Ich machs kurz: Alte Fuge rausschneiden, StoSeal P 305 primer aufstreichen, StoSeal F 505 verfugen, mit einem Glättemittel abziehen, fertig.

...zur Antwort

Das ist eine relativ komplexe Sache. Wenn in deinem Mietvertrag explizit nichts ausgemacht wurde, darfst du diesen Schirm aufstellen. Es sei denn, er kann statisch belegen, dass die Punktlast schon relativ groß ist und die Abdichtung/statische Relevanz beeinträchtigt wird. Je nach Betonsorte kann ein m³ schon 1 - 3 tonnen wiegen. Bis er das aber geprüft hat und du für den Schirm gezahlt hast (dein Eigentum), darfst du den natürlich dort stehen haben wo du willst. Außerdem, wenn er den Schirm runter hebt muss er ihn hoch heben! Hoffentlich hast du Nachweise, dass der Schirm schon mal oben stand (Bilder oder Zeugen). Ich würde dann mit dem Vermieter ganz normal sprechen. Wenn er dumm tut, würde ich zum Anwalt gehen. Ganz einfache Sache. So würde ich die Situation jetzt m. E. einschätzen.

...zur Antwort

Einen fertig erstellen Beton kann man nicht unbedingt die Festigkeit erhöhen. Es muss durch einen Statiker geprüft werden, welcher Beton vornerein eingesetzt werden darf. Z. B. C30/37 gibt die Festigkeit im Würfel und Zylinder vor.

Ohne einen Statiker oder Geologen oder Architekten oder Ingenieur ist ein Bau eines Wolkenkratzer oder Brücken in Deutschland sowieso nicht möglich. Ausdem Grund ist eine statische Berechnung sowieso notwendig. Und da wird vornerein der richtige Beton angegeben.

...zur Antwort