Ich dachte, ich wäre hier in einer Expertenrunde, wo jeder mit seinem Fachwissen weiterhilft. Was ist an der Frage "Wann ist ein Geschenk an einen Behördensachbearbeiter Bestechung" unverständlich. Volker und curafe haben mit Wissen und präzise geantwortet.

Ich danke allen, die mir weiterhalfen.

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Beschäftige dich einmal mit dem Thema Körpersprache. Es kommt nicht nur darauf an, was jemand sagt, sondern wie er es sagt. Unbewußte Signale des Körpers geben mehr Wahrheit preis als Worte. Körpersignale sind ehrlicher. Oft trauen wir unbewußt diesen Signalen mehr als den Worten. Umso wichtiger ist es, Körpersprache richtig zu deuten. Das kannst du trainieren, und zwar für dich selbst. Vermutlich zeigst du selbst durch deine Körpersprache deine innere (Abwehr-)Reaktion oder deine Gedanken. Wenn du dich mit Körpersprache beschäftigst, erkennst du aber auch negative oder positive Gedanken bei deinem Gegenüber. Das ist wichtig bei Gesprächen, um andere besser einschätzen zu können.

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Mach dir vorher ein Konzept und leg für dich fest, was dein Ziel ist. Verwende keine Sätze wie "Das stört mich an dir ...". Das schreit geradezu nach einer Rechtfertigung. Mache statt dessen Ich-Aussagen "Ich bin traurig, ich fühle mich eingeengt, ich mache mir Sorgen ..." Wenn du über deine eigenen Gefühle sprichst, ist das schwer zu widerlegen. Lass deine Freundin ausreden, höre ihr gut zu und lass dich nicht provozieren. Wenn deine Freundin Attacken reitet und dich angreift, wieder nur Ich-Aussagen Ich fühle mich missverstanden, ich denke manchmal die halbe Nacht über uns nach, ich bin nicht glücklich an deiner Seite ... dann formuliere dein Ziel Ich wünsche mir ... Wenn das nichts hilft, dann mach dir mal eine "Soll- und Haben-Liste" links das Gute, rechts das schlechte. Überdenke es und je nachdem, welche Spalte länger ist, schaffe Veränderungen. Ich drück dir die Daumen

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Mein Kommentar ist weg? also nochmal, habe mich durch bestimmt 30 Verlags-internetseiten gelesen. Auch Fischer will 3000 Euro, hab Autoren gefragt, die selbst schon veröffentlicht haben, alle haben zugezahlt. Wer von euch hat schon veröffentlicht und bei welchem Verlag? an zwei Verlage habe ich Memos gesandt, ca. vor 4 Monaten, noch keine Antwort. Juliavoss hat mit einem Namen geantwortet. Die Seite liest sich gut. Habe so etwas wie eine Biographie geschrieben, die auch meine Vorfahren mit einbezieht und gleichzeitig etwas über Hamburger Geschichte erzählt. Das Ganze ist eingepackt in eine Rahmenhandlung von unserem Familiengeheimnis. Oft heiter, das Positivdenken schimmert immer durch. Ob das überhaupt jemand lesen will, keine Ahnung.

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Es ist in jedem Fall ein Zusatzgeschäft. Hast du dir schon mal überlegt, warum so viele Verlage um Autoren werben? Haben sie das Manuskript, erzählen sie dir, wie ungeheuer begabt du bist, das Buch wird ein Renner, aber leider, leider, du musst dich bitte an den Druckkosten beteiligen, Je nach Umfang zwischen 3000 bis 6000 Euro. Wenn du Glück hast, verkauft sich das Buch in 100 Exemplaren, zu geschätzt 20 Euro, bei 5 % pro Buch bekommst du 1 Euro pro Buch. Fragst du irgendwann nach, wie es ist mit weiterer Werbung, hat der Verlag keine Zeit, er jagt nach neuen Schriftstellern. Manchmal denk ich, ein Verlag existiert durch die Autoren, nicht durch den Verkauf von Büchern. Überlegenswert ist da eine Druckerei, bei der du im Selbstdruck herstellen lässt. 200 Exemplare, ca. 200 Seiten = 3.000 Euro. Die Werbung machst du selbst. An Presse, und je nachdem, was für ein Buch es ist an entsprechende Gruppen auf diesem Gebiet. Biete Lesungen an, hab ein Dutzend Bücher dabei, dann hast du große Chancen, zumindest die Druckkosten wieder hereinzubekommen.

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  1. Mit einem scharfen Messer den Fisch direkt hinter dem Kopf bzw. den Kiemen in einem Bogen bis zur Mittelgräte einschneiden.
  2. Wenn du willst, kannst du einen Schnitt auf dem Rücken vom Kopf bis zum Schwanz auf der Haut anzusetzen.
  3. Nun das Messer flach auf der Mittelgräte bis zum Schwanz entlangführen und dabei das Filet von der Gräte lösen.
  4. Um einen glatten, sauberen Schnitt zu erzielen, solltest du ein möglichst langes und scharfes Messer verwendet.
  5. Du schneidest mit langen, gleichmäßigen und die ganze Klingenlänge nutzenden Sägebewegungen
  6. Anschließend den Fisch wenden und das zweite Filet auf die gleiche Weise auslösen.
  7. Von den Filets noch den fetten Bauchlappen entfernen. Einfach abschneiden.
  8. Wenn du die Haut entfernen möchtest, beginnst du am Schwanzende wieder mit einem langen, diesmal biegsamen Messer vorsichtig zwischen Haut und Filet entlangzuschneiden.
  9. Immer von der Hand weg
  10. Kopf, Gräte, die Baulappen und die Haut kochst du sanft mit etwas Suppenkraut aus. Diesen Fischfond (sehr gut einfrierbar) benötigst du für Saucen, als Suppengrundlage (Baujabaisse). Tolle Rezepte findest du unter Chefkoch.de
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Ich denke schon, dass man dir glauben wird. Es ist doch wahr. Das hat nichts mit bösen Lehrern oder bösen Schülern zu tun, es ist ein rein menschliches Problem. Wie sagt man doch, "ich kann jemanden nicht riechen". Außerdem kannst du im voraus nicht wissen, wie die Schulleitung entscheidet, wenn du es nicht versuchst.

Doch einen Tipp geb ich dir. Überlege dir vorher, wie du argumentieren willst. Greife nicht an, das erzeugt Rechtfertigung. Sprich von deinem Empfinden. Ich-Aussagen kann man nicht angreifen, man muss sie akzeptieren. Lobe die Lehrerin, die du behalten möchtest und sage, was dein Ziel ist, was du glaubst erreichen zu können, wenn du weiter unter ihrer Führung lernst.

Vor allem lass dich nicht provozieren, bleib ganz ruhig, höre aufmerksam zu und antworte viel mit Ich-Argumenten. Ich wünsch dir Erfolg.

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Vielen Dank Brytta. Das hast du mir sehr gut erklärt. Es ist so peinlich, wenn ich einen Bericht schreibe und dann solche Patzer einbaue. Auch du hast mir sehr geholfen.

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Diese Liste war ursprünglich dazu gedacht, sich vor Betrügern zu schützen. Inzwischen sind über 1 Millionen Personen erfasst und zwar auch solche, die ein unerwünschtes Risiko darstellen. Einmal in dieser Liste bekommt man keine neue Versicherung mehr, ohne Angabe von Gründen wird man abgelehnt. Raus kommt man da nicht wieder. Es gibt z. Zt. keine gesetzliche Möglichkeit, sich davor zu schützen. Datenschützer arbeiten dran. Neuerdings muss die Versicherung mitteilen, dass sie die Person eingetragen hat. Persönliche Daten dürfen nur mit Einverständnis gespeichert werden. Außerdem muss die Versicherung auf Anforderung mitteilen, mit welchem Text sie eingetragen hat. Es hilft nur, sich wehren. Reinkommen kannst du sogar schon, wenn du als Zeuge zu einem Verkehrsunfall aussagst.

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Es ist anders. Mein Sohn hatte eine Vermieterrechtsschutzversicherung. 4 Schadensfälle in einem Jahr, Klagen wegen Vandalismus, Androhung von Gewalt,etc. Die Versicherung hat ihm daraufhin gekündigt und ihn in die schwarze Liste gesetzt. Jetzt bekommt mein Sohn keine neue Rechtsschutzversicherung, weil er ein unerwünschtes Risiko darstellt. Es besteht dazu eine Gesetzeslücke. So bleibt nur klagen, aber ohne Rechtsschutzversicherung? Ich hatte vor 6 Wochen einen Auffahrunfall. Der andere Autofahrer ist auf mein stehendes Auto draufgefahren und hat zu 100 % Schuld. An den Folgen leide ich noch immer, bin in Behandlung. Die gegnerische Versicherung hat mir mitgeteilt, dass sie mich auch in diese Liste eintragen wird. Das will ich auf keinen Fall. Ich bin weder eine Betrügerin noch ein unerwünschtes Risiko. Wenn es nicht anders geht, werde ich klagen und alle Betroffenen können dann hoffentlich davon profitieren. Daten zur Speicherung können nämlich nur mit Einverständnis weitergegeben werden. Suche dazu im Internet: Schwarze Liste Versicherungen. Es ist viel dazu geschrieben.

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zusätzlich zu allem, was gesagt ist, rate ich, auf die richtige Ernährung zu achten. Siehe dazu Tabellen, die Purinwerte der Lebensmittel angeben. http://hilfe-bei-gicht.de/purintabelle/

Auch habe Gicht, im Ringfinger der rechten Hand, sehr hinderlich beim Schreiben. Ich nehme ständig ein vom Arzt verschriebenes Mittel und "sündige" beim Essen sehr selten. Das fällt schwer, weil all das, was ich sehr gern esse, stark purinhaltig ist. Geh auf jeden Fall zum Arzt Gute Besserung Ingrid

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Alles vorher Gesagte ist auch meine Meinung. Fange einfach mal an, zu schreiben. Nur wenn du es ausprobierst, kannst du feststellen, wo es hakt und dich dann wie beschrieben weiterschulen. Eine gute Hilfe sind Foren im Internet. Schau mal in Leselupe. Dort helfen erfahrene Autoren Anfängern.

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Schenk ihr Zeit. Ich meine damit einen Gutschein, worin du mit ihr gemeinsam etwas unternimmst, einen kleinen Ausflug, einen Stadtbummel, je nach Neigung einen Besuch in einem Museum, etwas, das sie sonst nicht macht. Ich glaube, das würde sie riesig freuen, mal einen Tag mit dir mit Gedankenaustausch.

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Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Bodenbelag zu stellen, beispielsweise bei schönen abgeschliffenen Holzdielen. Für jede Wohnung gelten jedoch Schallschutzbestimmungen. Ist in der darunter liegenden Wohnung jeder Schritt zu hören, hat der Vermieter für Abhilfe zu sorgen. Das gleiche gilt für unzumutbaren Wärmeverlust.Bei Neuvermietung muss der Vermieter seit dem 1.1.2009 auf Verlangen einen Wärmepass vorlegen. Auch ohne Teppich oder anderen Bodenbelag muss die Wohnung benutzbar sein. Estrich ist unzureichend. Für Schallschutz gibt es Mindestvorschriften in der DIN 4109. Doch gilt auch "bezogen wie besehen". Wenn ihr noch keinen Vertrag unterschrieben habt, solltet ihr es euch genau überlegen. Wenn der Vermieter sich jetzt schon vor seinen Verpflichtungen drückt, ist der kommende Ärger für euch schon absehbar. vermutlich müsst ihr dann bei berechtigten Beanstandungen oder Reparaturen ewig warten. Wenn das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist, versucht es über Wohnungsbaugenossenschaften, da seid ihr schon eher auf der sicheren Seite. Ich wünsch euch Glück.

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Auch ich empfehle, stell den Satz um. Mein Vorschlag Die vorstehenden Konzepte sind im Schlussteil der Arbeit erläutert. Als Fazit der Untersuchung wird auf weitere Forschungsmöglichkeiten auf diesem Gebiet hingewiesen.

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Hab mich über die Rechtsberatung Grundeigentümerverein erkundigt. Der Vermieter kann weder eine Hausrat- noch eine Provathaftpflicht verlangen. Entsteht ein größerer Schaden, den der Mieter nicht bezahlen kann, ist der Vermieter der Geschädigte. Brennt das Haus ab oder entsteht eine Explosion, die das Haus in Schutt und Asche legt, zahlt die Gebäudeversicherung nur dann, wenn innerhalb von drei Jahren an gleicher Stelle ein neues Haus gebaut wird. In meinem Fall sieht der jetzt gültige Bebauungsplan vor, dass das Grundstück nicht wieder bebaut werden darf. dann bin ich ruiniert.

Ob du eine Privathaftpflichtversicherung abschließen willst, bleibt also deine Entscheidung. Du solltest aber bedenken, dass eine durch Urteil festgestellte Zahlung erst nach 30 Jahren verjährt. Du musst also damit rechnen, dass während dieser Zeit immer wieder der Gerichtsvollzieher vor deiner Tür steht. Das könnte bedeuten, dass du dir deine berufliche Zukunft total verbaust. Du stehst in der Schufa (Schuldnerverzeichnis) und für viele Firmen ein Grund, deine Anträge abzulehnen. Mit einer Haftpflichtversicherung, schon für 50 Euro jährlich und weniger schützt du dich selbst. Ob du eine Hausratversicherung brauchst, musst du selbst durchrechnen. Ich hab seit über 40 Jahren eine und bisher nie in Anspruch genommen. Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

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Feigheit? Dem stimme ich zu. Außerdem, Angst vor der Auseinandersetzung. Wenn jemand hinter deinem Rücken schlecht von dir spricht, dann frage ihn direkt. Für das Tratschen hinter dem Rücken gibt es viele Gründe. Einer könnte sein, dass viele Menschen ihre Meinung für das Maß aller Dinge halten. Beispiel: Ich hatte ein krankes Kind, das das Gehen erst wieder lernen musste. So ging ich mit meinem Jungen auf den Rasen hinter dem Haus, ein paar Schritte von ihm fort und rufe ihn. Er stakst auf mich zu, hält sich an meinem Bein fest. Wieder gehe ich ein paar Schritte, das gleiche Spiel. Das beobachtet eine Nachbarin vom Balkon aus und tratscht in der ganzen Straße, was für eine Rabenmutter ich bin. Ich zu ihr, kein Vorwurf, spreche von Ich-Gefühlen, wie traurig ich war, erzähle ihr von meinem Motiv und dass ich mich freuen würde, wenn sie mich fragt, wenn sie was nicht versteht. Noch ein Beispiel. Hatte einen Chef, der sich ebenfalls als das Maß aller Dinge sieht. Kommt in mein Zimmer und sieht mich privat telefonieren. "Ich fahre nach Hause, um private Gespräche zu erledigen!!!" So lach ich ihn an und frage "Chef, darf ich das auch? Ich fahr dann eben los und komme auch gleich wieder? Das nimmt ihm den Wind aus den Segeln, zu mir hat er nie wieder was in dieser Richtung geäußert. Wozu lange Erklärungen, Behördentelefonat, nach meinem Feierabend erreiche ich keinen mehr .... Nimm es mit deinem Humor, damit rechnet keiner und dir erspart es Magengeschwüre.

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Hab das Urteil grad nachgelesen. Bei festen Betriebskosten geht es nicht. Ist wenigstens ne klare Aussage.

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Ich bin 71, eine nette Vermieterin eines Drei-Familienhauses, die Wünsche der Mieter sofort erledigt. In dem Haus wohne ich selbst. Mein Fall aus meiner Sicht. Ich hab einen Mieter, der ist Alkoholiker. Kürzlich hat er seinen Gasofen auseinandergenommen, was dran repariert und dann wieder zusammengeschraubt. Andere Eigenmächtigkeiten bzw. Entscheidungen, die er ohne zu fragen, gegenüber Dritten traf, brachten das Haus schon mehrfach in Gefahr. Jetzt verlange ich mit Abmahnung auch den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Von meinem Gefühl her ist das in Ordnung. Er selbst kann angerichteten Schaden nicht bezahlen. Ich brauche vielleicht ein Urteil. Danke

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