Ich würde an deiner Stelle professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Hallo, zuerst finde ich es schön, dass ihr über eure Probleme reden könnt. Jetzt kommt das ABER: es gibt in einer Beziehung kein richtig oder falsch, solange beide damit einverstanden sind und glücklich sind. Aber die Freiräume gehören nunmal zu einer gesunden Beziehung dazu und es ist volkommen okay wenn sie mal etwas mit ihren Freundinnen unternehmen möchte. Das heißt im Umkehrschluss nicht, dass sie dir weniger wichtig ist oder sie kein Bock auf dich hat. Ihr habt noch so viel Zeit vor euch, um viele Sachen zusammen zu erleben.
Wenn sie mit ihren Freundinnen ausgeht, dann geh du doch mit deinen Freunden oder ihr könnt mal mit einem anderen Paar etwas unternehmen. Aber wenn sie mal mit ihren Freundinnen etwas unternehmen möchte, dann nimm ihr das nicht böse.
Ich wünsche euch weiterhin alles Gute!
Hallo, also nach deutschem Recht gehören zum Gebrauch unvermeidlich (also so, dass man es nicht verhindern kann) gewisse Gebrauchsspuren an der Mietsache.. Entsprechend bestimmt § 538 BGB, dass der Mieter die durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache herbeigeführten Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache nicht zu vertreten hat. Auf gut Deutsch heißt das, der Mieter haftet nicht für Gebrauchsspuren, die durch eine Beschädigung des Mieters entstanden sind.
So stellt sich die Frage, ob die Kratzer durch eine Bachädigung ihrerseits verursacht wurde oder sie mit der Zeit entstanden sind, weil man sie nach vertragsgemäßem Gebrauch genutzt hat.
Meine Angaben sind ohne Gewähr (ich bin nur eine Studentin).
Ich hoffe dennoch, dass ich weiterhelfen konnte.
Es gibt zahlreiche Onlineshops. Guck doch mal bei Google nach, welche Anbieter auch in Österreich liefern.
Gruß