Guten Tag,
Ich habe da mal ein paar fragen.
Person A ist seid 26 Monaten Inhaftiert wegen gewerblichen ComputerBetruges und ausspähen von Daten in über 100 Fällen zu 36Monaten. Person A hat während der Haft den Realschulabschluss nachgeholt weil Sie schon seid Jahren eine Ausbildung zum Fachinformatiker machen will.
Jetzt hat Person A eine Straftataufarbeitung und die Beurteilung des zuständigen Sachbearbeiters war sehr gut ausgefallen, jetzt wurde die Beurteilung noch der Abteilungsleiterin vorgelegt zum absegnen da stellte sich heraus das Sie der Meinung ist das Person A als verurteilter Computerbetrüger keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat wegen dem Führungszeugnis und dadurch die
Zukunftspläne unrealistisch sind und das Person A lieber einen Job auf dem Bau suchen soll obwohl Person A an Solchen Berufen keinerlei Interesse hat und dazu auch ein Kaputtes Knie hat.
Dazu meinte der Zuständige Sachbearbeiter das Die Anstalt so eine Beurteilung nicht zum Gericht schicken kann da das Gericht sich wundern würde wie die Anstalt so eine Beurteilung verfassen kann.
Jetzt zu meinen Fragen:
Kann Person A irgendetwas tun das die Abteilungsleiterin Person A seine Zukunftspläne zustimmt?
Da das Führungszeugnis doch auch nach einer bestimmten zeit gelöscht wird und einer Ausbildung nix im Wege steht.
Person A muss schließlich noch knapp 40 Jahre Arbeiten und da sollte eine Straftat doch nicht das ganze leben versaue, vorallem weil Person A sogar deshalb ihren Realschulabschluss nachgemacht hat.
Wie lange bleibt eine 3 Jahre lange Straftat überhaupt im Führungszeugnis also das private???