Hallo Alle,
erstmal eine möglichst genaue Beschreibung der Situation:
Ich wohne seit nun 5 Jahren in einer "bezahlbaren" 3er WG in Frankfurt, ich bin der letzte Bewohner aus der "Einzugsbesetzung", durch die Liebe, Studienwechsel/ende usw. kam es über die Jahre immer wieder zu Wechsel in der Belegung unserer Zimmer. Nach- und Zwischenmieter wurden von unserem Vermieter in den letzten Jahren immer unkompliziert akzeptiert.
Es wurden nun im diesen Jahr in unserem Wohnhaus 2 Wohnungen durch Todesfälle (verstorbene Rentner) frei, diese wurde renoviert und sind nun 4er WGs (gleiche Wohnfläche, Wände wurden versetzt usw, neue Bäder, Böden, Küche vom Vermieter usw..) und werden nun zu gut 30% mehr Miete pro Quadratmeter vermietet, (Mietverträge in den neuen WGs gelten pro Zimmer) der Herr hat also gemerkt, dass man an Studenten und Pendlern gutes Geld verdienen kann..
Im Gegensatz zu den neuen 4er WGs haben ich und meine Mitbewohner einen gemeinsamen Mietvertrag, der noch bis Ende 2014 läuft. (wir haben zuletzt Ende 2012 einen neuen Vertrag abgeschlossen, bevor die neuen 4er WGs in unser Haus kamen)
Als nun im März 2013 einer meiner Mitbewohner - der Liebe wegen - auszog, und wir uns um einen Nachmieter bemühten, kam unser Vermieter auf die Idee unseren Mietvertrag komplett auflösen zu wollen und bot uns neue Verträge nach den Konditionen der 4er WGs an (ohne Renovierung, unser Bad ist von ca. 1970, die Küche ist mir, unser Laminat wurde bei Einzug vor 5 Jahren vom Vermieter bezahlt, die Kosten fürs verlegen trugen wir allein..), der vorgeschlagenen Vertragsauflösung haben wir nicht zugestimmt und unser Vermieter hat "zähneknirschend" zugestimmt, dass alles beim Alten bleibt - "das es aber das letzte Mal wäre".
Zur Frage:
Nach 5 Monaten bietet sich unserem neusten WG-Mitglied nun die Möglichkeit für 2 Auslandssemester - also wäre er bis September 2014 weg - unser gemeinsamer Mietvertrag läuft bis Dez 2014 - wie ist die rechtliche Lage bezüglich Zwischenmiete? Alles was ich finden kann ist: wenn beim Mieter ein "berechtigtes Interesse" am Bestehen des Mietverhältnisses besteht, dann MUSS der Vermieter einem annehmbaren Zwischenmieter zustimmen..auch wenn der Herr eindeutig gerne mehr Geld verdienen würde..ohne zu renovieren..