Bestehende Pachtgärten / Kleingärten / Schrebergärten u.ä. die auf Pachtland deutscher Städte stehen, werden an Interessenten verpachtet über Kleingartenvereine. Übergeordnet sind die Kreisverbände und denen die Landesverbände.
In der Regel haben die Vorpächter bereits 1 Laube, 1 Gartenhaus, 1 Bungalow oder 1 Massivhaus darauf errichtet im Rahmen der vorgeschriebenen Baugröße von 24 m² einschließlich überdachtem Freisitz. Und eventuell Geräteschuppen und Gewächshaus. Da ich selber einen Kleingarten habe auf Pachtland einer deutschen Stadt weiß ich dass.
Da auch diese Pächter nicht unsterblich sind oder keine Kraft mehr haben wegen Alters suchen sie einen Nachpächter. Der kauft dann nicht das Pachtland sondern das was die Vorgänger rechtmäßig auf dem Pachtland errichten ließen oder selber errichteten, auch die Anpflanzungen wie Bäume, Stauden, Sträucher, Blumen, Erdbeerpflanzen usw. Hecken, befestigte Wege, Terrasse, Zäune. Geschulte Schätzer ermitteln den Schätzpreis und weisen darauf hin nicht genehmigte Bauten zu entfernen falls vorhanden, so dass der Neupächter keine Altlasten übernehmen muss. Rechtsverbindlich im KGV ist die Satzung und Gartenordnung. In der Regel müssen Kleingärten usw. nach der 3/3 Regelung bewirtschaftet werden. Hecken an Hauptwegen müssen so gestaltet werden das RTW und andere Fahrzeuge durchpassen. Es fällt in der Regel eine Jahresrechnung an, je nach dem wie viel im jeweiligen Verein verlangt wird, was sehr unterschiedlich sein kann. Bei uns etwa 150 € / pro Jahr.