Anhand deiner Frage sieht man mal wieder, was in der Schulausbildung fehlt. Etwas was ich ohne Erfolg seit langem bemängele.
Beim sogenannten 13. Gehalt handelt es sich um eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers. Es wird in der Regel zusätzlich zum normalen Gehalt meist Ende November ausbezahlt oder wie in deinem Fall, wenn ich das richtig verstanden habe, nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit.
das 13.Gehalt wird einfach auf die entsprechende Monatsabrechnung aufgeschlagen und du bekommst einfach im entsprechenden Monat mehr Geld.
Steuerlich ist das 13. Monatsgehalt als Einmaleinnahme zu Betrachten. Dieses wird höher besteuert als das Grundeinkommen.
du solltest also auf jeden Fall im Folgejahr eine Einkommensteuererklärung abgeben, nach meiner Erfahrung lässt sich da viel an Zuviel gezahlten Steuern wieder zurück holen.
hoffe, mit meiner Antwort deine Frage geklärt zu haben. Viele Grüße, uwe