Bin selbst Gastronom- und es ist eine Frechheit dir Dein Trinkgeld wegzu nehmen. Such Dir was anderes -bei mir z.B - da könntest Du dein Tringgeld behalten und der Stundenlohn ist auch höher- Ich habe ein kleines Restaurant im Raum 56659 02636 808588
Hallo-guten Tag-ich bin Koch seit 35 Jashren und es macht immer noch Spass-allerdings das mit der wenigen Freizeit ist schon richtig. Den Kontakt zu deinen Freunden wirst Du aller wahrscheinlichkeit nach langsam aber sicher verlieren. Keiner deiner Freunde wird viel Verständnis haben wenn du "mal wieder " nicht kannst. Auch wenn immer wieder versichert wird-vom Arbeitgeber-das es geht mit WE frei wird jemand krank stehst Du wieder da. u.s.w. Aber wenn Du es wirklich willst wirst Du einen Weg finden-Koch lernen und dich vielleicht mal selbstständig machen. Ich bin seit 13 Jahren selbstständig mit einem kleinen Restaurant-macht auch Spass aber ich denke würd´s nicht mehr tun-die Auflagen und deer der ganze Stress mit den Behörden, stetig dteigensder Energiekosten, Personalkosten machen einem das Leben wirklich schwer heutzutage. Deshalb gibt es auch kaum noch gute Restaurant´s wo deutsche Küche gelebt wird- Also : So weh wie es vielleicht tut-wenn Du ein halbwegs geordnetes Leben und später auch Familienleben haben willst - solltest Du etwas anderes machen. Wenn Du eher der Abentuerer bist - dann mach es! Dann steht Dir wenn Du gut bist wirklich die Welt offen-dann kannst Du später auch dort arbeiten wo andere Urlaub machen- Aber glaub nicht das Du das grosse Geld verdienen kannst-in wirklich renommierten Restaurants und >Hotels arbeitest Du für oft sehr wenig Geld-aber es macht Eindruck und ist ein gutes Sprungbrett in eine spätere Selbstständigkeit.
Überleg es Dir gut...ich gehe davon aus dfas mindestens jeder ztweite gelernteb Koch im Laufe seines Lebens umschult und was anderes macht. Die Quote ist eher noch viel höher.
Ich wünsch Dir viel Glück das Du das richtige machst -lieben Gruss-
Hallo-früher gab es "Überbrückungsgeld" vom Arbeitsamt-hab damals -berechnet nach dem ALG-Anspruch für 6 Monate Überbrückungssgeld bekommen-waren ca 19600,--DM Man durfte aber mit der Selbstständigkeit nochj nicht angefangenh haben , also noch kein Pachtvertrag oder so-und der Nachteil -der Ansprucbh auf ALG war dann weg. Heisst wenn´s in die Hose geht -erst wieder ein Jahr arbeiten bevor wieder ein Anspruch erwächst. Also mal ganz konkret nach "Überbrückungsgeld" fragen. Hat mich damals auch niemand drauf hingewiesen und es war schon fast zu spät (Pachtvertrag ! ) Und an sonsten KfB-bei Hausbank erkundigen-die stellen die Anträge . Es gibt Eigenkapitahilfe und Existenzgründungsdarlehen. Aber 20 % musst du auf jeden Fall haben- also 4000,-- Euro - Vielleicht über ein Familiendarlehen oder so, oder ne Bürgschaft .
Hallo-erkundigt euch mal nach "Überbrückungsgeld"-gab es zumindest früher vom Arbeitsamt-aber aufpassen _Ihr müsst mindestens 6 Monate ohne Arbeit sein und Ihr dürft mit der Selstständigkeit noch nicht angefangenh haben-also noch kein Pachtvertrag oder so ! Hab damals -berechnet nach dem ALG anspruch für 6 Monate jeweils 3300,-- DM bekommen Dann ist aber auch der ALG anspruch weg -heisst ein neuer Anspruch auf ALG muss erst wieder aufleben durch ein Jahr nichtselbstständige Arbeit - obs sowas heute noch gibt weiss ich allerdings nicht-aber Fragen kostst nichts-mir hat damals auch jemand den Tip mgegegben weil das in der Presse nirgendwo zu finden wahr. Also : Konktret nach "Überbrückungsgeld " fragen-viel Erfolg
Hallo-bin selbst Gastronm und denke das Ihr in eurem Geschäft auch "Getränke verkauft. Wenn z.B. kein Fassbier verkauft wird habt Ihr sicher auch keine Zapfanlage /Kühlung die abgenommen wurde dafür. - Also gäbe es wahrscheinlich Flaschenbier. Und ne Konzession irgendwelcher Art müsst Ihr doch haben da müsste auch drinstehen was Ihr an Getränken ausschenken dürft. Und wenn das nichts drin steht von Getränken dürft Ihr ja gar keine ausschenken. Also - mal richtigh lesen was in eurer Konzession / Schankerlaubnis drin steht.
Und wenn gar nix geht-dann vermietet doch euer Lokal an die "geschlossene Gesellschaft" Und die Getränke besorgen die halt selber und zahlen dann halt STOPPENGELD _ pro Flasche nen Euro z.B. ;-)
Hallo- ich würde für "Imbiss" einfach : " Klein aber fein " nehmen
für Kaffee und Kuchen vielleicht : Unsere Backstube lässt grüssen
Und wenn´s bei den Getränken ums heiße Getränke geht: " Vorsicht : heiss und lecker "
Würd mich freuen wenn´s hilft