Falls es um Steuerrechtlichen Hintergrund bei deiner Frage geht:

Entscheidend ist einzig und allein die Eintragung in den Fahrzeugpapieren.

Die geben dir den Aufschluss und die Sicherheit, um welche Art von Kfz es sich handelt.

Diese Eintragung ist auch jetzt Steuerrechtlich interessant.

Dies ist noch relativ neu im Kraftfahrzeugsteuergesetz, daher wissen es wenige.

Meine Quelle noch einmal zum Nachlesen:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-steuer/lkw-zulassung/

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Um deine Frage zu beantworten ist es davon abhängig, wann die Führerscheinklasse erworben wurde.

Ab September 2009 gibt es das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für den gewerblichen Güterkraftverkehr auf der Straße(LKW). Darin ist geregelt, dass eine entsprechende Qualifikation mit Abschluss einer Prüfung bei der IHK erworben werden muss.

Die klassische "95" als Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation gibt es nicht mehr.

Der Nachweis befindet nun auf einem gesonderten Fahrerqualifikationsnachweis(Lichtbildausweis ähnlich wie die Fahrerkarte).

Dieser Nachweis ändert allerdings nichts an den Voraussetzungen für die Qualifikation.

Hier findest du nochmal übersichtlich Informationen zum BKrFQG:

https://www.bag.bund.de/DE/Themen/RechtsentwicklungRechtsvorschriften/Rechtsvorschriften/BerufskraftfahrerQualifikationsGesetz/berufskraftfahrerqualifikationsgesetz_node.html

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Wenn du denkst, dass Frauen von Hartz4 Empfänger abgeneigt sind, solltest du vielleicht etwas an deiner jetzigen Position ändern. Vorausgesetzt: Wenn möglich. Eigeninitiative und Disziplin werden dir helfen dich ins Arbeitsleben zu führen.

Um dich etwas zu beruhigen: Ich bin jetzt mal optimistisch und sage, dass es doch am Ende auf den Menschen und seine Werte ankommt. Natürlich, wenn man schon in einer Position ist wie du momentan, ist es nicht ratsam bei einem Kennenlernen von Werten zu sprechen die vielleicht auf das Zustandekommen deiner jetzige finanziellen und abhängigen Situation schließen könnten.

Ich würde behaupten, dass sich der finanzielle Aspekt bemerkbar machen würde, wenn man sich mal im Kino oder Restaurant amüsieren möchte. Soll ja bei einem Kennenlernen auch nicht selten vorkommen. :-)

Im Allgemeinen möchte ich dir abschließend noch mit auf den Weg geben,

das du dir vielleicht deine Zukunft überdenken solltest. Ich kenne deine Ausgangssituation, dein Alter und dein Leben nicht und deshalb kann ich auch keine Aussagen darüber treffen. Aber, wenn du dir solche Fragen stellst, zeigt mir das als Außenstehender, das du sehr wohl bereit dazu bist etwas in deinem Leben zu ändern, um dir eben solche Fragen nicht mehr stellen zu müssen.

Jemand dem es in jeglicher Form egal wäre Hartz4 zu kassieren, würde sich im Leben nicht mit solchen Fragen beschäftigen.

Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag,

an deiner Stelle ruhig bewerben.

Es herrscht ein Personalmangel und eine hohe Fluktuation an Fahrern.

Mit dem Hintergrund, freuen sich die Fuhrunternehmer auch immer wieder über ein kleines "Licht" am Ende des Tunnels(Fahrermangels im Unternehmen), in dem du dich eben schon einmal Vorstellst und deine Arbeitskraft in einer voraussichtlichen Zeit anbieten kannst.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Suche nach einem passendem Unternehmen.

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Guten Tag,

für die Fahrt auf der Autobahn muss ein KFZ mehr als 60 Km/h fahren können(bauartbedingt).

Wenn jetzt also ein KFZ vor dir im LKW-Überholverbot mit 63 Km/h unterwegs ist, wirst du genau so geduldig hinter ihm her fahren müssen, wie bspw. einem unterdurchschnittlich schnellem Verband der vor dir her fährt, bis das Überholverbot aufgehoben ist.

Das liegt ganz einfach daran, dass die Mindestgeschwindigkeit erreicht wurde und es jedem selbst überlassen ist, wie viel er sich den erlaubten Höchstgeschwindigkeiten annähert. Nur, weil bspw. erlaubte 80 Km/h ausgeschildert sind, bedeutet dies nicht das diese auch gefahren werden müssen.

Eine, meiner Meinung nach, rechtlich gefährliche Alternative, das Überholverbot in diesem Fall zu ignorieren wäre, wenn du dich durch den vorderen Verkehrsteilnehmer, trotz geltendem Überholverbot, dazu genötigt gefühlt hast zu überholen.

Da könnte man sich im Fall der Fälle auf den §3 Abs. 2 der StVO berufen. ("Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern").

Allerdings ganz dünnes Eis, da das alles Auslegungssache ist, du in deinem Fallbeispiel gegen einen Verbund von Einsatzkräften eher weniger Chancen hättest und es im Allgemeinen schwierig ist im Nachhinein zu belegen, dass jemand zu langsam gefahren ist und den Verkehrsfluss behindert hat.

Meine Empfehlung, einfach entspannt fahren. Sei ein ruhiger Fahrer.

Gerade mit größeren Fahrzeugen trägt man eine gewisse Verantwortung im Straßenverkehr, die nicht unterschätzt werden sollten und die Überholverbote, wie du in deiner Frage schon erwähnt hast, eine Daseinsberechtigung haben.

Mit freundlichen Grüßen :)

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Vielleicht keine Antwort, aber mich verwundert es stark, dass sich andere Jugendliche hier auf der Plattform fragen, ob man nach 3 x ungeschützten Geschlechtsverkehr schwanger werden kann und wiederum andere gleichaltrige sich die Frage über den Unterschied zwischen einen Steifen und einen Ständer stellen.(Ist im übrigen umgangssprachlich für mich persönlich das selbe)

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Spricht über das Wetter :) Oder, noch besser, sprich ihn in der Schule an. Vielleicht könnt ihr mal zusammen ausgehen und kommt darüber ins Gespräch. Man kommt in der Regel immer ins Gespräch, wenn man etwas zusammen erlebt/unternommen hat.(Meine Erfahrung)

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