Hier mein Tip: bevor du gedichte schreibst, lern erstmal die deutsche grammatik.
Das kommt darauf an, wie es der Admin eingestellt hat, rausschmeissen kann nur der admin, hinzufügen können, je nach einstellung, auch andere mitglieder
Google Play ist Andoid und wenn du Bada hast, hast du kein Android oder?
Es gibt nur noch die elektronische lohnsteuerkarte und wenn du kein einkommen beziehst, brauchst du die auch nicht vorlegen, denn dann hast du ja auch kein einkommen, dass du versteuern musst!
Es gibt, so viel ich weiß, 3 Stück und die kann man alle 3 bei Bigfishgames kaufen/downloaden
4.) ist richtig. Der Vertrag ist anfechtbar. Es handelt sich um einen Erklätungsirrtum.
Du kannst den Vertrag nicht anfechten. Schau einfach genau in die AGBs was da steht. Dann weißt du wer im Recht ist.
Natürlich kann man den Kaufvertrag anfechten. Wenn der Verkäufer das jedoch nciht tut, dann hat er Pech. Im Gesetzbuch stehen Anfechtungsfristen, die kann man nachlesen. Du hast bestellt und der Verkäufer hat die Bestellung angenommen.
Es zählt was in den AGB steht! Der Verkäufer hat nur die Pflicht zur Nacherfüllung, das heißt er kann das Gerät ganz umtauschen, es reparieren oder das Geld einfach zurückgeben. Das ist Sache des Verkäufers. Einfach mal in die AGBs reinschauen. Es gibt Gesetze, was in den AGBs stehen darf und was nicht.
Es zählt was in den AGB steht! Der Verkäufer hat nur die Pflicht zur Nacherfüllung, das heißt er kann das Gerät ganz umtauschen, es reparieren oder das Geld einfach zurückgeben. Das ist Sache des Verkäufers. Einfach mal in die AGBs reinschauen. Es gibt Gesetze, was in den AGBs stehen darf und was nicht.
Du solltest auf jeden Fall eine Freizeichnungsklausel reinschreiben: Der Verkaufsgegenstand bleibt solange mein Eigentum, bis der Betrag vollständig beglichen ist. Dann kannst du nämlich bei einer Zwangsvollstreckung darauf bestehen, dass du dein Pferd wiederbekommst oder eben das restliche Geld. " Für sämtliche Tierarztkosten oder Ähnliches haftet der Käufer" Wichtig ist, dass du Besitzer und Eigentümer nicht verwechselst. Eigentümer bist du, Besitzer ist der andere.Jedoch hat der Besitzer alle Rechte! Er darf das Tier verkaufen, er darf es schlachten usw.
Das war rechtlich gesehen, arglistige Täuschung. Ich denk mal euer Kaufvertrag war mündlich? Dann hast du trotzdem Rechte. Du kannst den Kaufvertrag anfechten und dein Geld zurückverlangen.
Du hast dir die Schuhe in "deiner Größe" gekauft und sie haben doch nicht gepasst, das ist ein Motivirrtum. Das heißt, der Verkäufer muss es nicht zurücknehmen, doch die meisten tun es aus Kulanz. Es kann sein, dass sie dir dann die neuen Schuhe zuschicken, du dein Geld zurückbekommst oder einen Gutschein bekommst, wenn du Pech hast, passiert gar nix und du bekommst deine alten Schuhe zurück.
Rechtlich ist es nicht erlaubt, da du beschränkt geschäftsfähig bist. Du darfst nur "Dinge" kaufen, die dir einen rechtlichen Vorteil bringen. DEr Kaufvertrag ist schwebend unwirksam. Sollten deine Eltern nachträglich dagegen sein, musst du das Schwein zurückgeben!
Der kaufvertrag in einem Supermarkt wird erst an der Kasse abgeschlossen. Ein Vertrag entsteht aus 2 Willenserklärungen, die in einem Supermarkt normalerweise mündlich oder durch schlüssiges Handeln abgegeben werden. Schlüssiges Handeln bedeutet, dass man die Ware in den Einkaufswagen legt, dadurch wird man "Besitzer". Eigentümer bleibt der Inhaber! Die Ware wird erst Eigentum des Kunden, wenn der Inhaber die 2. Willenserklärung angenommen hat, indem die Kassiererin die Ware "übergibt" und sie bezahlt wurde! Es gibt meistens eine Freizeichnungsklausel wie: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum! Zum Beispiel ist ein Kleid, dass im Schaufenster mit 19 € ausgezeichnet ist, das aber 119 € kostet, ein unverbindliches Angebot. Falls es falsch oder absichtlich ausgezeichnet wurde, muss der Verkäufer es trotzdem nicht um diesen Preis verkaufen, denn ein Kaufvertrag entsteht aus Antrag/Annahme, Bestelung/Bestellungsannahme. Diese/r ist immer an eine Person und nicht an die Allgemeinheit gerichtet. Keiner kann darauf bestehen, etwas zu bekommen, wenn dem Verkäufer deine Nase nicht gefällt, muss er es dir nicht verkaufen!
Komisch!!! Mein Freund und ich haben genau den selben Fall mit seiner Ex-Freundin, nur dass da das andere Kind nicht weggenommen wurde, die Mutter unseres Wissens nichts mehr mit Drogen zu tun hat und mein Freund nur die Vaterschaft anerkannt hat und kein Sorgerecht hat, sie hat das alleinige. Waren auch beim Jugendamt, aber keine Chance, nicht mal auf Besuchsrecht!
Normalerweise mindestens Hauptschulabschluss.
Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Verkäufer (Man bewirbt sich um einen Ausbildungsplatz, nicht auf eine Ausbildung)
Sehr geehrte** Frau/Herr xxx(Ansprechpartner wichtig!) leerzeile unbedingt einhalten **hier (hiermit ist veraltet) bewerbe ich mich (du möchtest dich nicht bewerben, du bewirbst dich) um eine Ausbildungsstelle , als Verkäufer im Einzelhandel ihn ihrem Hause bewerben.
Da ich** während der letzten** 2 Jahren im Einzelhandel tätig war, verfüge ich bereits über Berufserfahrung in den Bereichen Verkauf und Kundenbetreuung. Ich bin flexibel und kundenfreundlich und ich möchte gerne in der Möbelbranche tätig sein. Gegenüber Neuem bin ich sehr aufgeschlossen und auch sehr lernbereit. Ikea ist für mich eine trendige Weltmarke.
Ich würde gerne bei Ihnen ein Praktikum machen, so dass Sie Sich einen Überblick über meine Fähigkeiten verschaffen und mich persönlich kennen lernen können.
Über eine positive Antwort und eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Du hast eine Bestellung aufgegeben und der Verkäufer hat die Bestellung angenommen, jedoch mit veränderten Vertragsbestimmungen. Du bist nicht verpflichten, das so zu akzeptieren, denn hier ist ein neuer Vertrag entstanden, diesen musst du wieder annehmen, dass er rechtsgültig wird. Als privatmann gilt dein Schweigen als Nichtannahme, also kannst entweder verlangen, das Geld zurückzubekommen oder die ganze Bestellung zurückzuschicken und den Vertrag abzulehnen.
Solche Romane soll man doch gar net schreiben oder? Also ich benutze nur Stichpunkte:
- Gießen von Geranien
- Warenannahme von Tiefkühlprodukten -Auffüllen von Konserven
- Fegen der Obstabteilung
- Regalpflege von Kosmetikartikeln