Hallo,
Ich hab n Proplem und zwar hab ich mir am 12.12.2010 ein Laptop gekauft...
Nach 1 Jahr zeigte die Festplatte ne fahlermeldung dass die kaputt sei und datenverlust droht...ich hab's erstmal ignoriert weil es ging ja alles noch..ich hab bei toschiba nach geschaut und da ist das Proplem bekannt und n einfacher Garantie fall..
Kurz bevor meine Garantie abgelaufen ist dachte ich mir ich Schick mein Laptop mal ein und lass die Festplatte austauschen, gesagt getan..
Am 12.12.2012 stand ich bei meinen Händler (genau 2jahre später) der ihn auch als Garantie fall aufgenommen hat.
2 Monate hörte ich dann nichts mehr von mein Laptop und am Telefon wurde ich besänftig dass toschiba hald lang Brauch...
Nun hat mich vor ner Woche mein Händler angerufen und gesagt dass toschiba den Garantie fall nicht übernimmt weil ich den Laptop zu spät abgegeben hab und ich muss es kostenpflichtig reparieren lassen...
Also verarschen lass ich mich nicht, ich bin der Meinung dass ich ja 2jahre Garantie hab und die auch 2jahre gilt??
Oder lieg ich da falsch??
Ich will heute zu den Laden fahren und mal aufn Tisch hauen..
Ich würde den gerne ne Frist setzen, geht das??
Und was mache ich wenn der Verkäufer weiter drauf besteht dass ich es kostenpflichtig reparieren lassen muss??
Wie sieht da die Rechtslage aus??
Danke schonmal