Der "junge Mann" wird sich wohl auf eine Anzeige des betroffenen Polizeibeamten freuen dürfen.

Das es "Beamtenbeleidigung" als besonderes Vergehen geben soll, ist ein verbreiteter Irrglaube, allerdings bringen Beamte in der Regel jede Beleidigung zur Anzeige, was bei Privatpersonen eher selten der Fall ist.

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