Also so wie ich die Sachlage sehe würde ich würde ich die Aussage auf alle Fragen verweigern mit denen du dich selber belasten müsstest. In diesem Fall sind, dass nach meiner Meinung auch schon die Frage 5. Ich erkläre dir auch gerne wieso Frage 5. Solltest du schon einfach Zweifel bei der Zahlungsabwicklung bekommen habe, reicht dies aus um den Anfangsverdacht nach §138 zu begründen. Bei Frage 7 könntest du ggf. auch ein einfaches Nein antworten, weil man dir ja sicherlich nicht nachweisen kann, dass du beim Kauf schon Zweifel hattest und das Argument des Verkäufers, dass es sich um Restbestände handelt, klingt recht überzeugend. Des Weiteren würde ich dir aber auf jeden Fall einen Anwalt aufzusuchen und die polizeiliche Aussage ggf. auch nur in seinem Beistand vorzunehmen.
Also so wie ich die Sachlage sehe würde ich ich die Aussage auf alle Fragen verweigern mit denen du dich selber belasten müsstest. In diesem Fall sind, dass nach meiner Meinung auch schon die Frage 5. Ich erkläre dir auch gerne wieso Frage 5. Solltest du schon einfach Zweifel bei der Zahlungsabwicklung bekommen habe, reicht dies aus um den Anfangsverdacht nach §138 zu begründen. Des Weiteren würde ich dir aber auf jeden Fall einen Anwalt aufzusuchen und die polizeiliche Aussage ggf. auch nur in seinem Beistand vorzunehmen.
Ich würde mir da nicht so viele Sorgen machen,weil das Gesetz auch Ausnahmen nennt, auf die du dich dann immer noch berufen könntest
§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf: (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Ïch denke für dich sind Punkt 2 und 4 von entscheidener Wichtigkeit. Eine weitere Möglichkeit ist, du fotographierst die Menschen nur von hinten.
Viel Spaß beim Fotos machen ;)
Hallo, ich habe selber eine Zeit lang in Frankreich gelebt und die Menschen dort sagen wir etwas offener vllt. auch höflicher sind. Küsschen sind dort total üblich und auch Männer küssen sich mit unter auf die Wange :) So werden selbst fremde Menschen mit Küsschen links / rechts begrüsst, was in Deutschland schon sehr selten ist. Des Weitern ist Je t´aime ein Ausdruck, welcher viel bedeuten kann. Erstens kann es "nur" eine Freundinn sein die dich eben sehr mag und die z.B. aus dem Kindergarten kennt oder es ist eine feste Freundinn. Aber, wenn ein Franzose/ Französin zu dir sagt Je t´aime ist dass nicht unbedingt gleich bedeuten mit Ich liebe dich sondern eher ein sehr starkes Kompliment unter Freunden, dass man den anderen sehr gerne hat und ungern verlieren möchte. Und auch ein Kuss bedeutet in Frankreich nicht unbedingt etwas , dass man ein Paar ist so ist es durch auch üblich, dass sich sehr gute Freunde auch zum Abschied auf dem Mund küssen. Ich würde die Angelegenheit, deshalb nicht so schwer nehmen ;)
Ich denke hier ist jeder Kommentar überflüssig ;). Aber ich will dir trotzdem antworten. Ich würde nicht zur Polizei gehen, da du dich höchstens lächerlich machst. Die Anzeige wird aufgenommen und abgeordnet unter " nicht relvant" soll heißen die Sitaution wird sich nicht ändern, da der Sachwert zu gering ist um weiter zu ermitteln :D
Erstens liegen hier nach meiner Ansicht mehere Straftaten vor. Zudem ist das Veruntreuen von Geldern und das nachtägliche Ändern von Bildern schon zwei Vorgänge, welche beide eine Straftatbestand erfüllen und zur Anzeige gebrachten werden sollten. Des Weitern würde ich die Schulbehörde in Kenntnis setzen über die katastrophalen Zustände. Sollte alles nichts helfen ist der einzige Weg, welchen ihr beschreiten könnt den Weg mit der Justiz. Ich würde eine Anzeige wegen Beleidigung ( wegen der Fotos) und Veruntreuung von Spendengeldern stellen. Das größste Problem was ihr haben werdet ist die bekannte Beweislage. Ich denke es ist schwer ihm die Untreue nach zuweisen Ich wünsche euch aufjedenfall alles Gute für die Zukunft der Schule ;)
Wenn deine Eltern nichts einzuwenden haben ist eine solche Reise kein Probelm. Deine Eltern haben das Aufenhaltsbestimmungsrecht und können daher entscheiden wann und wohin du in Urlaub fahren darfst. Die Airlines befödern Reisende ab dem Alter von 13 Jahren alleine. Daher sollte eine Reise kein Probelm darstellen. Wenn du nach Spanien reisen möchtest brauchst du noch nicht mal einen eigenen Reisepass. Für Reisen in der EU reicht auch ein Personalausweis :) Nur das Anmieten von Ferienhäusern oder das Bewohen von Hotels wird minderjährigen Personen oft untersagt in den AGB`s des jeweiligen Anbieters dh, du musst eine Person auf der Reise dabei haben, welche über 18 Jahre alt ist. Schöne Reise ;)
Also soweit ich, dass beurteilen kann liegt hier kein strafrechtliches Verhalten vor. Sicherlich ist es nervig und auch kindisch solche Aktionen zu tätigen, aber damit hast du dich aus meiner Sichtweise noch nicht strafbar gemacht, da du ja keinesfalls etwas gesagt hast,was den Straftatbestand der Nötigung erfüllen würde. Trotzdem würde ich solche Aktionen in Zukunft unterlassen, da du aus meiner Sicht einer Anzeige nur deswegen entgangen bist, weil du am Telefon nichts gesagt hast.
Eine solche Kontrolle dient der "Gewahrenabwehr" dh, wie schon bereits erwähnt werden die Personalien aufgenommen um spätere Straftaten besser aufklären zu können. Oder ihr seid den Polizisten einfach auffällig vorgekommen und sie haben deshalb eine "Personenkontrolle" durch geführt. Hierbei werden die Personalien aufgenommen um sie zu überprüfen dh, ob gegen euch schon mal ermittelt wurde oder ob ein Haftbefehl gegen euch vorliegt :)
Eine Anzeige alleine ist noch nichts wert. Es muss erst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, da dies , aber schon auf Grund deines Alters nicht möglich war wird diese Anzeige als belanglos gewertet. Niemand wird jemals erfahren, dass du eine Anzeige bekommen hast, da du nach deutschem Recht als strafunmündig gegolten hast und somit kann man dir daraus auch Jahre später nichts mehr drehen. Also keine Sorgen ;)
Ich würde sagen du bewegst dich da in einer grau Zone. Das Gesetz sieht zwar nach §5 des Grundegesetztes eine Meinungsfreiheit vor, aber nur solange dadurch keiner verletzt wird. Und nach §5 Absatz 2 " Die Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze", dh. es ist zwar nicht unbedingt strafbar, aber trotzdem würde ich davon abraten, weil du damit indirekt eine Straftat billigst.
Also so sehr ich deinen Unmut verstehen kann, muss ich dir,aber leider sagen, dass deine Erfolgschancen sehr gering sind. Das große Problem ist wieder einmal die alzu bekannte Beweislage. Du wirst schlecht beweisen können, dass dein Chef diese ihm vorgeworfene Tat begangen hat. Dir bleibt wohl nichts anderes übrig als diesen Vorfall zu tolerieren auch, wenn ich mir vorstellen kannst, dass dies äußerst schwierig ist ;)
Erstens möchte mal sehen ob er dir wirklich Post zukommen lässt, was ich schon sehr stark bezweifelen will. Des Weitern würde ich erstmal ganz gelassen reagieren und abwarten sollte wirklich etwas kommen würde ich ggf. ebenfalls einen Anwalt zu Rat ziehen. Außerdem geht es natürlich auch darum was du gesagt haben sollst und so wie sich die Sachlage darstellt dh, gibt es Beweise? Außerdem würde ich, wenn er dich angezeigt hat ebenfalls Anzeige erstatten und dann mal abwarten ob man nicht im beidseitigem Einverständnis die Anzeigen zurück ziehen will ;)
Also ich denke die Frage kann man nicht beantworten, da auch Lufthansa kurzfristig ihre Flugzeuge einsetzt, aber es ist davon auszugehen,dass der oben genannte Typ nur auf Routen eingesetzt wird die nicht sehr stark gefragt sind.
Der Entwurf ist aufjedenfall schon sehr durchdacht, aber ich würde deinem Verlobten eine bedingte Nutzung zusprechen dh., wenn dir etwas passiert und ihr seid noch verheiratet darf er in dem Haus ein Leben lang wohnen. Er hätte in diesem Fall ein lebenslanges Wohnrecht verkaufen dürften das Haus nur deine Erben. So ist, aber gesichert, dass er nach deinem Tod weiter in dem Haus leben kann.
Es tut mir wirklich Leid, aber eine Beleidung ist es nicht.. und diese Bemerkung sei mir erlaubt, aber ihr Verhalten ist grade zu des eines Biedermeiers.. Schönen Tag und viel Spaß beim verklagen ;)
Die Frage kann man so nicht beantworten, aber sehr gut verdienst du sicherlich als Medien- Scheidungs-Finanz und Strafverteidiger :)
Sehr selten endet ein Vertrag mit sofortiger Wirkung.. Es ist normal, dass ein bestimmte Zeitspanne vergeht bis ein Vertrag endet. Vom Recht her sieht es relativ einfach aus. Du hast sicherlich die AGB`s anerkannt und dort muss auch die Kündigungsfrist stehen dh, du musst noch einen Monat zahlen ;)
Also den Kassenbon brauchst du nicht unbedingt für einen Umtausch auch Zeugen, die den Kauf bestättigen können wären ausreichend. Punkt 2 wie bereits erwähnt ist ein Kassenbon EIgentum des Kunden und nicht durch das Personal zu bekritzeln. Punkt 3 Der Laden muss die Hose zwar sofern sie in einwandfreien Zustand ist nicht umtauschen doch dies scheint hier nicht der Fall zu sein. Ich würde raten morgen nochmals in das Geschäft zugehen und sehr freundlich, aber bestimmt auf sein Recht zu pochen... sollte, dass alles nichts nützen bleibt dir nur die Möglichkeit nie wieder in diesem Geschäft etwas zu kaufen :)
Es ist deshalb nicht strafbar, da die Angabe zur Verwendung einer App keine Pflichtangabe ist und dementsprechend darf dort auch die Unwahrheit geschrieben sein. Allerdings würde ich bei den Pflichangaben unbedingt bei der Wahrheit bleiben :)