was ist die zulässige Geschwindigkeit eines Rettungswagens im Einsatz (also mit Martinshorn und Blaulicht!)?
Hallo, ich habe gerade einen Disput mit einer Kollegin von mir Thema ist wie oben schon steht die zulässige Geschwindigkeit eines Rettungswagens im Einsatz, also sowohl mit Blaulicht als auch mit Martinshorn. Ich habe es so verstanden, dass der RTW zwar gewisse Sonderrechte hat, Beispiel über rote Ampeln fahren, Fußgängerzonen durchqueren, Einbahnstraßen von der falschen Seite aus durchfahren oder auf Fußgängerwegen fahren. Allerdings darf er nie die zulässige Geschwindigkeit, welche durch Verkehrsschildern vorgegeben werden bzw. Innerorts die Standard 50 km/h nicht überschreiten darf. Meine Kollegin ist der Meinung, dass das Unsinn ist und RTW auch mit überhöhter Geschwindigkeit im Einsatz fahren dürfen.
Falls ihr eine Antwort darauf habt wäre es cool, wenn Ihr eine Quelle verlinken könntet die das belegt. :)