Leute für die anscheinend Spielregeln nicht zu gelten scheinen selbst schuld und haben definitiv eine Sperre verdient - Fairplay sieht definitiv anders aus ^^
Hallo
DU darfst da überhaupt nichts machen braue heb Deine Schwester soll sich entweder selbst löschen "Mein Profil - Mein Konto" oder sich einfach nicht mehr einloggen nach einer Zeit wird der Account dann automatisch gelöscht.
Natürlich sind nun die Accounts von deinen Geschwistern, hab ich das richtig verstanden? facepalm
Zu Anfang hast du ja noch selbst geschrieben "...ich habe mir mehrere Accounts bei Howrse gemacht also Früher weil ich immer meine Passwörter vergessen hatte..." also veräppeln kannst du andere ^^
Was du betreibst ist Multiusing, du hast mehrere Accounts obwohl du nur EINEN Account haben darfst.
Natürlich darfst du dir NICHT die Pferde selbst verkaufen! Ôo AGBS und Regeln lesen wären wirklich mal angebracht!