Antwort
Was war denn das für eine Kassiererin? Der hätte ich aber gehörig die Stelzen beschlagen! Das ist nach wie vor gesetzliches Zahlungsmittel und das muss angenommen werden. In so einem Fall muss man dann mal den Marktleiter hinzu holen um die Angelegenheit mit der inkompetenten Mitarbeiterin zu klären.