Guten Morgen,
mal wieder plagt mich eine Frage zum Kauf einer DHH.
Mitleerweile haben wir uns für eine Seite entschieden und es geht alles seinen Weg. Der Darlehensvertrag der Bank kommt diese Woche zur Unterschrift und wir haben den Kaufvertrag vom Notar als Entwurf erhalten.
Vielleicht kennen sich einige mit dem Thema aus eigenen Erfahrungen aus...
Meine erste Frage:
In dem Entwurf ist immer die Rede vom Kauf einer Wohnung mit Sondereigentumsrecht, nicht das Wort "DHH" ist das üblich oder sollte man das ändern lassen?
Mir wurde bereits erklärt, dass dieses "Sondereigentum" so zuverstehen ist, man hat eben 50/100 Eigentumsanteil am Grundstück und dann das Sondereigentum an der einen Seite vom DHH.
Meine zweite Frage:
Das Haus ist zurzeit noch von den Eigentümern bewohnt und wir haben vereinbart, dass die erst zu Ende September raus müssen... Was ist, wenn die nun noch Schäden am Parkett machen oder an den Fliesen, wer zahlt das? Im Vertrag steht, dass Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.
Vielen Dank für EURE Antworten!!
Gruß