4.3 Kilo is eine absurde Menge, hast du das Gras mit dem Bollerwagen durch die Gegend gekarrt oder was?
"Für den Besitz einer nicht geringen Menge Drogen ist eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen (§ 29a Abs. 1 Satz 2 BtMG), wobei sich das Strafmaß dabei nicht nach der Menge des Betäubungsmittelbesitzes, sondern nach weiteren Umständen richtet (gewerblicher oder nicht-gewerblicher Handel, Organisation in Banden, Waffenbesitz). Durch die Rechtsprechung wird festgelegt, wann eine nicht geringe Menge erreicht ist. Dies ist bei jeder Droge unterschiedlich (Beispiele: Cannabis: 7,5 g THC; Kokain: 5,0 gCocainhydrochlorid; Heroin: 1,5 g Heroinhydrochlorid).[4] Das Betäubungsmittelgesetz lässt jedoch eine Option offen, um bei minderschweren Fällen, eine Strafe zwischen 90 Tagen und zwei Jahren zu verhängen. Da die Mindeststrafe für einen Drogenbesitz in großen Mengen durch diese Hintertüre lediglich 90 Tage beträgt, besteht auch bei Drogenbesitz in großen Mengen eine Möglichkeit, im Einzelfall ein Verfahren gegen Auflagen einzustellen, wodurch der Beschuldigte nicht als vorbestraft gilt (§ 29a / § 30 BtMG)."
Da du eine wirklich große Menge bei dir hattest besteht definitiv die Absicht des Verkaufs (gewerblichen Handels) was dein Strafmaß entsprechend erschwert. Das Strafmaß von mind. 1 Jahr besteht außer es bestehen minderne Umstände (Geistige Behinderung, Minderjährigkeit z.B.)
Wie alt bist du denn?