Guten Tag DiesesCouple,

ich mache derzeit meine Ausbildung im besagten Beruf in Sachsen-Anhalt. Diesen werde ich dieses Jahr mit meinen Abschlussprüfungen im Mai abschließen.

Die Abschlussprüfung zum Verwaltungsfachangestellten, FR: Kommunalverwaltung setzt sich aus 4 schriftlichen und 1 mündlichen Prüfung zusammen.

Schriftlich werden die folgenden Fächer abgefragt:

  1. Verwaltungsbetriebswirtschaft (Haushaltsrecht, Buchführung und Kosten-Leistungsrechnung) im Umfang von 135 Minuten
  2. Personalwesen (Beamtenrecht sowie Arbeits- und Tarifrecht) im Umfang von 120 Minuten
  3. Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (pure Rechtsanwendung) 120 Minuten
  4. Wirtschaft und Sozialkunde (Staats-/Verfassung-/Europarecht sowie Privatrecht) im Umfang von 90 Minuten

Diese Prüfungen werden innerhalb einer Woche an 4 aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben.

Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.

Falls Sie weitere Fragen rund um das Thema "Verwaltungsfachangestellter" haben sollten, immer her damit.

Mit freundlichen Grüßen

VerwaltExpert

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    Guten Tag Hrvat182,

    die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten ist sehr anspruchsvoll und erfordert großen Ehrgeiz und Selbständigkeit. Wenn Sie, wie Sie angaben, nicht gerne lernen, würde ich Ihnen (aus eigener Erfahrung) von der Ausbildung abraten, da Sie während der Ausbildung 3 Gesetzesbänder bekommen (Landesrechtliche Vorschriften, Bundesrechtliche Vorschriften und BGB), mit welchen Sie in den 3 Jahren lernen werden, wie man Rechtsanwendung betreibt.

    Sie können es aber trotzdem gerne versuchen, wenn Sie den Ergeiz dafür haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    VwExperte

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    Guten Tag,

    mein Name ist VwExperte. Ich mache derzeit eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bei einer Kommune in Sachsen-Anhalt. Diese Ausbildung beende ich dieses Jahr im Mai, in dem ich vom 17.05.2021 bis 21.05.2021 meine Abschlussprüfungen schreibe. Dazu kommt noch die mündliche Abschlussprüfung im Juni.

    Wie ich Ihrer Frage entnehmen konnte, wollen Sie im August 2021 Ihre Ausbildung in der Kommunalverwaltung beginnen. Da es sich um ein Ausbildungsverhältnis handelt, werden Sie kein Beamter. Es ist ein ganz normales Ausbildungsverhältnis.

    Die Ausbildung heißt: Verwaltungsfachangestellter, FR: Kommunalverwaltung

    Da Sie kein Beamter werden, möchte ich Ihnen aber trotzdem die Frage mit der Ernennungsurkunde beantworten:

    Gem. § 8 Absatz 2 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) erfolgt die Ernennung zum Beamten mit Übergabe der Ernennungsurkunde. Diese ist persönlich entgegenzunehmen.

    Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte. Haben Sie noch Fragen zur Ausbildung, zögern Sie nicht mich anzusprechen.

    Mit freundlichen Grüßen

    VwExperte

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