Es ist zwar ein gültiger Kaufvertrag entstanden aber bisher nichts strafbares passiert.
Nach Kaufvertrag schuldest Du ihm das Fahrrad im beschriebenen Zustand, und er Dir den vereinbarten Geldbetrag.
Da du das Fahrrad nicht liefern kannst und es unzumutbar ist von Dir Ersatz zu verlangen, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Falls ihm dadurch Kosten entstehen, müsstest du diese tragen (z.B. Versandkosten bei einem Rückversand). In diesem Fall dürften eigentlich keine Kosten entstanden sein.
Am Schluss behält er sein Geld und Du "behältst" das Fahrrad und niemandem wurde wirklich geschadet.
Auch wenn es sicherlich nicht die feinste Manier ist, sein Fahrrad an zwei Personen gleichzeitig zu verkaufen.
Evtl. gibt es dazu auch Regelungen, die mir noch unbekannt sind. Beispielsweise hast Du an die zweite Person das Fahrrad vielleicht mit einem Rechtsmangel nach §435 BGB verkauft.
Siehe §434, §437, §439 BGB
(ich habe keine Ahnung, das ist keine Rechtsberatung!)