Es gibt zwei Geschlechter, männlich und weiblich! Ende der Diskussion!

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Psychische Störungen

LSD kann bei ungünstigen Voraussetzungen vorübergehende Angstepisoden (Horrortrip) oder eine substanzinduzierte Psychose auslösen. Weitere psychische Störungen wie Missbrauch von Halluzinogenen und die fortbestehende Wahrnehmungsstörung nach Halluzinogengebrauch (HPPD) sind als Diagnosekategorie im DSM-IV aufgenommen.

Rund 10.000 Patienten nahmen an der LSD-Forschung der 1950er und 1960er Jahre teil. Die Inzidenz von psychotischen Reaktionen, Selbstmordversuchen und Suiziden während der LSD-Behandlung ist mit der von konventionellen Psychotherapien vergleichbar.

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Punkt Nr. 1, die Polizei darf so gut wie alles in dieser Sache. Du hast natürlich das Recht anschließend dagegen vorzugehen in Form von Dienstaufsichtsbeschwerde oder ähnliches. Eines sollte dir hierbei allerdings klar sein, Erfolg wirst du damit nicht haben.

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Keine Panik, wenn es gut für dich läuft, stehen dir noch rund 65 Jahre zu Verfügung bis du den Löffel abgibst!

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(Versuchte) Unfallflucht, welche Strafe erwartet mich?

Hallo zusammen,

folgendes ist passiert, ich bin bei Nacht in eine enge Seitenstraße abgebogen, auf halber Strecke kam mir ein Auto entgegen, also bin ich rückwärts gefahren. Dabei habe ich leicht einen am Ende der Straße parkendes Auto touchiert (leichter Schaden am Kotflügel). Dies habe ich gar nicht wahrgenommen, bin dann rechts ran gefahren, ausgestiegen und habe mit meiner Taschenlampe vom Handy das Auto angeschaut, mir ist kein Schaden aufgefallen, auch nicht an meinem eigenen Auto. Ich wusste nicht was ich machen sollte, da ich keinen Schaden wahrgenommen habe, also bin ich weggefahren. Ich habe einen Parkplatz gesucht und bin einmal um den Block gefahren, als ich dann wieder an derselben Stelle angekommen bin, hat ein Mann an meine Scheibe geklopft und meinte er wäre der Fahrer des Autos, welches mir entgegengekommen ist und ich hätte doch das am Straßenrand stehende Auto angefahren, daraufhin hat er die Polizei verständigt. Diese hat mir gesagt, dass ich nun Angeklagter in einem Strafverfahren wegen (zumindest) versuchter Unfallflucht bin. Die Polizei hat dann die beiden Autos nach Schäden abgesucht und nach längerem suchen den kleinen Schaden am Kotflügel des parkenden Autos gefunden. Hinzu kommt, dass das geschädigte Fahrzeug im absoluten Halte- / Parkverbot geparkt hat und damit die Fahrbahn noch weiter verengt hat. Normalerweise hätte das Auto auch abgeschleppt werden müssen, die Polizei hat dies lediglich als Ordnungswidrigkeit gesehen und ein "Knöllchen" an den Scheibenwischer gehängt.

Nun ist meine Frage was auf mich zukommt? Welche Strafe habe ich zu erwarten? Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wie gesagt, habe ich keinen Schaden am Fahrzeug wahrgenommen. Ich bin ja ausgestiegen und habe nachgeschaut und ich bin nicht geflüchtet, sondern war zugegen für die Unfallaufnahme.

Vielen Dank!

Beste Grüße

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Die Fahrerflucht bzw. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird gemäß § 142 StGB mit Geldstrafe als Strafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren als Strafe geahndet. Hinzu kann die Fahrerlaubnis/der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist zur Neuerteilung des Führerscheins verhängt werden.

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Ich mag keine Partys

Bei mehr als 2 Menschen neben mir, dreh ich schnell mal durch, insbesondere wenn einer davon mir im Rücken steht und mir in meinen Nacken atmet!

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Das ist nicht asozial, sondern clever und darüberhinaus noch Umweltschonend (Ressourcen schonend), abgesehen vom finanziellen Aspekt.

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Du solltest dich einmal mit dem Thema "Euthanasie im Dritten Reich" näher beschäftigen.

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