Und zwar habe ich zu diesem Thema eine sau blöde Frage, auf die ich einfach keine eindeutige Antwort finden konnte.
Mein Freund hat im März 2015 einen Mietvertrag unterschreiben. Die Mindestlaufzeit beträgt 15 Monate, bei Nichtstun wird dieser Vertrag automatisch verlängert, ohne Ablauffrist. Nach dieser Zeit kann man dann eine ordentliche Kündigung durchführen. Ich stehe als Mitbewohner im Mietvertrag, habe aber keine Unterschrift oder ähnliches geleistet.
Nun folgendes:
Ich bin schwanger geworden (ungefähr ende Mai- bin jetzt in der 6 ssw) und unsere Wohnung ist nur eine 1-Zimmerwohnung mit ca 30qm. Ist es da möglich, außerordentlich vor Ablauf der Mindestmietzeit zu kündigen?
Ich weiß nur folgendes, was im Mietvertrag steht:
§ 2.1 Das Mietverhältnis beginnt am 16.3.2015
2.2. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Dauer, mindestens jedoch 15 Monate.
§13 Vorzeitige Beendigung der Mietzeit Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter für den Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters eine Zeitlang leer stehen oder billiger vermietet werden müssen. Die Haftung endet zum Zeitpunkt, zu dem bei ordnungsgemäßer Kündigung das Mietverhältnis hätte beendet werden können.
So, das ist alles was ich über eine frühzeitige Kündigung entnehmen konnte, und soweit ich das sehe, besteht also für uns keine Chance, frühzeitig aus dieser Wohnung zu kommen ?
Bzw.: Da es nur ein Zimmer ist und definitiv zu klein für 2 Personen, könnte es doch passieren, dass mein Freund eine Wohnungskündigung durch den Vermieter erhält, wegen nicht mehr Sachgemäßer Nutzung der Mietsache- oder irgendsoetwas? Und dann müssten aber wir trd. die Kosten des Verlustes tragen, wie in § 13 geschildert, oder?
Und außerdem wäre diese Kündigung vom Vermieter aus nur nach Geburt des Babies möglich, oder wie ist das?
Die Einzige Möglichkeit die mir einfallen würde, wäre ein Mietaufhebungsvertrag. Ich weiß es wirklich nicht und würde darum dringend um Ratschläge bitten.